Schwarzer Tag für Schweizer Mobilfunkbetreiber
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof pfeift das Schweizer Bundesgericht zurück und hebt die 10-jährige Verjährungsfrist für Schadenersatzforderungen auf.
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof pfeift das Schweizer Bundesgericht zurück und hebt die 10-jährige Verjährungsfrist für Schadenersatzforderungen auf.