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Gigaherz gibt Gegensteuer

Trojanisches_PferdIst die Änderung des Fernmeldegesetzes ein trojanisches Pferd?

von Hans-U. Jakob
7.4.2016

Die Änderung des Fernmeldegesetzes scheint ein trojanisches Pferd zur Vorbereitung der Abschaffung des Festnetzes zu sein. Die 20 Seiten Gesetzestext erforderten 120Seiten amtlicher Erläuterungen. Das bedeutet, dass vieles verschleiert wird und später nach Belieben ausgelegt werden kann.
Politische Parteien, Konzerne, Verbände, Organisationen und Betroffene hatten bis Ende März Gelegenheit zu den geplanten Änderungen im Fernmeldegesetz eine Stellungnahme einzureichen.
Die Änderungsvorschläge von UVEK und BAKOM finden Sie hier:
Und nachstehend finden Sie unsere Vernehmlassung dazu

Schwarzenburg 30.März 2016

Einschreiben
Edg. Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie
und Kommunikation UVEK
3003 Bern

Stellungnahme zur Änderung des Fernmeldegesetzes (Vernehmlassungsverfahren)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Als grösste Schweizerische Nichtregierungsorganisation zum Schutz der Bevölkerung vor nichtionisierender Strahlung sind wir leider auf Ihrer Verteilerliste nicht aufgeführt worden. Da die Änderung des Fernmeldegesetzes den hauptsächlichen Aufgabenbereich unserer Organisation berührt, erlauben wir uns, trotzdem an dieser Vernehmlassung teilzunehmen.

Nachfolgend unsere Bemerkungen und Vorschläge:

Generell
52% der Schweizer Bevölkerung oder über 4 Millionen Personen, halten Mobilfunkantennen, für gesundheitlich gefährlich oder eher gefährlich. 12% oder 960‘000Personen sogar für sehr gefährlich.
Dies geht aus den statistischen Erhebungen des Bundesamtes für Statistik hervor. Die Umfrage-Ergebnisse blieben von 2010 bis 2015 trotz massivster, millionenschwerer, oft unlauterer Propagandamanöver  der Mobilfunkanbieter völlig unverändert.
FAZIT: 4Millionen können sich nicht irren. Es besteht nicht der geringste Anlass dazu, mittels gesetzlicher Bestimmungen das Festnetz zu diskriminieren oder gar sukzessive abschaffen zu wollen. Im Gegenteil, die Erhaltung, die Erweiterung und die Modernisierung des Festnetzes sind von grösstem öffentlichen Interesse und bedürfen dem gesetzlichen Schutz gegenüber den kommerziellen Interessen der Mobilfunkbetreiber.

Zu Art. 16
Hier ist grundsätzlich festzuschreiben, dass die Grundversorgung der Bevölkerung in erster Priorität über das Festnetz zu erfolgen hat und dass der Erhaltung, Erweiterung und Modernisierung des Festnetzes grösste Nachachtung zu verschaffen ist.
Nicht nur aus Gründen des Gesundheitsschutzes sondern ebenso aus Gründen der Betriebssicherheit. Dabei wäre gesetzlich festzuschreiben, dass Festnetzanschlüsse bei einen lang andauernden, grossflächigen oder gar landesweiten Stromausfall mindestens während 48 Stunden aus zentralen Notstrombatterien gestützt, tadellos weiterlaufen müssen.

Die Mobilfunknetze haben bisher in sämtlichen Katastrophenfällen wegen ungenügender Verbindungskapazitäten und hauptsächlich wegen Ausfall der öffentlichen Stromversorgung versagt. Mobilfunk Basisstationen verfügen lediglich über Notstrombatterien für 20-30Minuten. Grössere Katastrophen pflegen etwas länger anzudauern.
Dabei ist zu beachten, dass bei solch grossflächigen, lang andauernden Stromausfällen auch die Akkus der Handys nicht mehr aufgeladen werden können. Es würde deshalb gar nichts bringen, Mobilfunk-Basisstationen mit grösseren Notstrom-Kapazitäten auszurüsten.

Zu Art 16 Abs.2
Aus Gründen der Versorgungssicherheit sind auch Gebäude ausserhalb des Siedlungsgebietes ebenfalls mit Priorität auf dem zentral Notstrom- gestützten Festnetz zu versorgen. Zu Zeiten, als es noch keine Handys gab und die Telekommunikation noch nicht privatisiert war, ging das auch. Es ist nicht einzusehen, weshalb den Anbietern von Fernmeldediensten hier aus rein kommerziellen Gründen ein technischer Rückschritt erlaubt werden sollte.

Zu Art. 20 Notfalldienste
Aus oben beschriebenen Gründen sind Personen-Notrufapparate sowie automatische Störmeleeinrichtungen welche katastrophale Folgen verhindern, ausschliesslich über das zentral Notstrom-gestützte Festnetz laufen zu lassen. Solche Apparate sind auch hausintern zu verkabeln, denn alles was Funk-basiert und über Netzgeräte aus dem Stromversorgungsnetz gespiesen wird, funktioniert bei Stromausfall nicht mehr.  Darunter fallen selbst einfache Schnurlos-Telefone.
Für Kriminelle wäre es ein leichtes, lediglich durch Unterbrechen der Stromzufuhr eines Gebäudes (Entfernen der Hauptsicherung), den Bewohnern sämtliche Notrufmöglichkeiten zu unterbinden.

Zu Art. 35 Gebäudeinterne Zugangspunkte
Hier muss klargestellt werden, dass solche Zugangspunkte über das Festnetz und nicht Funk-basiert zu erfolgen haben.
Ferner muss es jedem Wohnungsinhaber, egal ob Eigentümer oder Mieter freigestellt sein, ob er seine Kommunikationsapparate wie Telefon, PC oder TV, Funk-basiert oder per Kabel am Festnetz betreiben will.
Die Fernmeldedienst-Anbieter sind zu verpflichten, nebst den Funk-basierten Lösungen wie WLAN, gleichwertige Kabellösungen anzubieten.
Dies gilt ganz besonders im Hinblick auf die vorgesehene Digitalisierung der Festnetztelefonie wie VOIP.

Angesichts der 4 Millionen Menschen in diesem Land, die Mobilfunkantennen gesundheitlich bedenklich finden, erwarten wir eine Berücksichtigung unserer Argumente bei der Änderung des Fernmeldegesetzes.

Mit freundlichen Grüssen,

Gigaherz.ch
Schweizerische Interessengemeinschaft
Elektrosmog Betroffener

Hans-U. Jakob (Präsident)

Von Hans-U. Jakob

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