Das Eidg. Starkstrominspektorat bekundet grosse Mühe mit der Wahrheit
Hans-U. Jakob, 12.5.07
In den dicht besiedelten oder in landschaftlich schützenswerten Gebieten der Schweiz wird bei Hochspannungs-Freileitungsprojekten der Ruf nach einer Bodenverkabelung immer lauter.
Hochspannungsleitungen erzeugen weitreichende, starke Magnetfelder, welche bis zu Distanzen von 400m zu schwerwiegenden Gesundheitsproblen führen können.
Doch aufgepasst, konventionelle Bodenverkabelungen mittels Kunststoff-isolierer Kabel erzeugen in jedem Fall noch stärkere Magnetfelder als Freileitungen. Anwohner tun gut daran, sich mit dieser Problematik auseinanderzusetzen, bevor sie sich nichtsahnend für Bodenkabel stark machen.
Bild1: Magnetfelder nach Siemens. Schwarze Linie=Freileitung, violette Linie=Kunststoff-isolierte Bodenkabel, Grüne Linie=GIL
Die gesundheitlich einzig vertretbare Lösung besteht in gas-isolierten Leitungen GIL
Hier wird der elektrische Leiter in einem Kabelmantel geführt, welcher als ALU-Rohr ausgebildet wird. An Stelle einer Kunststoff-Isolation wird zwischen dem Stromleiter und dem Kabelmantel das Isoliergas N2SF6 eingefüllt. N2SF6 ist ungiftig und unbrennbar.
Die Rohre werden alle 120m abgeschottet, so dass selbst bei einem allerschlimmsten Unfall nie eine grössere Menge auslaufen kann.
Solche Verkabelungen gibt es für Ströme bis 6000Ampère und für Spannungen bis 600‘000Volt. Das sind Eckwerte von welchen die Hersteller konventioneller Kabel nur träumen können und das erst noch ohne nennenswerte Magnetfeldbildung.
Die GIL Rohre werden vorzugsweise in begehbaren Stollen verlegt, die entweder im Tagbau oder mittels kleiner Tunnelbohrmaschinen erstellt werden.
Bild2: GIL Leitung, 2 Stränge à 3-Leiter im Rundstollen. Bild Siemens
Ganz klar, dass eine solche Hochspannungsleitung etwas mehr kostet als eine herkömmliche Freileitung auf Stahlgittermasten. Auch wenn diese Masten bei neuen 380kV-Leitungen oft zwischen 80 und 90m hoch werden
Unwahre Angaben des ESTI zu Boden-Verkabelungen
In verschiedenen Berichten zu Einsprachen und Beschwerden macht das Eidg. Starkstrominspektorat ESTI aus reiner Parteinahme für die Stromhändler und E-Werke,
welche sich aus Kostengründen mit allen Mitteln gegen eine Bodenverkabelung wehren, völlig falsche Angaben zu GIL-Leitungen.
Wahr an den Behauptungen des ESTI ist einzig: Konventionelle kunststoff-isolierte Bodenkabel erzeugen noch weit höhere Magnetfelder als eine Freileitung und sind aus diesem Grund abzulehnen. GIL-Leitungen dagegen, erzeugen nur einen Bruchteil des Magnetfeldes einer Freileitung. Siehe Bild 1
Zu den Betriebstemperaturen behauptet das ESTI, an den Aussenwänden eines Kabelstollens würden Teperaturen bis zu 40°C herrschen. Das mag für eine konventionelle Verkabelung mit Konststoff-isolierten Kabeln gelten, die vielfach sogar fremdgekühlt werden müssen. Bei GIL-Leitungen beträgt die Stollentemperatur nie über 18°C und die Kühlung erfolg durch natürlichen Durchzug (Kaminwirkung) durch kleine Lüftungsschächte, die alle 1.25 km angebracht werden und einen Durchmesser von ca. 2m aufweisen. Die hier abgeführte Wärme genügt nicht einmal um ein Einfamilienhaus zu heizen. (Werksangaben Siemens)
Zum Isoliergas N2SF6 behauptet das ESTI, es handle sich hier um ein sehr wirksames Treibhausgas. seine Wirkung in der Atmosphäre sei 24’000 mal höher als diejenige von CO2 und die Abbaudauer betrage rund 32’000 Jahre.
Das ist absoluter Unsinn.
N2SF6 ist schwerer als Luft und kann gar nicht von selbst in die obere Atmosphäre gelangen.
Das N2SF6, welches sich noch in der oberen Atmosphäre befindet wurde von den USA in den IRAK-Kriegen dort hinauf gebracht, um hinter diesen Wolken ihre anfliegenden Bomber vor dem irakischen Radar zu verstecken. (Isoliergas)
N2SF6 ist trotz seines angeblich 24’000 mal höheren Treibhausgaspotentials nur mit 0.06% am globalen Treibhauseffekt beteiligt. Im Gegensatz zu CO2, welches mit 60% zu Buche schlägt. (Werksangabe Siemens)
Und wenn schon von einer Abbaudauer gesprochen wird, muss auch erwähnt werden, dass sich die Kunststoffisolationen von Hochspannungskabeln nicht einmal über Jahrmillionen abbauen werden.
Zu der Wirtschaftlichkeit von GIL Leitungen behauptet das ESTI, die Erstellungskosten seien rund 12mal teurer als diejenige einer Freileitung. Auch diese Angaben sind grundfalsch. Laut der Prof. Dr. Ing. R. Oswald, welcher die Erstellung von 40km GIL von Genderkesee bis St.Hülfe begutachtete, beträgt der Mehrpreis noch das 4.5-Fache wenn man über 40 Jahre die Transportverluste (an elektrischer Energie) und die Unterhaltskosten in die Rechnung miteinbezieht. GIL Leitungen gelten als wesentlich betriebssicherer als Freileitungen. Störungen können dank standardmässig eingebauter Sonden, augenblicklich auf 60m genau bereits in den Kommandoräumen der EW’s geortet werden.
Die Studie (93 Seiten kann im Internet unter www.forwind.de heruntergeladen werden.
GIL-Leitungen sind im Jahre 2007 Stand der Technik. Ihre Anwendung ist lediglich noch eine Frage der Ethik und des Anstandes gegenüber der Natur und den Anwohnern. Ueber die Wirtschaftlichkeit von GIL braucht angesichts der Milliardengewinne aus dem Stromhandel gar nicht diskutiert zu werden.
Die Ausführungen des ESTI zu GIL müssen wir als tendenziös, unwahr und am Rande strafrechtlichen Verhaltens (Amtsmissbrauch gemäss Art 312 StGb) zurückweisen.
Kollosale Fehlplanungen
Zum Beispiel die Leitung Amsteg-Mettlen in den Kantonen Schwyz und Luzern noch als Freileitung realisieren zu wollen, muss angesichts des NEAT-Trasses, welches über weite Strecken parallel dazu verläuft, als kolossale Fehlplanung bezeichnet werden. Hier könnte mit einem fast vernachlässigbaren Mehraufwand an Tiefbauarbeit ein GIL-Stollen über viele Kilometer fast kostenlos realisiert werden.
Bild 3: GIL in einer NEAT-Trasse integriert
Eine weitere helvetische Riesenkalberei ist eine geplante Hochspannungs-Freileitung südlich von Murten. Hier musste die Autobahn aus landschaftsschützerischen Gründen in einen Tunnel verlegt werden. Fast 10km Tunnel im Tagbau erstellt, mit gigantischen Erdbewegungen. Jetzt wo alles fein säuberlich überdeckt, begrünt und neu bepflanzt ist, kommen die EOS und wollen auf genau diesem Trasse eine Freileitung mit 14 Doppelseilen und Stahlgittermasten über 80m Höhe errichten.
Falsche Angaben zur Gesundheitsgefährdung
Hier wird behauptet, dass die vom Bundesrat festgelegten Grenzwerte den berechtigten Anliegen der Bevölkerung nach dem Schutz vor unliebsamen Auswirkungen solcher Strahlung Rechnung trage.
Diese von Bundesbehörden und den Stromhändlern stets mit denselben Textkonserven wiederholten Ausführungen sind von der Realität längstens überholt worden.
In der neuesten, im Bundesland Salzburg (A) erhobenen Studie über Magnetfelder bei Hochspannungs-Freileitungen wird ausgeführt, Zitat:
„Richtwertmodelle wie das der ICNIRP, die nur auf Reizwirkungen beruhen und zwischenzeitlich nachgewiesene Langzeiteffekte nicht umfassen, können den erwarteten und erforderlichen Schutz der individuellen und der öffentlichen Gesundheit nicht sicherstellen. Auch sind Vorsorgeüberlegungen, die 1999 zum gesetzlichen Schweizer Grenzwert von 1Mikrotesla führten überholt, da die Basis des Schweizer Grenzwertes der ICNIRP Richtwert von 100Mikrotesla war bzw. ist und der Wert von 100Mikrotesla einfach durch eine Reduktion auf 1/100 dieses Richtwertes erfolgte – also ohne entsprechende Datenbasis, die zwischenzeitlich als substantial body of evidence gegeben ist.
Daher sind Beurteilungen nach dem ICNIRP Richtwert von 100Mikrotesla oder dem Schweizer Grenzwert von 1Mikrotesla nach der heute vorliegenden wissenschaftlichen Evidenz für Langzeitwirkungen ohne jegliche Relevanz. Eine medizinische Beurteilung, die diese Evidenz ignoriert, beurteilt nicht nach dem Stand des medizinischen Wissens“
Ende Zitat.
Diese Sätze stammen aus dem 184-Seitigen Bericht
„Prüfkatalog des Fachbereichs Umweltmedizin für das Vorhaben 380kV-Freileitung von St-Peter aH. zum Umspannwerk Salzach. Der Bericht kann auf der Internetseite der Salzburger Landesregierung oder direkt hier heruntergeladen werden. Achtung lange Ladezeit (184 Seiten)
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