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Da hesch de ds Gschänk

Wie kleine Geschenke die Freundschaft erhalten und wie manchmal der Schuss nach hinten los geht.

Von Hans-U. Jakob
Schwarzenburg, 4. Juli 2018

Zu einer bedingten Geldstrafe von Fr. 60’000 und zur «unbedingten» Bezahlung der Verfahrens- und Gerichtskosten von Fr. 5000 wurde jüngst ein ehemaliger Direktor der Organisation Informatik einer Schweizer Grossstadt verurteilt. Dazu dürften nochmals mindestens 5000 Franken an Kosten für den eigenen Anwalt anfallen. Was ist geschehen:

Um einen Millionenauftrag zu ergattern, den die Stadt zu vergeben hatte, lud die offerierende Swisscom-Tochtergesellschaft den IT-Direktor der Stadt zu einem Ausflug mittels Privat-Jet und Helikopterflug und selbstverständlich inkl. Erstklasshotel zu einem Autorennen nach Monza ein. Die Staatsanwaltschaft berechnete die Höhe des kleinen Geschenks auf 4650 Franken. Was angesichts des Privatjets doch ernsthaft bezweifelt werden muss. Hat da der Herr Staatsanwalt noch irgendwo zwischen 4 und 6 eine Null vergessen? Item, etwas günstiger als mit der eingeschobenen Null, dürfte der Ausflug schon gekommen sein, da die Swisscom-Tochter im gleichen Aufwasch auch noch andere mögliche Auftraggeber anderer Projekte bezirzt hatte.


Bild oben:
Die Rennstrecke von Monza. Für städtische Beamte ein heisses Pflaster!

Laut Richtlinien der Grossstadt ist es deren Beamten jedoch verboten, Geschenke anzunehmen, die im dienstlichen Kontext stehen könnten. Ausgenommen sind die «ganz kleinen Höflichkeitsgeschenke» im Wert von maximal 50 bis 150 Franken.
Der fehlbare Chefbeamte arbeitet unterdessen nicht mehr bei der Grossstadt sondern hat eine Kaderstelle bei einer Grossbank erhalten. Passt doch, oder? Boni sind doch auch schön!

Swisscom weist die Bezahlung von Schmiergeldern resp. extravagante Einladungen weit von sich. Nach internen Richtlinien dürfen bei ihnen kleine Geschenke die Höhe von 100 bis 300Franken nicht übersteigen. Ja wozu hat man dann flotten extravaganten Tochtergesellschaften?
Swisscom zahlt ja auch keine Gelder direkt an Forschungsprojekte gesundheitlicher Natur. Dazu wurde bekanntlich an der ETH-Zürich in Form der Forschungsstiftung Strom- und Mobilkommunikation eine extravagante, Geldwaschmaschine geschaffen. Siehe https://www.gigaherz.ch/nur-die-fsm-waescht-weisser/

Der Strafbefehl gegen den ehemaligen Chefbeamten ist rechtskräftig. Er hat es vorgezogen diesen nicht vor ein ordentliches Gericht zu bringen. Sein Anwalt lässt ausrichten, angesichts der drohenden jahrelangen Rechtsstreitigkeiten möchte sein Mandat, der nichts Falsches getan habe, einen Schlussstrich unter die Affäre zu ziehen.
Begreiflich. Bei seinem neuen Arbeitgeber wird er ja kaum mehr auf solch kleine Geschenke angewiesen sein, denn hier gibt es ganz reguläre Boni.

Quelle: Berner-Zeitung vom 23.6.2018

Von Hans-U. Jakob

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