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Bundesrat versteht die Frage nicht
Obschon in einer Frage für die Fragestunde an den Bundesrat nur 500 Zeichen erlaubt sind und sich Nationalrätinnen und Nationalräte auf das Allerwesentlichste beschränken müssen, verstand der Bundesrat die Anfrage von Nationalrätin Margret Kiener Nellen offensichtlich nicht. Oder was wahrscheinlicher ist, er wollte diese erst gar nicht verstehen.