Bundesgericht zitiert aus dem falschen BERENIS-Newsletter.
Seit 3 Jahren versuchen die Bundesrichter den oxidativen Zellstress auf haarsträubendste Art herunterzuspielen, indem sie aus dem falschen BERENIS-Sondernewsletter zitieren.
Seit 3 Jahren versuchen die Bundesrichter den oxidativen Zellstress auf haarsträubendste Art herunterzuspielen, indem sie aus dem falschen BERENIS-Sondernewsletter zitieren.
Aus aktuellem Anlass – weil die Freiburger Justitz heute erneut vor dem Zusammenbruch der Rechtsstaatlichkeit steht – erinnert sich Hansueli Jakob als ehemaliger Präsident von Gigaherz mit Schmunzeln an die grotesken Ereignisse im deutschsprachigen Teil des Kantons Freiburg von Januar bis April 2008. Was da vor gut 16 Jahren ablief und heute noch Stoff für eine abendfüllende Cabaret-Nummer bietet, war damals für die Betroffenen allerdings weniger lustig.
Laut Bundesgerichtsentscheiden 1C_506/2023 vom 23.April 2024 und 1C_414/2022 vom 29.August 2024 müssen an landesweit rund 2500 Standorten von Mobilfunk-Sendeantennen nachträgliche Baugesuche eingereicht werden. Die von Gemeinden im Auftrag der kantonalen Umweltämter und der kantonalen Baudirektionen ohne Anhörung der Anwohnerschaft erteilten Bagatellbewilligungen zum Antennentausch sowie zur nachträglichen Aufschaltung des sogenannten Korrekturfaktors sind zu Unrecht erteilt worden.
Nachdem offensichtlich einige Bundesrichter begriffen haben, dass bei der nachträglichen Aufschaltung des ominösen Korrekturfaktors bei adaptiven 5G-Sende-antennen auch sie zu den Beschissenen gehören, erfolgt jetzt bereits das dritte Bundesgerichtsurteil in dieser Sache. Deutlicher könnte es kaum sein.
Nach einer 3-wöchigen Zwangspause, bedingt durch unseren Umzug am eine neue Adresse, sind wir wieder online. Zum Auftakt mit einer Meldung zum weltweit liederlichsten Sicherheitssystem, dem sogenannten QS-System, welches der Bevölkerung garantieren sollte, dass der Strahlungsgrenzwert jederzeit, überall und immer eingehalten sein müsste.
Aufruf zur Teilnahme an einer Masterstudie der Universität Edinburgh
Das Schweizerische Bundesgericht ist Mitglied bei ASUT dem Zweckverband der Mobilfunkanbieter Swisscom, Sunrise und SALT.
Mit einer E-mail vom 28.Juni 2024 an alle Berner Gemeinden fordert der Geschäftsführer des Verbandes Bernischer Gemeinden, Dr. Jörg Wichtermann, die Bauverwaltungen dazu auf, das Bundesgerichtsurteil 1C_506/2023 vom 23.April 2024 zu ignorieren und den baupolizeilichen Anzeigen von D. Laubschers Plannetzwerk und den Vereinen WIR und Gigaherz.ch vom 19.Februar 2024, wegen Bauen ohne Baubewilligung, weiterhin keine Folge zu leisten, resp. diese weiterhin zu sistieren. Rückendeckung dazu erhält Dr.Wichtermann von den vereinigten kantonalen Umweltdirektoren, der Bau-und Planungsdirektorenkonferenz BPUK.
Es handelt sich dabei um diejenigen 380 Antennenstandorte in 127 Berner Gemeinden in welchen nachträglich, mittels einer Bagatellbewilligung der sogenannte Korrekturfaktor aufgeschaltet wurde. Weitere Kantone werden wohl folgen müssen.
Bundesrichter sind, funktechnisch gesehen, offensichtlich nicht ganz so saublöd, wie wir diese bisher eingeschätzt haben. Es hat nur etwas länger gedauert, bis sie erkannt haben wie schamlos und wie brandschwarz sie über Monate und Jahre hinweg von der Mobilfunklobby, den Bundesämtern BAKOM und BAFU und den kantonalen Umweltämtern im Verein mit Interessevertretern aus Politik und Wirtschaft angelogen worden sind.