Kaiserschmarren
Am 16.6.16 hielt Bundesrätin Doris Leuthard vor dem Nationalrat eine bemerkenswerte Rede zur geplanten Lockerung der Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung in welcher sie so ziemlich die ganze Physik und Funktechnik auf den Kopf stellte. Hätte der Protokollführer diese anhand von Notizen niedergeschrieben, könnte man ihn als armen, ahnungslosen, völlig überforderten, unbeholfenen Laien bezeichnen, der so ziemlich alles durcheinander gebracht hat, was man durcheinander bringen kann. Aber weil das Wortprotokoll jeweils anhand einer Tonaufzeichnung niedergeschrieben wird, sieht die Sache schon etwas anders aus.
von Hans-U. Jakob (Präsident von Gigaherz.ch)
Schwarzenburg,7.7.2016
Die Rede von Bundesrätin Doris Leuthard steht hier in Normalschrift und die Kommentare von Hans-U. Jakob in Schrägschrift
Leuthard Doris, Bundesrätin:
Die Mobilfunkstrahlung ist ja kein neues Thema. Seit zwanzig Jahren diskutiert man darüber, es gibt unzählige wissenschaftliche Studien, es kommen immer wieder dieselben Befürchtungen. Der Bundesrat teilt diese nicht. Er beantragt Ihnen die Annahme der Motion.
Man muss hier schon etwas präzise sein und sagen, um welche Strahlung es geht. Die WHO – das ist wohl die Organisation, die den Überblick über die weltweiten Studien hat, auf die sich das Parlament beruft – hat festgestellt: Hochfrequente Strahlung ist möglicherweise krebserregend. Dieselbe WHO hat festgestellt, dass epidemiologische Studien zu Sendeanlagen – und dazu gehören Mobilfunk-Basisstationen – nicht auf ein erhöhtes Krebsrisiko durch deren Strahlung hinweisen.
Die WHO stellt hier gar nichts fest, sondern die ICNIRP, welche sich Internationale Kommission zum Schutz vor Nichtionisierender Strahlung nennt, jedoch ein rein privater Verein aus lediglich 14 auserkorenen Wissenschaftlern ist, welcher mit seinen FACT-SHEETS nicht nur die WHO, sondern die meisten Regierungen der Welt unterwandert.
Keine Nation der Welt kann irgendjemanden in die ICNIRP delegieren oder von dort abberufen. Die Mitglieder bestimmen ihre Nachfolger selber auf Grund ihrer Qualifikationen als Abstreiter nicht-thermischer (biologischer) Wirkungen nichtionisierender Strahlung. Kürzlich wurde zum Beispiel der Schweizer Prof. Dr. Martin Röösli von der Universität Basel in die ICNIRP berufen. Die UNI Basel wird jährlich von der Industrie mit 138Millionern gesponsert. Herr Röösli weiss also ganz genau was er dort zu tun hat.
https://www.gigaherz.ch/forschung-schweiz-300-geheimvertraege-1-26-milliarden-gesposert/
oder
https://www.gigaherz.ch/icnirp-das-neue-spiel-beginnt-im-september/
Man muss also unterscheiden: zwischen den ortsfesten Sendeanlagen mit schwächerer Belastung und den hochfrequenten Strahlungsanlagen. Hier geht es um die schwach strahlenden Anlagen, und deshalb ist die Behauptung, diese seien alle krebserregend, gemäss heutigem Kenntnisstand der Wissenschaft und der WHO, die das so proklamiert, auch faktisch falsch.
Mein Gott Frau Leuthard, was erzählen Sie da für einen Quatsch.
Ortsfeste Sendeanlagen sind immer hochfrequente Strahlungsquellen. Egal mit welcher Leistung diese senden ob mit einigen Watt, einigen Kilowatt oder sogar Megawatt.
Ortsfeste Sendeanlagen können niemals niederfrequent strahlen. Nur hochfrequente Strahlung kann die Quelle verlassen und mehrere hundert Meter oder mehrere Kilometer weit strahlen.
Niederfrequente Strahlung gibt es nur bei Stromversorgungsanlagen, wie Hochspannungsleitungen und Trafostationen. Und diese ist sehr eng an die Quelle gebunden und kann nicht „abfliegen“ wie hochfrequente Strahlung.
Wie stark oder schwach eine hochfrequente Strahlungsanlage strahlt, ist niemals von der Frequenz abhängig, sondern von der Sendeleistung in Watt oder Kilowatt. Die Frequenz gibt nur an, mit welcher Anzahl Schwingungen pro Sekunde ein elektromagnetisches Feld schwingt.
Im Mobilfunk werden folgende Frequenzbänder verwendet: 800MHz(Megahertz) 900MHz, 1800MHz und 2100MHz. 1Megahertz heisst 1Million Schwingungen pro Sekunde. Ein 800MHz-Sender kann ebenso stark oder auch stärker strahlen als ein 2100Mhz-Sender. Massgebend für Strahlungsstärke und Reichweite ist, wie schon gesagt, einzig die abgestrahlte Leistung ERP in Watt oder Kilowatt.
Es wird zu Recht gesagt, dass es bei Tieren Probleme gab. Auch dort ging es meist um eine Kombination von Strom bzw. hochfrequenter Strahlung – meistens war eine Eisenbahn in der Nähe – und Mobilfunkanlagen.
Jetzt ist das bundesrätliche Chaos komplett. Frau Leuthard, Sie erklären hier den Strom einer Hochspannungsleitung zu Hochfrequenzstrahlung. Hochspannung ist nicht Hochfrequenz! Sondern Niederfrequenz mit einer Schwingungszahl von 16.6Hz (Bahn) oder 50Hz (allg. Stromversorgung) mit 16.6 resp. 50 Schwingungen pro Sekunde. Und für das Magnetfeld einer Hochspannungsleitung ist weder die Frequenz noch die Spannung in Kilovolt verantwortlich, sondern der Strom in Ampère oder Kiloampère.
Es war nie eine einzelne Mobilfunkanlage der Grund, denn diese Anlagen sind nicht hochfrequent.
Ach du lieber Himmel! Mobilfunkanlagen, die immer mit einer Frequenz irgendwo zwischen 800 und 2100Megahertz strahlen, sind jetzt plötzlich nicht hochfrequent? 1Megahertz=1Million Hertz =1Million Schwingungen pro Sekunde. Dafür sind dann die bundesrätlichen Magnetfelder von Hochspannungsleitungen mit bescheidenen 50Hertz oder 50Schwingungen pro Sekunde plötzlich hochfrequent.
Insofern muss man etwas differenzieren. Es wurde von Nationalrat Fluri gesagt: Was Sie sich mit dem Handy am Ohr zumuten, ist weit gefährlicher als eine ortsfeste Mobilfunkanlage. Auch das sind Fakten, und auf die sollten wir bauen.
Oh je, da hat Ihnen der Fluri einen schönen Bären aufgebunden. Ortsfeste Mobilfunkanlagen weisen pro Senderichtung abgestrahlte Sendeleistungen von 2000 bis 6000Watt ERP auf, oder in alle 3 Richtungen zusammen 6000 bis 18‘000Watt ERP. Und ein heutiges Handy halt nur 0.5Watt. Tja, da muss man tatsächlich etwas differenzieren. Die Mobilfunkantenne auf dem Nachbardach strahlt halt schon bis 36‘000mal stärker als das Handy am Kopf und dies erst noch Tag und Nacht während 365Tagen im Jahr und darauf sollten wir bauen.
Bild oben: Ausschnitt aus dem amtlichen Standortdatenblatt zu Sunrise-Basisstation SH435-2 in Romanshorn mit Sendeleistungen von je 6800Watt ERP in die Richtungen 10, 140 und 250°
Es braucht hier Sorgfalt.
Sehr Richtig, aber bitte von Ihrer Seite
Nun kommen die Mobilfunkanlagen der vierten Generation auf den Markt. Deshalb wollen wir ein Monitoring aufbauen, denn in der Schweiz fehlen die Datengrundlagen dazu. Diese wollen wir mit den Kantonen erarbeiten und aufbauen, damit die Faktenlage gesichert und die Langzeiterfahrung aufgebaut wird.
Dieses Monitoring würden Sie besser bleiben lassen, denn es ist von Beginn weg völlig auf Lug und Trug, das heisst auf Dosimeter-Messungen aufgebaut. Dosimeter zeigen immer um Faktor 10-100 zu wenig an.
Aber das ist Ihnen ja hoch willkommen. Der Ethik-Beauftragte der UNI-Basel, ein Rechtsprofessor und ehemaliger Obergerichtspräsident hat ja abschliessend dahingehend Recht gesprochen, dass mit dem falschen Gerät am falschen Ort und zur falschen Zeit messen nicht wissenschaftlicher Betrug, sondern wissenschaftliche Freiheit sei. Der Wissenschaftler müsse nur angeben, womit er wann, was wo gemessen habe. Fazit: Wer den Schwindel nicht bemerkt, ist halt selber schuld
https://www.gigaherz.ch/so-falsch-messen-dosimeter-die-bilder/
oder
https://www.gigaherz.ch/das-konzept-zum-emf-monitoring-ein-schlechter-silvesterscherz-des-bundesrates/
Herr Nationalrat Hardegger, es geht hier nicht um Glasfaser. Die Mobilfunkanlagen sind eine andere Technologie, und man kann das nicht miteinander vergleichen.
Ja was Sie nicht sagen. Höchste Zeit, dass Sie uns darauf aufmerksam machen. Das haben wir nun wirklich nicht gewusst.(!)
In den Lehrbüchern steht, über Glasfaserkabel könne man auch digitale Signale übertragen. Nur viel schneller und in viel grösserem Umfang. Da haben Sie schon Recht. Das kann man wirklich nicht mit Mobilfunkanlagen vergleichen, weil es viel besser ist.
Beim Projekt in St. Gallen sollen Mobilfunknetze durch WLAN ersetzt werden. Das haben Sie richtig gesagt. Es ist ein Pilotprojekt, das auch wir verfolgen. Aber schon heute lässt sich feststellen, dass WLAN-Netze nie die volle Funktionalität eines Mobilfunknetzes übernehmen können. Das lässt sich schon heute sagen. Sie sind eine Ergänzung und wirken komplementär.
In Städten, das wissen wir heute, gibt es die kleinen Mobilfunkantennen. Das sind im urbanen Gebiet sehr oft Niederfrequenzanlagen. Auch das finden wir durchaus eine sinnvolle Ergänzung der ganzen Technologien.
Da bleibt einem nur noch das grosse Staunen. Kleine Mobilfunkantennen seien im urbanen, das heisst im städtischen Gebiet sehr oft Niederfrequenzanlagen?
Ach du lieber Himmel! Wie soll das jetzt wieder gehen? Hochfrequenzstrahlung zwischen 800 und 2100Megahertz über Niederfrequenzanlagen ausstrahlen? Das wäre eigentlich eine sehr sinnvolle Ergänzung, denn da strahlt nebst bundesrätlicher Weisheit garantiert sicher nichts mehr anderes daraus heraus.
Nochmals zum Argument, weshalb wir Ihnen die Annahme der Motion beantragen: Es ist einfach eine Tatsache, dass durch die Datenmengen, die jeden Monat durch die Nutzung durch die Wirtschaft und die Gesellschaft steigen, die heutigen Anlagen unzureichend sind. In der Regel beantragen Sie mir hier – vom Berggebiet bis in den städtischen Raum -, dass die Grundversorgung jetzt sehr schnell auf 4G wechseln muss. Herr Candinas will, glaube ich, sogar 8G. In der Praxis verlangen Sie das also vom Bundesrat, und das war ja auch bei den Service-public-Diskussionen so: Wir wollen die schnellste Internet-Versorgung, hiess es, wir wollen unterbruchsfreie, hochbreitbandige Versorgung, überall!
Dann sagen wir: Okay, kann man machen, aber dann braucht das doppelt so viele Anlagen wie heute.
Das ist Unfug, Durch die Abschaltung von 2G, das schon bald niemand mehr benötigt, wird sehr viel Platz auf den bestehenden Antennentürmen frei.
Man kann jedoch nicht sagen: Bitte Staat, bitte Telekomanbieter: Wir möchten doppelt so viel Service und doppelt so viel Leistung. Aber dann soll das Ganze strahlungsfrei sein. Das geht nicht. Das geht einfach nicht!
Doch doch, das geht sehr gut. Eben mit diesem Glasfaserkabel. Ortsfeste Arbeitsplätze, seien diese in Büro- oder Wohnräumen müssen nicht zwangsläufig über Funk erschlossen werden.
Deshalb sagen wir – und ich glaube, da herrscht eben auch ein Konsens -, dass eine gute digitale Infrastruktur für die Gesellschaft entscheidend ist.
Wir müssen diese Frage ebenso mit dem Problem der gesundheitlichen Belastungen in Einklang bringen. Deshalb sagt der Bundesrat nicht Ja dazu, diese Grenzwerte jetzt automatisch massiv zu senken. Wir behalten uns hier vielmehr vor, die auch im internationalen Vergleich adäquate Antwort zu finden.
Moment mal! jetzt verwechseln Sie nicht nur Hochfrequenz mit hoher Sendeleistung und Hochspannung mit Hochfrequenz und kleine Antennen mit Niederfrequenz, sondern auch noch Grenzwertsenkung mit Grenzwerterhöhung. Als Polizist auf der Autobahn müsste ich Sie jetzt endgültig zur Alkoholkontrolle bitten. Bundesrätin hin oder her.
Wir werden selbstverständlich auch bei der Regulierung gemäss dem Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall jetzt nicht die ganze Schweiz zusätzlichen, nicht verantwortbaren Grenzwerten aussetzen. Die Schweiz hat hier heute wesentlich strengere Vorschriften als ganz Europa. Die Gesundheit ist auch für eine deutsche, für eine holländische Regierung wichtig, aber sie haben weitaus liberalere Grenzwerte als wir. Deshalb wollen wir anschauen, was sich hier vereinbaren lässt.
Das mit den wesentlich strengeren Vorschriften ist nun wirklich der allergrösste Schwindel, welcher dem Schweizervolk je übergezogen wurde. Die überschlauen Schweizer Gesetzgeber haben lediglich den Ort der Erfassung für den Grenzwert dorthin verschoben, wo die Strahlung ganz von selbst auf 10% zurückgegangen ist. Sei es aus Gründen der Distanz und/oder aus Gründen der Abweichung zu den Senderichtungen sowohl horizontal wie vertikal, und/oder auf Grund der Gebäudedämpfung
Siehe unter: https://www.gigaherz.ch/grenzwerterhoehung-die-wahnsinnsidee-einiger-motionaere/
Wir sind überzeugt, dass wir hier Möglichkeiten finden, um dem Bedürfnis der Gesellschaft nach einer noch besseren Datenübertragung durch Mobilfunknetze zu entsprechen. Der Bundesrat begrüsst es deshalb auch, wenn die Telekomanbieter zuerst einmal miteinander die vorhandenen Anlagen besser nutzen. Jeder Anbieter hat heute noch seine eigene Antenne, und der Konkurrent darf sie nicht benutzen. Es wäre eigentlich mal ein logischer Schritt, dass man das, was man schon hat, was bewilligt ist, miteinander besser nutzt. Es wird in Zukunft – das muss man auch klarstellen – für jeden Telekom-Anbieter sehr schwierig sein: Wenn er in einer Gemeinde eine Baubewilligung benötigt, dann kommen alle Fragen und alle Befürchtungen auf, die auch Sie jetzt vorbringen. Auch wenn der Bundesrat diese Motion umsetzt, werden diese Verfahren in der Praxis weiterhin sehr schwierig sein und die Anlagen einer Baubewilligung bedürfen.
Die Motion geht trotzdem in die richtige Richtung, und wir werden sie mit aller Sorgfalt umsetzen und eben auch alle Alternativen prüfen, bevor wir die Grenzwerte setzen.
Ja Frau Leuthard, wenn Sie bei der Umsetzung dieser Motionen die selbe Sorgfalt anwenden und Alternativen mit derselben Fachkenntnis prüfen wie in Ihrer Rede hier, dann Gnad Gott dem Schweizervolk!
Ich habe Sie vor Jahresfrist zusammen mit meinen Vorstandsmitgliedern um eine Unterredung gebeten. Sie haben uns darauf hin einen netten Absagebrief geschrieben in welchem Sie betonen: „Wir kennen ihre Ansichten, die wir nicht teilen.“
Nach ihrer Rede im Nationalrat vom 16.6.2016 bin ich direkt erleichtert, dass Ihre Ansichten nicht mit unseren übereinstimmen. Denn das wäre wirklich eine Katastrophe.
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