Die Aera Jakob ist zu Ende
Die Laudatio zum Abschied von Hansueli Jakob. Vorgetragen durch Erwin Bär (Kassenverwalter von Gigaherz.ch) anlässlich der Generalversammlung vom 13.April 2024
Die Laudatio zum Abschied von Hansueli Jakob. Vorgetragen durch Erwin Bär (Kassenverwalter von Gigaherz.ch) anlässlich der Generalversammlung vom 13.April 2024
Ein Kurzbericht von Hans-U. Jakob über die Generalversammlung von Gigaherz.ch von Samstag, 13. April in der Pöschenhalle in Schwarzenburg.
Auf vielseitig geäusserten Wunsch der Teilnehmenden an der diesjährigen Generalversammlung stellen wir hier noch die Folien der 3 Nachmittagsvorträge zum Nachlesen oder Herunterladen zur Verfügung.
Die jährliche Generalversammlung von Gigaherz.ch – eine gesetzliche Pflichtübung für jeden Verein – fand dieses Jahr am 14. Mai am Wohnort des Präsidenten statt. Zur Präsentation, Diskussion und Abstimmung standen die Ereignisse des Betiebsjahres 2021.
An der diesjährigen Generalversammlung vom 15.Februar im St.Josefsaal, gleich neben der Martinskirche in Olten, durften wir das 20-jährige Bestehen unseres Vereins feiern.
Der Verein Gigaherz.ch betreibt ein eigenes Video-Studio. Ein Besuch lohnt sich!
Am Samstag, 21. September 2019 fand auf dem Bundesplatz in Bern von 16.30 bis 18.30Uhr die zweite nationale Kundgebung gegen die Einführung des Mobilfunkstandards 5G statt. Bei schönstem Spätsommerwetter trafen sich 1200 Teilnehmende um gegen eine erhöhte Zwangsbestrahlung mit vielen bekannten und unbekannten Risiken zu protestieren.
Die jährliche Generalversammlung ist eine Pflichtübung für jeden Schweizer Verein, welcher die Anerkennung nach Art 60ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches in Anspruch nehmen will. Besonders genau wird die Einhaltung dieser Pflichtübung von den Steuerbehörden überwacht, wenn der Verein als gemeinnützig eingestuft und steuerbefreit ist, was beim Verein Gigaherz.ch zutrifft.
Jährliche Generalversammlungen sind in der Schweiz eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtübung für Vereine mit juristischer Persönlichkeit nach Art.60ff ZGB.
Präsident, Kassenverwalter und die übrigen Vorstandsmitglieder haben dabei gegenüber den Vereinsmitgliedern Rechenschaft abzulegen über ihre Aktivitäten des letzten Geschäftsjahres und über den Stand der Finanzen.
Im November 2014 waren es 15 Jahre her seit der Gründungsversammlung des Vereins im Jahr 2000