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Die Aargauer sind die Besten

Wenn es um die Verharmlosung der Intensität von nichtionisierender Strahlung, respektive um die Verharmlosung hochfrequenter elektromagnetischer Felder (HF-EMF) sprich Mobilfunkstrahlung geht, war das Aargauer Amt für Umwelt landesweit bisher immer unter den Besten einzureihen. So auch wieder im Informationsbulletin kantonaler Verwaltungseinheiten Nr.30 «UMWELT AARGAU» vom Januar 2025, im Artikel «Wie stark ist die Elektrosmog-Belastung im Kanton Aargau» von Melanie Hodel und Jörg Schlicht.

Das Bulletin Nr.  30 kann hier heruntergeladen werden:
https://www.gigaherz.ch/wp-content/uploads/2025/02/Umwelt_Aargau_Jan25.pdf

Eine Kritik von Hansueli Jakob
NIS-Fachstelle von Gigaherz.ch
Lanzenhäusern, 12.Februar 2025

Wie kommt Gigaherz zu diesem Bulletin?
Wer sich darüber informieren will, wo auf der Welt zur Zeit wieder eine Hetzkampagne gegen Elektrosmog-Betroffene oder deren Schutzorganisationen läuft, tut das am effizientesten bei dem unter falscher Flagge fahrenden Informationszentrum gegen Mobilfunk in München, welches sich in Tat und Wahrheit als die Mobbing- und Rufmordzentrale im Dienste der europäichen Mobilfunkbetreiber herausstellt. Weil dort zur Zeit das Aargauer Bulletin gerade hochgejubelt wird, haben wir uns gedacht, es kann ja nicht schaden, da einmal einen Blick hineinzuwerfen. Gefragt, wie die Münchner Jauchepumpen zu dieser Zusammenarbeit kommen, haben wir uns aber schon.


Legende zur Grafik:
Es ist schon ein starkes Stück, mit dieser Grafik im Bulletin Nr.30 der Aargauer Bevölkerung vorzugaukeln, sie sei mit durchschnittlichen mittleren Strahlungswerten von 0.32V/m (Volt pro Meter) und mit durchschnittlich maximalen Werten von 1.39V/m belastet, wenn in den dritten und vierten Obergeschossen der Wohnzonen durchschnittliche Maximalwerte von 7.5V/m gefunden wurden. Dies bei einem Grenzwert von 5V/m. Alle Feldstärkeangaben in diesem Artikel sind RMS-Werte.

Zugute halten muss man den Verfassern des Aargauischen Artikels, dass sie zumindest die Immissions- und die Anlagegrenzwerte auseinanderhalten konnten. Unser Bundesamt für Gesundheit (BAG) kann das nämlich nicht, und spricht bei Strahlungswerten von zB 6V/m (Volt pro Meter) von «weiiit unter dem Grenzwert». Siehe https://www.gigaherz.ch/wlan-2-nullen-zu-viel-im-bag/
Dass damit der Immissions-Grenzwert von 61V/m für Kurzzeitaufenthalt und nicht der Anlage-Grenzwert von 5V/m für den Daueraufenthalt von Menschen gemeint ist, verschweigt das BAG. Das Aargauer Amt für Umwelt dagegen, bleibt da ehrlich.

Dann ist es aber mit der Ehrlichkeit schon vorbei.
Zu den Orten empfindlicher Nutzung, da wo die Anlage-Grenzwerte von 5V/m gelten, würden auch Kinderspielplätze gehören, wird da gleich in der Einführung behauptet. Dass damit, bundesgerichtlich festgestellt, nur Kinderspielplätze gehören, die orts- und raumplanerisch als Spielplatzzone ausgewiesen sind, verschweigt das Aargauer AfU. Und selbstverständlich auch, dass es in keiner der 2000 Schweizerischen Ortsplanungen eine Spielplatzzone gibt.

Um zu beweisen, dass die Aargauer Bevölkerung immer noch weiiit unter dem Anlage-Grenzwert leben darf, greift das aargauer AfU zu andern fragwürdigen Beweismitteln. Nämlich zur Nachahmung der eidgenössischen 5G-Wanderer. Was damit gemeint ist steht hier: https://www.gigaherz.ch/staats-monitoring-oder-die-5g-wanderer/
oder auch hier: https://www.gigaherz.ch/sind-manche-wissenschaftler-so-bloed-oder-wollen-sie-uns-nur-fuer-dumm-verkaufen/
Für Schnell-Leser: Ein Wanderer durchläuft städtische und  ländliche Wohngebiete sowie offene Landschaften mit einem Exposimeter im Rucksack. Das Exposimeter wird etwa auch noch Dosimeter genannt. Bei uns heisst es allerdings «Peutêterli oder Nienüterli». Weil der Mobilfunksender während der meisten Zeit in der vom Körper des Wanderers abgeschirmten Seite her einstrahlt, registrieren Exposi- oder Dosimeter in der Regel von Grund auf, 10 bis 100mal zu tiefe Werte. Dosimeter haben auch keinen Display. Der Benutzer kann also nicht sehen, ob er bei stationären Messungen den richtigen Ort misst. Die vom Dosimeter registrierten Daten müssen nach Rücksendung des Dosimeters in das Messlabor in einen PC ausgelesen und verarbeitet werden. Dosimeter sind deshalb längstens zu den Lieblings-Messinstrumenten aller Verharmloser geworden.
Wie sagte doch einst mein «Lehrmeister», Dr. Hugo Lehmann von der Swisscom: Um Dosimeter-Messwerte mit den Grenzwerten zu vergleichen, müsst ihr euch das Dosimeter unter den Hut befestigen und nach jedem dritten Schritt eine Pirouette drehen, dann könnte es vielleicht hinkommen. Und ein Basler Rechtsgelehrter hat nach unserer Klage gegen den vorzeige Professor Dr. Martin Röösli wegen wissenschaftlichem Fehlverhalten, dahingehend Recht gesprochen, mit dem falschen Gerät zur falschen Zeit am falschen Ort messen, sei nicht wissenschaftlicher Betrug, sondern wissenschaftliche Freiheit. Der Wissenschaftler müsse nur deklarieren, was er wann und wo und womit gemessen habe. Fazit: Wer den Schwindel nicht bemerkt, ist halt selber schuld.

Nun hat das Amt für Umwelt des Kantons Aargau die wissenschaftliche Freiheit in Anspruch genommen und im Sommer 2024 einen eigenen, kantonalen 5G-Wanderer losgeschickt.

Mit dem falschen Gerät
Während 2015 Spitzenbelastungen von 5V/m gemessen worden seien, habe man 2024 keine solchen mehr von über 2V/m aufgefunden, meint das Afu. Und die Durchschnittswerte seien sogar von 0,345V/m auf 0.319V/m gesunken.
Kommentar Gigaherz: 2015 wurde ein anderer Typ Dosimeter verwendet. Einer mit einer isotropen Messantenne in Form einer nach aussen gewölbten Halbkugel, während der Dosimeter-Typ der Messungen vom Sommer 2014, das ExpoM-RF4, lediglich eine 3-Achsige Sonde aufweist. Eine isotropische Messung empfängt die Strahlung kugelförmig aus allen Richtungen, und ist daher wesentlich genauer als eine 3-Achsige Sonde. Dann muss noch die 2015 stattgefundene Abschirmung durch den menschlichen Körper berücksichtigt werden. Das Dosimeter wurde ja in einem Rucksack getragen, währenddem 2015 stationär und in Abwesenheit des Menschen gemessen wurde. Ergo könnte man sagen: 2015 wurde mit einem Peutêterli gemessen und 2024 mit einem Nienüterli.

Zur falschen Zeit
Auf die Idee, dass die Reduktion der Strahlenbelastung seit der letzten Messkampagne von 2015 gegenüber der Belastung vom Sommer 2024 sogar abgenommen habe, eventuell darauf zurückzuführen sei, dass 2024 während den Sommerferien gemessen wurde, wo der Datenverkehr ohnehin geringer war, ist das AfU sogar selber gekommen.
Dann betrugen die Messzeiten 2024 für das Durchwandern eines Messortes zwischen 54 Sekunden und 3 Minuten 23 Sekunden. Wie die Verhältnisse für den Rest des Tages, der Woche, des Monats oder des Jahres  ausgesehen haben, wurde nicht festgehalten. Demnach waren das eher Zufallstreffer. Die Messungen von 2015 dagegen, waren stationäre Messungen, bei welchen das Dosimeter mehrere Stunden, manchmal sogar mehrere Tage am selben Ort lag. Zum Beispiel auf einem Fenstersims.
Ich wurde 2015 zu einer der Messungen vom Wohnungsinhaber herbeigerufen um parallel zum stationären Dosimeter mit einer Log-per Messantenne und dem spektrum-Analysator FSH-3 zu messen. Was von Rööslis Leuten gar nicht geschätzt wurde und mir von der hübschen Assistentin giftige Blicke einbrachten. (So bös hat mich seither nie mehr eine Frau angeschaut) Während ich meine Messergebnisse nachträglich zur Verfügung stellte, habe ich von der Gegenseite nie etwas erhalten.

Am falschen Ort
Während sich der eidgenössische 5G-Wanderer in der dritten Messkampagne von 2024 auf unsere unfreundliche Kommentare hin dazu aufraffen konnte, in den Wohnzonen mitsamt seinem Dosimeter im Gepäck in die Wohnungen des  dritten oder vierten Obergeschosses hinaufzusteigen, also dort wo die halbe Menschheit wohnt, zog es der kantonale Wandersmann vor, immer ganz brav unten auf der Strasse zu bleiben. Möglichst ohne Sichtverbindung zu den Sendeantennen auf den Dächern oben und möglichst abgeschirmt durch die Hauswände in den Strassenschluchten. Während sich beim eidgenössischen Wanderer unsere Faustregel bestätigte, dass sich pro Stockwerk Höhenzunahme, die Strahlung jeweils verdoppeln kann, im Sinne von 0.3-0.6-1.2-2.4-4.8 -9.6V/m, blieb der kantonale Wandersmann lieber ganz unten bei seinen 0.3V/m. Der eidgenössische Wandersmann ist dann da oben tatsächlich auf Wohnungen gestossen, in welchen bis 7.5V/m herrschten.

FAZIT:
Es ist schon ein starkes Stück, der Bevölkerung vorzugaukeln die Durchschnittswerte im Kanton lägen bei 0.32V/m, wenn es massenhaft Mitmenschen gibt die zwischen 2.5 und 7.5V/m leben müssen. Und diese 0.32V/m etwa noch mit dem Immissionsgrenzwert von 61V/m zu vergleichen statt mit dem Anlagegrenzwert von 5V/m. Immerhin steht im BERENIS-Newsletter vom Januar 2021, dass oxidadiver Zellstress, eine Vorstufe zu Krebs, schon untterhalb des Anlagegrentwertes von 5V/m festzustellen sei.

Von Hans-U. Jakob

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