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Da hört der Spass auf!
Das Schweizerische Bundesgericht ist Mitglied bei ASUT dem Zweckverband der Mobilfunkanbieter Swisscom, Sunrise und SALT.
Das Schweizerische Bundesgericht ist Mitglied bei ASUT dem Zweckverband der Mobilfunkanbieter Swisscom, Sunrise und SALT.
Mit einer E-mail vom 28.Juni 2024 an alle Berner Gemeinden fordert der Geschäftsführer des Verbandes Bernischer Gemeinden, Dr. Jörg Wichtermann, die Bauverwaltungen dazu auf, das Bundesgerichtsurteil 1C_506/2023 vom 23.April 2024 zu ignorieren und den baupolizeilichen Anzeigen von D. Laubschers Plannetzwerk und den Vereinen WIR und Gigaherz.ch vom 19.Februar 2024, wegen Bauen ohne Baubewilligung, weiterhin keine Folge zu leisten, resp. diese weiterhin zu sistieren. Rückendeckung dazu erhält Dr.Wichtermann von den vereinigten kantonalen Umweltdirektoren, der Bau-und Planungsdirektorenkonferenz BPUK.
Es handelt sich dabei um diejenigen 380 Antennenstandorte in 127 Berner Gemeinden in welchen nachträglich, mittels einer Bagatellbewilligung der sogenannte Korrekturfaktor aufgeschaltet wurde. Weitere Kantone werden wohl folgen müssen.
Bundesrichter sind, funktechnisch gesehen, offensichtlich nicht ganz so saublöd, wie wir diese bisher eingeschätzt haben. Es hat nur etwas länger gedauert, bis sie erkannt haben wie schamlos und wie brandschwarz sie über Monate und Jahre hinweg von der Mobilfunklobby, den Bundesämtern BAKOM und BAFU und den kantonalen Umweltämtern im Verein mit Interessevertretern aus Politik und Wirtschaft angelogen worden sind.
Im Kanton Bern wurden in 127 Gemeinden insgesamt 380 Mobilfunk-Sendeanlagen ohne offizielle Baubewilligung, das heisst im sogenannten Bagatellverfahren, nachträglich mit einem Korrekturfaktor versehen. Was heissen will, dass die bereits installierten adaptiven 5G-Sendeantennen von einem Tag zum andern plötzlich, je nach Antennentyp, 2.5 bis 10mal stärker strahlen dürfen, ohne dass die Anwohnerschaft dazu etwas zu sagen hat.
Der Bernische Baudirektor Christoph Neuhaus bewilligt laufend Baugesuche, in welchen die adaptiven 5G-Sendeantennen zwecks Einhaltung des Strahlungsgrenzwertes mit derart tiefen Sendeleistungen deklariert sind, dass diese als Sendeantennen gar nicht mehr funktionieren können.
Das Schweizer Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) stellt ein 5G-Propagandavideo auf Youtube, welches vor Falschinformationen nur so strotzt. Was das Mädel da so süss und leichtsinnig daherplappert, dürfte indessen für ein Strafverfahren gegen die Verantwortlichen, welche ihm diesen höheren technischen Blödsinn vorgekocht haben, ausreichend sein.
Wie dramatisch muss die Situation um den Bau oder Hochrüstung von 5G Mobilfunk-Sendeanlagen wohl sein, dass sich ein Bundesamt herablässt, solchen Unfug zu verbreiten. Auf Kosten der Steuerzahlenden versteht sich!
In seinem Entscheid vom 18. Dezember 2023 heisst nun auch Regierungsrat Neuhaus die Beschwerde gegen die Mobilfunkantenne auf der Landi in Büren an der Aare gut. Er weist die Gemeinde an, das Wiederherstellungsverfahren des rechtmässigen Zustandes weiterzuführen. Der Entscheid bestätigt auch, dass die Weisungen an die Berner Gemeinden bezüglich Aufschaltung des Korrekturfaktors (= Sendeleistungserhöhung), rechtlich nicht haltbar sind.
Das eidgenössische Parlament verabschiedete den «Mantelerlass Strom», um den Umbau unserer Stromversorgung per Express zu ermöglichen. Tritt das neue Gesetz in Kraft, würden zahlreiche Solar- und Windenergieanlagen neu gebaut und mit tausenden von Kilometern Bodenkabeln oder Hochspannungs-Freileitungen an unser Stromnetz angeschlossen. Kommunizierende Stromzähler, sogenannte Smartmeter sollen bei jedem Haushalt montiert werden um jeden Abonnenten ganz persönlich zu kontrollieren.
Die Kantone mischen sich unverfroren in die Gesetzgebung des Bundes ein. Es werden neue Antennen auf den Dächern montiert, die nie ein Baubewilligungsverfahren gesehen haben. Korrekturfaktoren erlauben plötzlich zehnmal mehr Sendeleistung – das sei ja eine Bagatelle. Und jetzt sollen auch die Messungen abgeschafft werden. Stets sind die Neuerungen zugunsten von Swisscom etc., aber zu Ungunsten der Anwohner.