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1C_307/2023: Leit- oder Skandalurteil?

Am 10. Januar jubelt Schweizer Radio und Fernsehen sowie die etablierte Tagespresse: «Bundesgericht entscheidet zu Gunsten von adaptiven 5G-Antennen!» Das Bundesgericht habe in einem Leiturteil festgelegt, dass adaptive 5G-Antennen nicht gefährlicher seien, als normale Sendeantennen.

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Rösti wird ungeniessbar

Die Anweisung zu einem Volksbeschiss der alles bisherige weit in den Schatten stellt, erreichte alle involvierten Behörden mit einer e-mail aus dem Bundesamt für Umwelt und dem Departement Rösti am Montagabend, 13.Januar 2025 um 17.43Uhr.

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Realitätsfernes Bundesgericht

Ein neues Bundesgerichtsurteil mit der Nummer 1C_307/2023 zum Korrekturfaktor sorgt für Aufsehen. Die Mobilfunkbetreiber hoffen auf schnellere Verfahren, vergessen dabei aber, dass sie gemäss einem anderen, weiterhin gültigen  Bundesgerichtsentscheid zuerst die Strahlung in den nachträglichen Baugesuchen deklarieren müssen.

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Die Story vom Korrekturfaktor

In 4 Bildern soll hier versucht werden, die verfahrene, langfädige, nicht ganz einfache Geschichte so zu erklären dass auch Otto und Ottilia Normalbürger daraus klug werden können.

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Silvester 2024

Es ist höchste Zeit auf das Jahr zurückzuschauen. Praktisch jeden Monat erfolgte ein Donnerschlag. Ein Blick in den Rückspiegel, zusammengestellt von Hansueli Jakob

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Totale Ignoranz am Bundesgericht

Gründe für eine mündliche Verhandlung (persönliche Anhörung von EMF-erkrankten Personen) gebe es nicht, beginnende Krebserkrankung sei nicht gesundheitsschädigend, das Leid erkrankter Personen genüge nicht, den Bau von weiteren Mobilfunk-Sendeanlagen zu verbieten und eine Überwachung der Sendeparameter von Mobilfunksendern in Echtzeit sei nicht erforderlich. All dieser Unfug steht im Bundesgerichtsurteil 1C_459/2023 vom 12.August 2024

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Episoden aus der Freiburger Justitz

Aus aktuellem Anlass – weil die Freiburger Justitz heute erneut vor dem Zusammenbruch der Rechtsstaatlichkeit steht – erinnert sich Hansueli Jakob als ehemaliger Präsident von Gigaherz mit Schmunzeln an die grotesken Ereignisse im deutschsprachigen Teil des Kantons Freiburg von Januar bis April 2008. Was da vor gut 16 Jahren ablief und heute noch  Stoff für eine abendfüllende Cabaret-Nummer bietet, war damals für die Betroffenen allerdings weniger lustig.

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Und es wird weitergelogen

Laut Bundesgerichtsentscheiden 1C_506/2023 vom 23.April 2024 und 1C_414/2022 vom 29.August 2024 müssen an landesweit rund 2500 Standorten von Mobilfunk-Sendeantennen nachträgliche Baugesuche eingereicht werden. Die von Gemeinden im Auftrag der kantonalen Umweltämter und der kantonalen Baudirektionen ohne Anhörung der Anwohnerschaft erteilten Bagatellbewilligungen zum Antennentausch sowie zur nachträglichen Aufschaltung des sogenannten Korrekturfaktors sind zu Unrecht erteilt worden.

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Bundesgericht entmachtet die BPUK

Nachdem offensichtlich einige Bundesrichter begriffen haben, dass bei der nachträglichen Aufschaltung des ominösen Korrekturfaktors bei adaptiven 5G-Sende-antennen auch sie zu den Beschissenen gehören, erfolgt jetzt bereits das dritte Bundesgerichtsurteil in dieser Sache. Deutlicher könnte es kaum sein.

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