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Der Angriff auf den Anlage-Perimeter

Damit zum Schutz privilegierter Wohnlagen in unterprivilegierten noch mehr Antennen aufgestellt werden können als bisher, soll der Anlage Perimeter eingeengt oder gar abgeschafft werden.

Hans-U. Jakob, 16.5.08

Der Anlage-Perimeter ist der Radius rund um eine Antenne in welchem keine weiteren mehr bewilligt werden dürfen.  Es sei denn alle innerhalb dieses Perimeters stehenden Antennen würden für die Grenzwerteinhaltung rechnerisch als EINE Anlage zusammengefasst.

Dieser Radius wird Anlage-Perimeter genannt und entspricht einem Zehntel des Einspracheradius.  Der Einspracheradius berechtigt alle, die innerhalb dieses Kreises wohnen oder arbeiten, Einsprachen und Beschwerden gegen ein Antennenprojekt zu führen

Der Einspracheradius wird anhand der Sendeleistung in denjenigen 90°-Kreissektor erfasst, in welchen die höchste kumulierte Sendeleistung in Watt ERP abgestrahlt wird.

Jetzt wir die Distanz berechnet, innerhalb welcher der Strahlungswert je nach Frequenzlage, 900 – 1800 oder gemischt, der Anlagegrenzwert von 0.4 – 0.6 – oder 0,5V/m erreicht wird.

Dann wird der Zirkel gesteckt und ein Kreis gezogen.   

Der Einspracheradius und der Anlage-Perimeter gelten auch für diejenigen Kreissektoren, in welche weniger Leistung abgestrahlt wird.

EinsprRadius.jpg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bild:  Der Anlage-Perimeter beträgt 1/10 des hier dargestellten und berechneten Einsprache-Radius.  Für UMTS gilt es ebenfalls durch 6 zu dividieren.

Diese Regelung gilt seit Ende Juni 2002 als das damalige BUWAL (heute BAFU) eine Vollzugsempfehlung zur NISV veröffentlichte.   Diese Regelung wurde vom Bundesgericht unterdessen auch mehrmals bestätigt.

Wichtig zu wissen ist, dass nur innerhalb des Anlageperimeters alle Antennen gemeinsam den Anlagegrenzwert von,  4, 5, oder 6V/m einhalten müssen und ausserhalb dieses Perimeters jedoch nur noch jeder Anbieter für sich allein.

Dieser Anlage-Perimeter kommt den Mobilfunkbetreibern, jetzt wo sie nur noch äusserst selten einen Hausbesitzer zu einem Mietvertrag überreden können, je länger je mehr in die Quere. 

Hausbesitzer, welche den Beteuerungen der Mobilfunkbetreiber, dass Antennenstrahlung  harmlos sei,  noch glauben schenken, sind äusserst rar geworden.   Deshalb möchte man jetzt ganze Dachlandschaften, wo der Antennebbau noch möglich ist, mit Anlagen vollstopfen.

Das sind dann meistens Orte, wo die Besitzer selber nicht wohnen.

Auch den Gemeinden, die eine Planung von Antennenstandorten selbst an die Hand nehmen wollen, kommt der Anlage-Perimeter vielfach ungelegen.  Denn laut Bundesgericht und dessen Einflüsterer Dr. Benjamin Wittwer, sei nur eine Kombination von Negativ- und Positivplanung, zulässig und keinenfalls eine generelle Einschränkung des Antennenbaus.

Was Wittwer unter dieser Kombination von Negativ- und Positivplanung versteht, erläuterte er an der sogenannten Fachtagung vom 24.1.08 im Hotel Banana (welch sinniger Name) in Winterthur.

Die Gemeinden könnten privilegierte Wohnlagen mit gehobenen Ansprüchen tatsächlich vor Antennbauten schützen, wenn sie im Gegenzug weniger privilegierte Quartiere, wie gemischte Wohn/Gewerbezonen oder Arbeitersiedlungen (mit Vorliebe Fremdarbeiterquartiere meinte ein Gemeindepräsident sarkastisch in der Diskussion) für den Bau von Antennen freigeben würden.  Selbstverständlich müssten in diesem Fall die privilegierten Wohnquartiere von den unterprivilegierten aus genügend bestrahlt werden können, meinte Wittwer.   Siehe unter /standortplanung-von-mobilfunkanlagen-die-entrechtung-der-bevoelkerung-geht-weiter/

Voilà, da haben wir den Grund weshalb Mobilfunkbetreiber und ihre Lobbyisten am Bundesgericht den Anlageperimeter abschaffen oder zumindest verengen wollen.  In erster Linie also dazu, dass kommende Antennen noch mehr in unterprivilegierten Wohnlagen verbannt werden können als bisher.

Die in dieser Hinsicht revidierte NISV (Verordnung über nichtionisierende Strahlung) soll in der zweiten Jahreshälfte 08 in die Vernehmlassung (öffentliche Anhörung) geschickt werden.  Und anschliessend werde der Bundesrat entscheiden.

Gigaherz wird sich in diese Diskussion ebenfalls lautstark einklinken.

Vielleicht revidiert der Bundesrat auch noch gleich die Landeshymne in welcher es heisst:

„Tritts im Morgenrot daher, seh ich dich im Strahlenmeer, dich du Hocherhabener usw.“

Von Hans-U. Jakob

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