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Der Korrekturfaktor – Ein Bernischer Schwanzbeisser

Im Kanton Bern wurden in 127 Gemeinden insgesamt 380 Mobilfunk-Sendeanlagen ohne offizielle Baubewilligung, das heisst im sogenannten Bagatellverfahren, nachträglich mit einem Korrekturfaktor versehen.  Was heissen will, dass die bereits installierten adaptiven 5G-Sendeantennen von einem Tag zum andern plötzlich, je nach Antennentyp, 2.5 bis 10mal stärker strahlen dürfen, ohne dass die Anwohnerschaft dazu etwas zu sagen hat.

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5G adaptiv schon bald ein Perpetuum Mobile?

Der Bernische Baudirektor Christoph Neuhaus bewilligt laufend Baugesuche, in welchen die adaptiven 5G-Sendeantennen  zwecks Einhaltung des Strahlungsgrenzwertes mit derart tiefen Sendeleistungen deklariert sind, dass diese als Sendeantennen gar nicht mehr funktionieren können.

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Fake News made by BAKOM

Das Schweizer Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) stellt ein 5G-Propagandavideo auf Youtube, welches vor Falschinformationen nur so strotzt. Was das Mädel da so süss und leichtsinnig daherplappert, dürfte indessen für ein Strafverfahren gegen die Verantwortlichen, welche ihm diesen höheren technischen Blödsinn vorgekocht haben, ausreichend sein.
Wie dramatisch muss die Situation um den Bau oder Hochrüstung von 5G Mobilfunk-Sendeanlagen wohl sein, dass sich ein Bundesamt herablässt, solchen Unfug zu verbreiten. Auf Kosten der Steuerzahlenden versteht sich!

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Adaptive 5G-Mobilfunkantennen rechtswidrig in Betrieb genommen!

In seinem Entscheid vom 18. Dezember 2023 heisst nun auch Regierungsrat Neuhaus die Beschwerde gegen die Mobilfunkantenne auf der Landi in Büren an der Aare gut. Er weist die Gemeinde an, das Wiederherstellungsverfahren des rechtmässigen Zustandes weiterzuführen. Der Entscheid bestätigt auch, dass die Weisungen an die Berner Gemeinden bezüglich Aufschaltung des Korrekturfaktors (= Sendeleistungserhöhung), rechtlich nicht haltbar sind.

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Referendum gegen Verschandelung und Verstrahlung

Das eidgenössische Parlament verabschiedete den «Mantelerlass Strom», um den Umbau unserer Stromversorgung per Express zu ermöglichen. Tritt das neue Gesetz in Kraft, würden zahlreiche Solar- und Windenergieanlagen neu gebaut und mit tausenden von Kilometern Bodenkabeln oder Hochspannungs-Freileitungen  an unser Stromnetz angeschlossen. Kommunizierende Stromzähler, sogenannte Smartmeter sollen bei jedem Haushalt montiert werden um jeden Abonnenten ganz persönlich zu kontrollieren.

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Kantons-Bern gegen Bundes-Bern

Die Kantone mischen sich unverfroren in die Gesetzgebung des Bundes ein. Es werden neue Antennen auf den Dächern montiert, die nie ein Baubewilligungsverfahren gesehen haben. Korrekturfaktoren erlauben plötzlich zehnmal mehr Sendeleistung – das sei ja eine Bagatelle. Und jetzt sollen auch die Messungen abgeschafft werden. Stets sind die Neuerungen zugunsten von Swisscom etc., aber zu Ungunsten der Anwohner.

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5G: Ideelle Immissionen

880’000 bis 900’000 Personen leiden in der Schweiz (laut BAFU) bereits an gesundheitlichen Folgen übermässiger Mobilfunk-Strahlung. Selbst Bundesrichter glauben immer noch, das Problem lasse sich dadurch lösen, indem man die Sendeantennen möglichst raffiniert verstecke.

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5G: Die Motion Wasserfallen ist beerdigt

Am 21. September wurde im Nationalrat die Motion Wasserfallen 20.3237 nach 3 Jahren schwerer Krankheit zu Grabe getragen. Das im Bernerland bestens bekannte Sprichwort, dass nirgendwo mehr gelogen werde, als anlässlich einer Abdankung, hat sich einmal mehr bewahrheitet.

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5G: Mobilfunkantenne dank Denkmalschutz verhindert

Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern verhinderte mit Urteil 100.2020.96U am 31. August 2023 den Bau einer Mobilfunk-Sendeanlage auf dem Dach des denkmalgeschützten, alten Schulhauses an der Dorfstrasse in Thierachern BE. Die Vorinstanzen, das heisst, Gemeinderat, Regierungsstatthalter und anschliessend die Baudirektion des Kantons Bern hatten die Gutachten des Heimatschutzes und der Orts- und Landschaftsbildkommission grosszügig ignoriert und der Baugesuchstellerin Swisscom erst noch abgekauft, zur Versorgung von Thierachern mit Mobilfunk komme ausschliesslich nur dieser und sonst gar kein anderer Standort in Frage.

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5G: Neues Skandalurteil aus Lausanne

Die Messprotokolle von amtlich verfügten Strahlungsmessungen an Orten empfindlicher Nutzung (Abnahmemessungen)  bei neu erstellten Mobilfunk-Sendeanlagen bleiben weiterhin Geheimsache. Die Mobilfunkbetreiber dürfen  aus den Messberichten weiterhin Seiten entfernen und Schwärzungen anbringen, damit die interessierte Öffentlichkeit nie erfährt, wie die extra dafür akkreditierten und zertifizierten  Messtechniker zu ihren guten Resultaten gekommen sind.

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