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Kostenwarnung für den Kanton Luzern!

Normalerweise werden Verwaltungsangestellte einer Gemeinde für Verwaltungsarbeiten bezahlt, welche Bürgerinnen und Bürger mit ihren Steuergeldern berappen. Wozu sonst bezahlt man(n) dann einige Tausend Franken pro Jahr an Gemeindesteuern?
Dieses Prinzip gilt gar nicht in der Luzerner Gemeinde Egolzwil. Hier werden die Angestellten offensichtlich dafür bezahlt, dass sie möglichst nichts tun und anfallende Verwaltungsarbeiten, wie das Behandeln von Baueinsprachen gegen einen Mobilfunksender, an ein externes Ingenieurbüro und an eine externe Anwaltskanzlei vergeben.

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Unkonsequente Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen

Den Beschwerdeführern sei zwar beizupflichten, dass die beanstandete Sendung nicht ganz ausgewogen war, indem die Redaktion einzig die deutsche Strahlenschutzkommission zitierte und keine Studien mit anderen Schlussfolgerungen berücksichtigte. Die Beschwerde sei trotzdem abzuweisen.

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Keine Ruhe im Departement Umwelt-Verkehr-Kommunikation

Nachdem es der Umweltministerin Doris Leuthard nicht gelungen ist, den Schmiergeldskandal im Bundesamt für Umwelt (BAFU) unter dem Deckel zu halten – die Berner Zeitung berichtete am 29. Juli erneut darüber, wie sich ein BAFU-Projektleiter massiv hat bestechen lassen – versucht sie erneut ihre schützende Hand über diesem Bundesamt zu halten. Diesmal will sie die Zusammenarbeit des BAFU mit einer kriminellen Organisation vertuschen und auf eine Aufsichtsbeschwerde des Vereins Gigaherz.ch gar nicht erst eintreten.

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Neue Korruptionsblüte

Die Schweizerischen Baubewilligungsbehörden erfinden immer neue Schikanen um Einsprachen gegen den Bau von Mobilfunkantennen zu verhindern. Der neueste Coup kommt aus dem Kanton Wallis.

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Rechtsverweigerung bei SRF1 und Schweizer-Familie

Das Schweizer Fernsehen und die zweitgrösste Schweizer Wochenzeitschrift „Schweizer Familie“ weigern sich, trotz rechtskräftigem Gerichtsurteil und trotz eingetretenen katastrophalen gesundheitlichen Folgen, die grösste je von ihnen verbreitete Falschmeldung zurückzuziehen und zu widerrufen.

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Auch unter neuem Namen wird gelogen

Der Orange Communications AG, kürzlich umbenannt in SALT, ist das Grundsatzurteil 1C/200/2012 des Bundesgerichts vom 17. Dez. 2012 (Falera GR) in welchem das Bundesgericht das Nach-, Um- und Hochrüsten von bestehenden Mobilfunkantennen in der Landwirtschaftszone generell verbietet, sehr gut bekannt.
Orange resp. SALT versucht deshalb zur Zeit landesweit die Anwohner von Mobilfunksendeanlagen arglistig zu täuschen, indem sie ihre massiven Hochrüstungspläne mit „Austausch der bestehenden Sendeanlage“ publiziert.

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Die Glaubwürdigkeit einer Personalie

Neue Aspekte zur Schädlichkeit von Mobilfunkstrahlung?
Die nachstehend beschriebene Arbeit von Prof. A. Lerchl und Mitarbeitern setzt die Fachwelt in Erstaunen, denn seit vielen Jahren ist Prof. L. als vehementer Verfechter der Unbedenklichkeit von Mobilfunkstrahlung bekannt und unermüdlich im Sinne von Industrie und Politik im Einsatz. Welche Ursachen/Gründe diese Kehrtwende auch immer haben mag, die Glaubwürdigkeit dieser Personalie ist damit nicht wiederherzustellen.

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Der Schweizer Grenzwertschwindel

Es ist Unfug zu behaupten, die Schweiz habe 10mal strengere Grenzwerte als das europäische Ausland. In der Schweiz werden die Grenzwerte lediglich dort festgelegt, wo die Strahlung bereits von selbst um das 10-fache zurückgegangen ist. Auch im Ausland

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