Kleiner Hoffnungsschimmer aus dem Nationalrat (Parlament)
Kleiner Hoffnungsschimmer aus dem Nationalrat (Parlament)
Es gibt sie tatsächlich noch, vereinzelte, unabhängige und ehrliche Politiker. Auch wenn es nur eine Hand voll sind, welche noch im Parlament sitzen. In einem Parlament welches sehr zutreffend auch als Verwaltungsrat der Schweiz AG.- bezeichnet wird. In einem Parlament dessen Präsident allein in über 60 weiteren Verwaltungsräten sitzt. In einem Parlament, in welchem sich über 1000 Unternehmungen und Multis durch Abgeordnete (National- und Ständeräte) vertreten lassen.
Weil die Schweizer Tagespresse momentan alles zensuriert und unterschlägt, was dieser Schweiz AG.- insbesondere der vor dem Infarkt stehenden Mobilfunkindustrie, irgendwie schaden könnte, wurde selbstverständlich auch das bereits am 13. Dezember 2000 eingebrachte Postulat Wyss von ihr völlig verschwiegen. Zu gross ist die Angst vor Verlusten an ganzseitigen Inseratenaufträgen und vor dem Verlust an den Prämien von mindestens Fr. 10’000 pro ¼ Seite verdeckter Mobilfunkpropaganda, versteckt in redaktionellen Texten.
Deshalb hat das Gigaherz-Team erst mit grosser Verspätung vom Inhalt dieses Postulates Kenntnis erhalten und bringt es seinen Lesern somit unverzüglich zur Kenntnisnahme.
Selbstverständlich mit gigaherzlichem Dank an Herr Nationalrat Wyss und Mitunterzeichner. 9.3.2001 HUJ
Nationalrat
00 3582
Postulat Wyss
Elektrosmog, Forschung
Wortlaut des Postulates vom 13. Dezember 2000
Der Bundesrat wird aufgefordert, die Auswirkungen von Elektrosmog, insbesondere der Strahlung von Mobilfunksendern und Stromleitungen, auf das Wohlbefinden und die Gesundheit der Bevölkerung wissenschaftlich untersuchen zu lassen. Dabei sollten auch die Erfahrungen der Baubiologie und der Erfahrungsmedizin einbezogen werden. In Ergänzung dazu ist die Grundlagenforschung im Bereich der biologischen Wirkungen schwacher, nicht ionisierender Strahlung zu fördern.
Mitunterzeichnende:
Bader Elvira, Brunner Toni, Cavalli, Chappuis, Decurtins, Dormond Marlyse, Dupraz, Durrer, Fässler, Fischer, Gross Jost, Hämmerle, Jossen, Leutenegger, Oberholzer, Lustenberger, Maillard, Maury Pasqualer, Pedrina, Rechsteiner-Basel, Rennwald, Schmid Odilo, Sommaruga. Spack, Stump, Teuscher, Tillmanns, Vermot, Zanetti (29)
Begründung:
Das Umweltschutzgesetz und die Verordnung über den Schutz vor nicht ionisierender Strahlung (NISV) erheben den Anspruch, die Bevölkerung vor schädlichen und lästigen Auswirkungen nicht ionisierender Strahlung zu schützen. Zunehmend fühlen sich jedoch Anwohner von Mobilfunksendern oder Stromleitungen krank oder haben schwere Schlafprobleme und dies, obschon die NISV eingehalten ist. Die Betroffenen schreiben diese Beschwerden häufig der Strahlung der betreffenden Anlagen zu. Solche elektrosensible Personen sind bisher weder systematisch erfasst und untersucht worden, noch ist abgeklärt worden, ob die Beschwerden tatsächlich etwas mit der Strahlung zu tun haben. Dies muss möglichst rasch nachgeholt werden. Es geht insbesondere nicht an, diese realen Leiden vorschnell als psychosomatisch zu bezeichnen.
Der Bundesrat hat in der NISV Grenzwerte festgelegt. Es muss ihm ein Anliegen sein, zu verfolgen, ob mit dieser Verordnung der Schutz der Bevölkerung gewährleistet ist. Das Anliegen erhält zusätzliche Bedeutung durch die Tatsache, dass nächstens Tausende von UMTS- und WLL-Antennen in der Schweiz aufgestellt werden, ohne dass allfällige spezifische Auswirkungen dieser neuen Technologie auf die Bevölkerung abgeklärt werden konnten. Hier sind begleitenden Untersuchungen besonders nötig.
Baubiologie und Erfahrungsmedizin haben bezüglich der Auswirkungen von Elektrosmog Vorleistungen erbracht, die genützt werden müssen. Auch wenn die Methoden wissenschaftlichen Kriterien nicht immer standhalten, existiert in diesen Kreisen ein Erfahrungswissen, das einzubeziehen ist.
Die Untersuchungen sollten bei den in der realen Umwelt betroffenen Personen beginnen. Wenn sich herausstellt, dass Elektrosmog für diese Beschwerden verantwortlich oder mitverantwortlich ist, dann muss durch entsprechende Grundlagenforschung auch die Fragen nach den Wirkungsmechanismen untersucht und geklärt werden.
Erklärung des Bundesrates:
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
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