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Feige Handyanbieter

Wie sich Mobilfunkanbieter feige hinter der Verjährungsfrist verstecken.

von Hans-U. Jakob, 25.11.2011

Mobilfunkanbieter predigen stets, wie unschädlich Handystrahlung sei. Die Verjährungsfristen im schweizerischen Rechtswesen schützen sie davor , für diese schamlose Lügerei jemals zur Rechenschaft gezogen zu werden.

http://www.beobachter.ch/konsum/dienstleistungen/artikel/18847/


Hirntumor.jpg<<<Bild links: Strahlungsverteilung im Kopf eines telefonierenden Handyaners. Schadenersatzansprüche bei Hirntumoren verjähren, noch bevor der Schaden eingetreten ist

In seiner neuen Ausgabe vom 25. November 2011 schreibt die kritische schweizerische Wochenzeitschrift „Der Beobachter“: Die Konsequenz der heutigen Rechtslage sei, dass Unternehmen nicht mehr haften, wenn nach dem schädigenden Ereignis mehr als zehn Jahre verstrichen sind. Schadenersatzansprüche können also verjähren, bevor der Schaden überhaupt eingetreten ist. 

Deutschland und Österreich sind da besser gerüstet, schreibt der Beobachter weiter: Dort beginnt die Verjährung erst zu laufen, wenn der Schaden bemerkt wird.

Dass jeder Schaden der eingeklagt wird, zuerst auch bewiesen sein muss, leuchtet wohl jedermann ein. Aber dass ein Schaden eingeklagt werden muss, bevor dieser überhaupt eingetreten ist, wie dies die Schweizer Rechtsprechung verlangt, dürfte wohl einmalig auf der Welt sein.

Man stelle sich nur Bundesrichter Aemisegger vor, wie dieser mit einem hämischen Grinsen eine Klage von Hinterbliebenen abschmettert, die ihren Versorger nach 10 Jahren intensivem Handygebrauch an einem Hirntumor verloren haben. Gute Frau und liebe Kinder, die Beweisführung erübrigt sich, ihr hättet mit eurer Klage 10 Jahre früher kommen sollen. Damals als eurer Daddy berufsbedingt mit dem intensiven Telefonieren anfangen musste. /vorsicht-blindgaenger-/

Oder der Hauseigentümer, der sein Haus nur noch mit 30% Wertverlust verkaufen kann, weil auf einem der Nachbardächer seit 10 Jahren eine Mobilfunkantenne der 7500Watt-ERP-Klasse steht. /wertverluste-von-liegenschaften/

Ein gefundenes Fressen für den Mobilfunklobbyisten Dr. jur. Aemisegger am Bundesgericht. Für einen Dr. jur. Aemisegger der einst Bürgerinitiativen, die mit der Anpassung des Gemeindebaureglementes versucht haben, Mobilfunkantennen aus Wohnzonen herauszubekommen, explizit als dumme Initiativen bezeichnet hat. /standortplanung-von-mobilfunkanlagen-die-entrechtung-der-bevoelkerung-geht-weiter/

Für einen Dr.jur. Aemisegger, der amtliche Abnahmemessungen an Mobilfunksendeanlagen mit einer Genauigkeit von ±45% dem Bereich der exakten Wissenschaften zuordnet. /abnahmemessungen-bundesgericht-erlaubt-weiterhin-wahrsagerei/

Und einem Dr. jur. Aemisegger der Beweisdokomente über die Nicht-Existenz des sogenannten Qualitätssicherungssystems, welches im Falle von verdeckten Erhöhungen der Sendeleistungen bei den kantonalen Umweltämter angeblich Alarm auslösen soll, unterdrückt oder verschwinden lässt. Urteil 1C_193/2011

Bei so viel Korruption im Schweizer Mobilfunkwesen, hätte sich der Beobachter seine briefliche Anfrage bei den Netzbetreibern sowie Handyherstellern wie Motorola, Apple oder Samsung, ob sie bereit seien, einen Verjährungsverzicht abzugeben – also darauf zu verzichten, sich bei allfälligen Schadenersatzklagen wegen Handystrahlen später einmal hinter der Verjährung zu verstecken, wohl ersparen können.

Kein einziger Hersteller habe geantwortet, schreibt der Beobachter. Und die Netzbetreiber Swisscom, Sunrise und Orange wollten keinen Verjährungsverzicht abgeben – obwohl sie stets betonten, Handystrahlen seien unbedenklich. Sie würden ja dafür die gesetzlichen Bestimmungen über die Grenzwerte sauber einhalten. Damit meinten sie natürlich die Grenzwerte von welchen das Schweizerische Bundesgericht ganz am Anfang des flächendeckenden Mobilfunks einmal schrieb: „Grenzwerte sind nicht nach medizinischen Kriterien festzulegen, sondern nach technischer Machbarkeit und wirtschaftlicher Tragbarkeit.“  Amen . Urteil 1A_94/2000 vom 30.8.2000

Wie viel Korruption erträgt die Schweiz wohl noch?

Von Hans-U. Jakob

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