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Offener Brief an den Nationalrat

Anstatt die Bundesgerichtsurteile zu befolgen und eine Erdverlegungen resp. Verschiebung der Leitungen zu projektieren und die Projekte neu aufzulegen, versucht die Stromlobby nun mit Hilfe der Politik die Gesetze zu ändern. Ein Polit- und Justizskandal wie ihn die Schweiz noch nie gesehen hat.

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Zum neuen Energiegesetz

Am 21.Mai stimmen wir über ein neues Energiegesetz ab.
Nach den Reaktorkatastrophen von Three Mile Island, Tschernobyl und Fukushima hat die Schweizer Bevölkerung die Nase nun endgültig voll von der Atomenergie.
Das Departement Leuthard unterbreitet uns deshalb jetzt ein neues Energiegesetz welches uns mit Hilfe von Alternativenergien zum Ausstieg aus dieser Technologie verhelfen soll. Eine Superidee könnte man meinen, bis man sich hingesetzt und den 60-seitigen Gesetzestext gründlich durchgelesen hat.

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Weiteres Hirntumor-Gerichtsurteil in Italien

Das Tribunale di Ivrea (I) hat Rberto Romeo eine Invalidenrente von 23% oder monatlich 500 Euro zugesprochen. Romeo hatte sich nach 15 Jahren, während diesen er täglich drei bis vier Stunden beruflich mit dem Handy telefonieren musste, hinter dem rechten Ohr einen Hirntumor zugezogen.

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Lerchl wieder vor Gericht gescheitert

Prof. Alexander Lerchl, Dekan der privaten Jacobs Universität in Bremen (Bild rechts), ist vor Gericht ein weiteres Mal gescheitert. Eine Bankrotterklärung.
Eine Zusammenfassung und Schlussfolgerung von Prof Dr. med. Franz Adlkofer Berlin.

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Nur noch jede dritte Mobilfunkantenne out of Limits !

Im Kanton Schwyz lief 2016 nur noch jede Dritte (36%) der vom Kanton in einer unangemeldeten Messkampagne überprüften Mobilfunkanlagen ausserhalb der bewilligten Parameter. Welch ein Fortschritt gegenüber 2015. Damals war es jede Zweite.
Ein weiterer klarer Beweis, dass das von den kantonalen Umweltämtern in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt und den Mobilfunkbetreibern erfundene, sogenannte softwareseitige Qualitätssicherungssystem nur in der Fantasie der Erfinder vorhanden ist.

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Zofinger Fasnacht

Erwerbsloser Invaliden-Rentner soll wegen seinem privaten Demonstratiönchen gegen den Bau eines Sendemastes 1800 Franken Strafgebühr bezahlen oder 10 Tage ins Gefängnis.

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Das fängt ja gut an

Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern gewichtet das Interesse an einem ungeschmälerten Spielvergnügen der Bahnpassagiere höher als die ungeschmälerte Erhaltung des Naturschutzgebietes BLN 1314 (Auenlandschaft entlang der Aare)

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Aus der Kurve geflogen

Etwas zu arrogant und ihrer Sache zu sicher sind sie aufgefahren, die Strahlemänner der Nation und mit Vollgas prompt aus der zweiten Kurve, sprich aus der Abstimmung im Ständerat geflogen.

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