Lügen haben lange Beine
Wie sich eine Sensationsmeldung über angeblich reihenweise gefälschte Mobilfunkstudien nach 7 Jahren in Luft auflöst.
Um was es geht:
In einem Labor der Medizinischen Universität Wien soll die Auszählung der beschädigten Zellkerne die zuvor unter hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung lagen und in der Folge erbgutverändernde Wirkungen aufwiesen, von der verantwortlichen Labortechnikerin reihenweise gefälscht worden sein. Das Ergebnis wäre für die Mobilfunkbetreiber zu verheerend gewesen. Nach 7 Jahren kam die Wahrheit endlich ans Licht.
Eine Fortsetzung aus https://www.gigaherz.ch/urteil-gegen-prof-alexander-lerchl/
von Hans-U. Jakob
Schwarzenburg, 26.4.2015
Ein Gerichtsfall mit tiefen Spuren bis in die Schweiz
In der während der Hauptsendezeit ausgestrahlten und von einem Millionenpublikum beachteten Gesundheitssendung PULS vom 2. Juni 2008 wurde folgende „Sensationsmeldung“ ausgestrahlt:
Zitat aus dem Online-Text: Zwei Wiener Studien, die in den letzten drei Jahren für Schlagzeilen gesorgt haben, sind gefälscht. Eine Laborantin der Universität Wien hat reihenweise Daten erfunden. Jetzt hat eine Untersuchungskommission der Universität Wien die Fälschungen aufgedeckt. Die Studien behaupteten, Handystrahlung schädige das Erbgut und verursache eventuell Krebs. Beweise dafür gibt es also keine. Dass Handystrahlung völlig harmlos ist, wurde allerdings auch noch nicht bewiesen.
Und im Originalton der TV-Sendung hiess es dann: Nun kam ans Licht: die Labordaten waren reihenweise gefälscht, die Warnung somit voreilig. Dass Strahlen aus dem Handy das Erbgut schädigen und somit Krebs verursachen, war wissenschaftlicher Betrug. Doch Achtung, dass Strahlen für Vieltelefonierer deshalb harmlos sind, beweist der Wissenschaftsskandal ebenso wenig.
Obschon, wie dies die spätere Untersuchung durch die UBI (unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen) aufzeigte, der Radaktion PULS bereits 12 Stunden vor der Sendung klar sein musste, dass nicht die Studien, sondern die Pressemitteilung des Rektorates der Medizinischen UNI Wien gefälscht war – ihre erste Untersuchungskommission wurde von einem Anwalt der Mobilfunkbetreiber präsidiert – unterliess es die PULS-Redaktion, die 35 Sekunden dauernde Falschmeldung aus dem vorfabrizierten Band herauszuschneiden.
Der selbe Redaktionsleiter, namens Gerald Trippelmann erhob zusätzlich in der Ausgabe Nr. 23 vom 5. Juni 2008 des Wochenblattes „Schweizer-Familie“ (zweitgrösste Schweizer Wochenzeitung) nochmals die selben Fälschungsvorwürfe.
Alle die den Mobilfunk schon immer für harmlos hielten, lachen sich jetzt ins Fäustchen, schrieb Trippelmann damals voller Häme. Und von Daten die sich jetzt als Hirngespinst herausgestellt hätten.
Es kam noch schlimmer:
Die PULS-Redaktion, gedeckt von der UBI und später sogar noch vom Bundesgericht, weigerte sich beharrlich, ihre katastrophale Falschmeldung zu widerrufen.
Die UBI fand, Falschmeldungen unter 40Sekunden Dauer müssten wegen ihrer Kürze nicht widerrufen werden. Das danach von Gigaherz angerufene Bundesgericht nahm den Notausgang, indem es behauptete, dem Verein Gigaherz als Kläger fehle die nötige Nähe zur eingeklagten Problematik.(!) Und die „Schweizer Familie“ veröffentlichte keinerlei korrigierende Leserbriefe. Siehe https://www.gigaherz.ch/bundesgericht-nimmt-den-notausgang/
und https://www.gigaherz.ch/luegen-am-schweizer-fernsehen-neu-auf-40-sekunden-limitiert/
Weil dies ein Musterbeispiel dafür ist, wie Mobilfunkkonzerne arbeiten, wird Gigaherz jetzt nichts unversucht lassen, auf dem Rechtsweg die Redaktion PULS und die „Schweizer Familie“ dazu zu bringen, den Fall neu und richtig darzulegen und die damals erhobenen Fälschungsvorwürfe zurückzunehmen.
Denn am 13.3.2015 verbot das Landgericht Hamburg dem Urheber des Fälschungsvorwurfs, dem beklagten Professor für Biologie und Dekan der privaten Jacobs-Universität Bremen und langjährigen Vorsitzenden des Ausschusses Nichtionisierende Strahlung der Deutschen Strahlenschutzkommission, Alexander Lerchl, unter Androhung einer Geldstrafe von €250‘000 oder 6 Monaten Haft, im einfachen, oder bis 2 Jahren im Widerholungsfall: Weiterhin zu veröffentlichen oder veröffentlichen zu lassen, dass die verantwortliche Labortechnikerin aus Wien, namens Elisabeth Kratochvil
jahrelang Daten für etwa 10Publikation erfunden habe
und es geschafft habe ihrem Chef, dem Arbeitsmediziner Prof Rüdiger, die gefälschten Daten unterzujubeln.
Der beklagte Dekan der Jacobs UNI darf auch nicht mehr veröffentlichen oder veröffentlichen lassen, die Labortechnikerin habe unmittelbar nach der internen Überprüfung von 2008 durch die MedUNI Wien ihre Anstellung gekündigt, weil ihr Betrug aufgeflogen sei und sie sofort gestanden habe.
<<<Bild links: Bestrahlungskammer für Zellproben an der Med UNI Wien (Aufnahme von Prof Hugo Rüdiger)
Der richtige Grund für ihre Kündigung war, wie jetzt aus dem Urteil des Landgerichts Hamburg hervorgeht, ein völlig anderer. Ihr Mann lag in kritischem Zustand auf einer Intensivstation und wie man den damaligen Pressemeldungen entnehmen kann, sassen ihr eine Horde von gewissenlosen Revolverjournalisten und Industrieanwälten sowie eine total voreingenommene Universitätsleitung im Nacken. Dass diese tapfere Frau, die übrigens das ihr vorgelegte angebliche Geständnisprotokoll nie unterschrieben hat, unter dieser Last zusammenbrach und die Flucht ergriff, ist nachvollziehbar und glaubhaft.
Aus dem Urteil des Landgerichts Hamburg geht deutlich hervor, dass weder der Rat der Wissenschaftsethik der Medizinischen Universität Wien, noch die Kommission für wissenschaftliche Integrität die vom Professor und Dekan der Jacobs Universität, Alexander Lerchl, aufgeworfenen Fälschungsvorwürfe bestätigen konnten. Und dass dazu auch die weiteren vom ihm eingereichten Beweise und Zeugenaussagen bei weitem nicht ausreichen würden.
Das Gericht hat sich die Sache wahrlich nicht leicht gemacht und diese weiteren, angeblichen Beweise des Bremer Professors auf über 6 Seiten arg zerpflückt.
Das Gericht stellt weiter fest, dass selbst wenn der Labortechnikerin der Verblindungscode der Bestrahlungsboxen bekannt gewesen sein sollte, dies noch lange kein Beweis dafür sei, dass die Labortechnikerin die Ergebnisse der Zählung von beschädigten resp. unbeschädigten Zellkernen erfunden oder gefälscht habe.
Auch sei es kein Beweis für eine Datenfälschung, wenn die von Prof. Rüdiger und der Labortechnikerin durchgeführten Experimente bis dato angeblich nicht hätten repliziert werden können.
Das Urteil des Landgerichts Hamburg, verbietet nicht nur dem Urheber des Fälschungsvorwurfs, diesen weiterhin zu veröffentlichen, sondern auch noch gleich diesen von Dritten veröffentlichen zu lassen.
Dies möge sich besonders der Inhaber der Agentur Stephan Schall in München gut merken, welcher im Internet unter der Adresse www.IZgMF.im Auftrag der Mobilfunk- und Stromnetzbetreiber Mobbing und Rufmord an Elektrosmog-Betroffenen und deren Schutzorganisationen betreibt und in deren Forum der Dekan der Jacobs-Universität Bremen, ein gern gesehener fleissiger Schreiber ist. Siehe unter http://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?mode=index
Einen Musterbeitrag des Dekans über eine Elektrosensible die sich wirksam zur Wehr setzte finden Sie hier:
http://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=42098
Oder wie er sich von Verrückten umgeben sieht, steht hier: http://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=54697
Offen bleibt die Frage, was mit dem Buch geschieht, welches von Alexander Lerchl mit den selben Fälschungsvorwürfen veröffentlicht wurde, die vom Landgericht Hamburg jetzt als unhaltbar beurteilt wurden. Müssen jetzt die noch in Verlagen und Buchhandlungen herumliegenden Exemplare eingestampft werden?
Prof Alexander Lerchl, Dekan der Jacobs-Universität Bremen und langjähriger Vorsitzender des Ausschusses Nichtionisierende Strahlung der Deutschen Strahlenschutzkommission hat noch bis zum 15. April Zeit, das Urteil des Landgerichts Hamburg beim Hanseatischen Oberlandgericht anzufechten.
Der Text dieses Betrages wurde so geschrieben, dass das Juristenchauderwelsch des Urteils auch von Schweizer Normalbürgerinnen und Normalbürgern verstanden werden kann. Für solche die es lieber Buchstabengetreu haben, kann folgender Link dienen, in welchem das Urteil in seiner vollen Länge zu finden ist: http://www.stiftung-pandora.eu/downloads/150320_prozess_kratochvil-vs-lerchl.pdf
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