5G: Die Bombe ist geplatzt
Letzten Freitag, 25. August wurde das Urteil 100.2021.300U des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern den Parteien eröffnet. Im Kanton Bern sind mindestens 200 Baubewilligungen für das nachträgliche Hochfahren bestehender Mobilfunk-Sendeanlagen auf den adaptiven Betrieb, das heisst von 5G-light auf das weitaus leistungsstärkere adaptive 5G, lediglich mittels Bagatellbewilligung, zu Unrecht erteilt worden.