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Liechtenstein: Neue 0.6V/m-Grenzwerte sind möglich!

Liechtenstein: Pressemitteilung der Regierung vom 30.9.2009 betreffend Mobilfunknetz. Ergebnisse der Abklärung durch die Regierung


Reg_gebaeude_Vaduz.jpgBild links: Das Regierungsgebäude in Vaduz

Vaduz, 30. September (pafl) – Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 29. September den Bericht und Antrag an den Landtag zu den Abklärungen betreffend Mobilfunknetz verabschiedet. Die Abklärungen erfolgten durch interne und externe Aufträge sowie durch die Vergabe von Expertenaufträgen.

 

An der Sitzung vom 28. Mai befasste sich der Landtag mit dem Bericht und Antrag über die Erreichung der Grenzwerte für nichtionisierende Strahlung im Bereich Mobilfunk. Der Landtag beauftragte die Regierung abzuklären, ob ein zentrales Mobilnetz betrieben und den Diensteanbietern diskriminierungsfrei zur Verfügung gestellt werden kann, und ob Anordnungen für entsprechende Tests möglich sind. Der Betrieb dieses Netzes müsste unter der Vorgabe erfolgen, dass aufgrund gesundheitlicher Überlegungen der für die Zeit ab 2013 festgelegte Anlagegrenzwert von 0,6 Volt pro Meter einzuhalten ist.

 

Technische Realisierbarkeit

Gemäss den eingeholten Expertisen erscheint ein zentrales Netz unter der Vorgabe eines Anlagegrenzwertes von 0,6 Volt pro Meter für Sprachdienste grundsätzlich technisch realisierbar. Es bestehen zum Teil jedoch deutliche Vorbehalte hinsichtlich der vollumfänglichen Gewährleistung der Breitbanddienste. Die Durchführung von Testanordnungen war in zeitlicher und finanzieller Hinsicht nicht möglich. Zudem haben die Mobilfunkanbieter dem Einbezug der bestehenden Netze in Testanordnungen eine Absage erteilt.

 

Rechtliche Abklärungen

In rechtlicher Hinsicht müssten bei einem Entscheid zur Umstellung auf ein zentrales Netz frühzeitig die notwendigen Abklärungen getroffen werden, um einen neuen rechtlichen Rahmen zu schaffen. Hierzu müssten auch konkrete Vorstellungen darüber entwickelt werden, wie und von wem das zentrale Netz betrieben werden soll. Dies bedingt in letzter Konsequenz auch die Abkehr von bisherigen Grundsätzen zur Mobilfunkpolitik Liechtensteins. Erst nach solchen Abklärungen und Grundsatzentscheidungen könnten Folgeschritte zur Planung und Umsetzung eines zentralen Netzes erfolgen.

Kommentar:

von Hans-U. Jakob (Gigaherz.ch)

 

Externe Expertisen bestätigen Gigaherz-Gutachten

Die Regierung hat nun für Fr. 175‘000 externe Gutachten und Expertisen eingeholt, die jetzt so ziemlich das Gegenteil von dem ergaben, was die Mobilfunkbetreiber bisher mit Vehemenz und Arroganz behauptet und zum Anlass dazu genommen haben, Landtag und Bevölkerung zu erpressen.

Mobilfunk mit Strahlungsgrenzwerten von 0.6V/m ist also möglich. Zumindest wird dies für die Sprachdienste zugegeben.

Um bewegte Bildchen, das heisst, eine sehr grosse Datenmenge auf die Handys zu übertragen, hätte es praktischer Versuche, in Zusammenarbeit mit den Mobilfunkbetreibern bedurft. Diese verweigerten jedoch die Zusammenarbeit. Das ist typisch und vielsagend. Die Angst und das Wissen, dass es wahrscheinlich funktioniert hätte, waren eindeutig zu gross.

Testanordnung zeitlich und finanziell nicht möglich?

Die Erklärung der Regierung dass eigene Testanordnungen in zeitlicher und finanzieller Hinsicht nicht möglich gewesen sei, überzeugt nicht.  Eine fahrbare Basisstation (Mobilfunkantenne) zu mieten und ab verschiedenen Standorten in Liechtenstein mit einer Sonderfrequenz zu testen, wäre bei rechtzeitiger Reaktion auf den Landtagsbeschluss vom 28. Mai. möglich gewesen. Da standen immerhin 4 Monate zur Verfügung.(!)

Statt diese Aufgabe sofort anzupacken, hat man offensichtlich zu sehr auf die  Propagandamühlen der Mobilfunkbetreiber gehört und geglaubt, die in Auftrag gegebenen Gutachten würden sowieso ergeben, dass bei Strahlungsgrenzwerten von 0.6V/m überhaupt kein Mobilfunk mehr möglich sei.

Mobilfunkbetreiber gar nicht erfreut

Die Ergebnisse der externen Studien würden Verwirrung stiften statt Klarheit schaffen, liessen Liechtensteins Mobilfunkbetreiber im Volksblatt ausrichten. Vorerst würden zuverlässige Informationen, auf welche sich die Stimmbürger vor der Volksabstimmung am 4. und 6. Dezember stützen könnten, Mangelware bleiben.

Dem ist gar nicht so, die Studienergebnisse zeigen eindeutig, dass Mobilfunk auch bei Strahlungsgrenzwerten von 0.6V/m möglich ist.

Die Verwirrung dürfte sich eher auf die PR-Büros der Mobilfunkbetreiber beschränken, deren Mitarbeiter/Innen nun einsehen müssen, dass alles Lug und Trug war, was sie bisher verbreitet haben und dass sie nun mit abgesägten Hosen vor dem Volk stehen.



Für grosse Datenmengen gibt es eine bessere Technologie

Glasfaser- das heisst Lichtwellenleiterkabel sind 10mal zuverlässiger, 100mal schneller und 1000mal besser gegen unerlaubte Zugriffe von Hackern geschützt, als Mobilfunknetze. Unternehmungen, welche sensible Kunden- oder Geschäftsdaten heute noch durch die Luft schicken, handeln ihren Kunden oder sich selber gegenüber grob-fahrlässig. Liechtenstein hat seit mehr als 10 Jahren ein gut ausgebautes Lichtwellenleiter-Kabelnetz. Das Gejammer der Wirtschaftskammer, die bei einem neuen Strahlengrenzwert von 0.6V/m den Untergang ganzer Wirtschaftszweige prophezeit, ist auch in diesem Sektor buchstäblich aus der Luft gegriffen. Lichtwellenleiter erzeugen nach aussen keinerlei Strahlung.



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Von Hans-U. Jakob

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