Das Bundesamt für Umwelt gesteht
Die Bio-Initiative zwingt das Schweizer Bundesamt für Umwelt (BAFU) zu einem sensationellen Eingeständnis. Eine umfassende Garantie, dass keine unerwünschten Wirkungen auftreten, hätte man nur bei vollständigem Verzicht auf die Mobilfunktechnologie, sagt das BAFU.
Hans-U. Jakob, 25.4.09
Die Bio-Initiative
Eine internationale Gruppe von 14 führenden Wissenschaftern der Welt hat über 2000 Studien zum Thema EMF und Gesundheit ausgewertet und die Schlussfolgerungen daraus auf über 600 Seiten publiziert.
Eine deutsche Zusammenfassung des Bio-Initiative-Reportes für die Oeffentlichkeit, veranlasst durch die Kompetenzintiative, kann hier heruntergeladen werden.
http://www.broschuerenreihe.net/downloads/2009-3-10_ki_bioinitiative-report_zusammenfass.pdf
Die 14 Wissenschaftler kommen darin zum Schluss, dass die Grenzwerte für Mobilfunksender, dringend auf 0.6V/m gesenkt werden müssen.
Bild links: MA. Cindy Sage von Sage EMF-Research, Santa Barbara, California. Koordinatorin der Bio-Initiative. Am 5. nationalen Kongress von Gigaherz.ch am 10. Nov. 07 im Stadttheater Olten. Sehen sie dazu nach unter /der-5-nationale-kongress-von-gigaherz/ und /der-tagungsband-zum-5-nationalen-kongress-elektrosmog-betroffener-vom-nov-07-ist-erschienen/
Als Beweismittel vom Bundesgericht zugelassen
Der Bio-Initiative Report wurde bereits mehrmals als Beweismittel in Baubeschwerden gegen Mobilfunksender eingesetzt. Kantonale Gerichtshöfe, haben sich bis dato geweigert, sich mit diesem Report zu befassen, worauf diese Verfahren wegen Verweigerung des rechtlichen Gehörs postwendend beim Bundesgericht landeten.
Am 28. Oktober 08 verlangte das Bundesgericht vom BAFU eine klärende Stellungnahme zu diesem Dokument. Wir veröffentlichen hier die schönsten Auszüg daraus. Obschon das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, rechtfertigt sich dies wegen der Brisanz der darin von der Abteilung Recht des BAFU gemachten Aussagen.
Schreiben des BAFU vom 1. Dezember 08 an das Schweizerische Bundesgericht:
Zitat 1: Die Autoren des Bio-Initiative-Berichtes geben in ihrer Synthese Verdachtsschwellen für potentielle schädliche Effekte an, auf die sie ihre Grenzwertempfehlung von 0.6V/m abstützen. Ein solches Vorgehen sieht das Umweltschutzgesetz (USG) nicht vor. Vielmehr hat sich das Ausmass der vorsorglichen Emissionsbegrenzungen gemäss Art. 11 Absatz 2 USG nach den technischen und betrieblichen Möglichkeiten und der wirtschaftlichen Tragbarkeit der zu treffenden Massnahmen zu richten. So darf die Anwendung des Vorsorgeprinzips nicht dazu führen, dass eine Technolgie verunmöglicht wird. Unter Anwendung dieser Kriterien hat der Bundesrat für Mobilfunkanlagen unter Berücksichtigung der Frequenzbereiche, in denen diese senden, einen Anlagegrenzwert von 4 bis 6 Volt pro Meter (V/m) festgelegt. Bei dessen Einhaltung ist das Risiko für potentielle Auswirkungen vermindert. Eine vollständige Elimination dieses Restrisikos wird nicht erreicht, könnte aber auch bei einem Vorsorgewert von 0.6V/m nicht erreicht werden. Eine umfassende Garantie, dass keine unerwünschten Wirkungen auftreten, hätte man nur bei vollständigem, mit dem Bundesfernmelderecht unvereinbaren Verzicht auf die Mobilfunktechnologie. Ende Zitat 1
Jetzt darf man auf die Reaktion des Bundesgerichtes gespannt sein.
Haben doch bis anhin sämtliche Gerichtshöfe der Schweiz dauernd und in Stereo wiederholt, bei eingehaltenen Anlage-Grenzwerten bestehe nicht das geringste Risiko, da diese noch 10mal tiefer als im benachbarten Ausland angesetzt seien.
Jetzt ist plötzlich bei der Abteilung für Recht des BAFU nur noch von einer Verminderung des potentiellen Risikos die Rede und es bleibe ein Restrisiko.
Vielleicht ein Restrisiko wie damals mit dem Asbest?
Nach den Worten des BAFU absolut vergleichbar. Denn eine vollständige Eliminierung des Restrisikos konnte auch hier nur mit einem totalen Verzicht erreicht werden. Nicht einmal auf den Bio-Initiative-Vorsorgewert von 0.6V/m könne man sich verlassen, schreibt das BAFU. Das sind wirklich ganz neue Töne.
Trotzdem wird einmal mehr klargestellt, dass sich in der Schweiz die Anlage-Grenzwerte nicht nach medizinischen Gesichtspunkten zu richten haben, sondern nach technischer Machbarkeit und wirtschaftlicher Tragbarkeit. Und dass ein Verzicht auf die Handy-Technologie mit dem Fernmelderecht nicht vereinbar sei. Wo das im Fernmelderecht explizit stehen soll, konnte allerdings nicht einmal die Abteilung für Recht des BAFU angeben, die doch sonst immer sofort mit den entsprechenden Gesetzesartikeln aufwartet.
Zitat 2: Der in der Beschwerde als Arbeit der europäischen Umweltagentur EUA in Kopenhagen dargestellte 600-seitige Bericht „Bioinitiative: A rationale for a biologically-based exporsure standard for electromagnetic radiation“ (Bio-Initiative-Bericht)zu den Risiken von NIS, welcher die Anwendung eines sehr strengen Vorsorgewertes empfiehlt, wurde von einer privaten Vereinigung, der „Bioinitive working group“, verfasst und veröffentlicht. Ende Zitat 2
Dabei übersieht die Abteilung Recht des BAFU, dass ebenfalls die Internationale Strahlenschutzkommission ICNIRP, auf welche sich das Vorgehen der Schweizer Behörden abstützt, ein ebensolcher privater Verein mit Sitz in München ist. Nur dass die ICNIRP ganz klar die Meinung der Industrie vertritt und dass sich deren Mitglieder gegenseitig selbst wählen oder absetzen. Je nachdem was der Industrie gerade dienlich ist. Als unverdächtige Tarnadresse dient der ICNIRP der Sitz des Deutschen Bundesamtes für Strahlenschutz an der Ingolstaedter Landstrasse 1, in D-85764 Oberschleissheim, wo sie sich (wahrscheinloch kostenlos, das heisst auf Kosten der Steuerzahler) eingemietet hat. Siehe auch unter /die-icnirp-story-ein-privater-altherrenclub-haelt-die-welt-zum-narren/
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