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Muster-Einsprache gegen Höchstspannungsleitung Villarepos-Galmiz

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Ort:…………………………..Datum……………………………………

An das eidg. Starkstrominspektorat

Abteilung Planvorlagen

Mornex 3

1003 Lausanne

Einsprache gegen Linienführung und Bauart der 380/220kV/EOS-SBB-Leitung Yverdon-Galmiz, Teilstrecke Villarepos-Galmiz

Gegen das obgenannte Projekt erheben wir fristgerecht Einsprache und beantragen:

Die Baugenehmigung sei nicht zu erteilen

ev. sei eine unterirdische Verlegungsart zu wählen

ev. sei eine bessere Linienführung anzustreben

Für alle, entlang der oberirdisch verlaufenden Leitung liegenden Liegenschaften oder Einzelhöfe, im Perimeter 400m links und rechts der Leitung, seien Entschädigungen in der Höhe auszuzahlen, welche  einen gleichwertigen Neubau ausserhalb dieser Gefahrenzone ermöglicht.

Unter Kostenfolge für die EOS

Begründung:

Elektromagnetische Felder von Hochspannungsleitungen erzeugen sowohl elektrische wie magnetische Feldstärken, welche getrennt gemessen und bewertet werden müssen.

Deshalb redet man von elektromagnetischen Feldern oder von nichtionisierender Strahlung.

Die elektromagnetischen Felder befinden sich unsichtbar in der Luft und nehmen mit einer gewissen Gesetzmässigkeit mit der Entfernung zur Leitung ab.

Die elektrische Feldstärke darf nach NISV (Verordnung des Bundesrates über Nichtionisierende Strahlung) an Orten empfindlicher Nutzung (OMEN) maximal 5000V/m (Volt pro Meter) betragen und die magnetische Feldstärke maximal 1uT (Mikrotesla)

Das Einhalten der elektrischen Feldstärke ist in der Regel problemlos. Weit mehr Mühe macht die Einhaltung des magnetischen Feldes.

Die elektrische Feldstärke ist einzig abhängig von der Spannung in kV (Kilovolt), welche eine Hochspannungsleitung  führt.

Die magnetische Feldstärke hat mit der Spannung nichts zu tun und ist einzig abhängig von der Stromstärke in Ampère, mit welcher die Leitungsstränge belastet sind.

Die Leitung wird auf ihrer ganzen Länge neu erstellt.    Es handelt sich somit um ein komplett neues Leitungsstück welches gemäss NISV unter den Begriff „Neue Anlagen“ fällt und an Orten empfindlicher Nutzung einen Anlagewert von 1uT (Mikrotesla) oder 1000 nT (Nanotesla) zu jeder Zeit und an jedem empfindlichen Ort einhalten muss.

Ausnahmebewilligung, wie beim Hochrüsten bestehender Anlagen können nicht gewährt werden.

Orte empfindlicher Nutzung sind Schlafzimmer, Wohnzimmer, Schulzimmer, Krankenzimmer und Arbeitsplätze, sofern diese während 2.5 Tagen pro Woche während 8 Stunden besetzt sind.

Dieser Anlagewert von 1000Nanotesla (=1uT) ist jedoch für den Gesundheitsschutz völlig untauglich und schützt die Anlagebetreiber vor der Bevölkerung statt umgekehrt.

Nach elektro-biologischen Erfahrungswerten sollten an Wohnorten zum gesund und schmerzfrei leben 50 Nanotesla (0.05uT) und an Arbeitsplätzen 100 Nanotesla (0.1uT) nicht überschritten sein.

Dass dieser Grenzwert von 1000nT die Bevölkerung nicht schützt, zeigen zudem folgende oberinstanzliche Urteile:

Bernisches Verwaltungsgericht: „Die Bevölkerung hat kein Anrecht auf ein Null-Risiko, Grenzwerte dienen lediglich dazu, die Schäden in vertretbaren Grenzen zu halten.“  (Urteil  BE1998.00045-K3 vom 8.2.2001)

Und das Bundesgericht doppelt nach mit:„Grenzwerte sind nicht nach medizinischen Gesichtspunken festzulegen, sondern nach wirtschaftlicher Tragbarkeit und technischer Machbarkeit.   (Urteil 1A94/2000/sch vom 30.8.2000)

Die Amtliche Grenzwerte gemäss NISV betragen:

an Orten mit empfindlicher Nutzung    =    1‘000nT oder 1uT

an allen übrigen Orten                         =    100‘000nT oder 100uT

nT = Nanotesla    uT = Mikrotesla      

Dazu die Vergleiche mit wissenschaftlichen Arbeiten aus der Schriftenreihe BUWAL 214 von 1993:

Tomenius 1986                          Hirntumor bei Kindern           4-faches Risiko      ab 300nT

Feychting und Ahlbom 1992     Leukämie bei Kindern            3-faches Risiko      ab 300nT

Tomenius 1986                           Krebs bei Kindern                   3-faches Risiko      ab 300nT

Meyers et al 1990                       Krebs bei Kindern                    2-faches Risiko      ab 300nT

Feychting und Ahlbom 1992      Krebs bei Erwachsenen          2-faches Risiko      ab 200nT

Die internationale Krebsagentur IARC erklärte im Jahr 2000 niederfrequente Magnetfelder ab 400nT als kanzerogen, das heisst krebserzeugend und krebsfördernd

Es gibt bei Magnetfeldern von nur 200nT auch noch folgende Kurzzeitwirkungen:

-Gelenk- und Gliederschmerzen

-Schlaflosigkeit

-Depressive Erkrankungen

Mangelhafte Baueingabe:

In den gesamten Auflageakten sind Angaben über die vorgesehenen Stromstärken der Leitung in Ampère, selbst für den Fachmann, nur sehr mühsam zu finden.

Diese Stromstärken betragen im Endausbau je 2240 Ampère auf beiden 380kV/-Strängen

und je 1120Ampère auf beiden 220kV-Strängen und 1mal 1120Ampère auf dem SBB-Strang.

Die im Umweltverträglichkeitsbericht im Anhang 4 dargestellten Magnetfelder sollen angeblich den 1uT-Grenzwert bei einer radialen Distanz von nur 70 bis 75m einhalten.

Der UVB enthält indessen keinerlei Angaben, wie sich das Magnetfeld weiter entfernt verhält.

Uns interessiert dies jedoch dringend.

Wir müssen wissen in welcher Entfernung die Leitung noch als krebserzeugend oder krebsfördernd wirkt.

Die geplante Leitung belastet die Umgebung wie folgt:

Bei den oben angegebenen Strömen und in einem radialen Abstand von

75m      =    1 uT          = 1000nT

110m    =    0.5uT        =   500nT

190m    =    0.25uT      =   250nT

250m    =    0.125uT    =   125nT

Lesen Sie dazu von den neuesten Erkenntnissen unter /internationale-forschungsgemeinschaft-fordert-rigorose-grenzwertsenkungen/ nach, wo 14 führende Wissenschafter eine sofortige Grenzwertsenkung auf 0.1uT (100nT) fordern.

Bis 5-fache Ausdehnung

Die oben angeführten Distanzen gelten nur für die an häufigsten vorkommenden Lastflussrichtungen und bei symmetrischer Belastung der Leitungsstränge.

Werden die Leitungsstränge unsymmetrisch oder anders als in den am häufigsten vorkommenden Lastflussrichtungen betrieben, können sich laut Prof. Dr. G. Käs (UNI Bundeswehr München) die Magnetfelder bis um das 5-fache verstärken und bis um das 5-fache weiter ausdehnen.

Im UVB fehlen die Zeitangaben zu den Lastflussrichtungen und den Unsymmetrien völlig.

Schäden bei Nutztieren:

Da Nutztiere in der Landwirtschaft eine relativ kurze Lebenszeit haben, sind hier Krebserkrankungen weniger bekannt und nicht wissenschaftlich nachgewiesen.

Bekannt sind jedoch aus Erfahrungswerten Gelenk- und Gliederschmerzen sowie Euterentzündungen bei Kühen.    Damit ergibt sich automatisch ein zu hoher Zellgehalt in der Milch, so dass diese nicht mehr als Konsummilch abgeliefert werden kann.

Klimaerwärmung

Die Leitungsstränge werden bei Nennlast auf 40° C aufgeheizt und bei Maximallast bis auf 60°C.   Das stellt für die Region eine gewaltige Elektroheizung mit einer gesamten Heizdrahtlänge von über 300km (auf 10km Luftlinie verteilt) dar.

Die im Umweltverträglichkeitsbericht gemachte Aussage, die Leitung trage nichts zur Klimaerwärmung bei, ist deshalb falsch.

Landschaftsschutz:

Das Gebiet entlang der Leitung gehört zu den schönsten Landschaften im unteren Teil des Kantons Freiburg,

Die geplante Leitung führt durch Landschaften, die je nach Vielfalt und Zusammenspiel der gebauten und natürlichen Elemente von grosser Schutzwürdigkeit geprägt sind.

So wird der Eingriff  südlich und östlich von Münchenwiler und im Gebiet von Burg und des Burggrabens gewaltig sein.  Ebenfalls in Chandossel mit seiner historischen Zone.

Mit ihren über 80m hohen Masten wird die Leitung immer gut sichtbar über die Wälder hinausragen und die Landschaft zerschneiden.

Durch die extreme Zick-Zack-Führung (dauernde Richtungsänderungen) wird die Leitung besonders auffällig wirken.

Mit den 9 Dreifachseilen und den 11 Zweifachseilen von beträchtlichen Durchmessern, wird diese Leitung nicht nur bei den Masten, sondern auch dazwischen wie eine Wand wirken.

Im ganzen Umweltverträglichkeitsbericht findet sich keine Tabelle zu den einzelnen Masthöhen.  Diese müssen mühsam aus den grossen Bauplänen einzeln herausgesucht werden, was für den technischen Laien ein Ding der Unmöglichkeit ist.

Die Fotomontagen sind unglaubwürdig.  Mast Nr. 182 in Chandossel wurde 40m zu weit links und 15m zu wenig hoch in das Bild montiert, was das Ganze unzulässig verharmlost.  Das heisst für uns, es müssen sämtlich Fotomontagen neu erstellt werden und zwar mit Angabe der jeweiligen Mast-Nummern und Mast-Höhen, so dass die Richtigkeit für jedermann ersichtlich ist.

Vogelschutz:

Die Leitung führt über eine bisher unberührte Wald und Wiesenlandschaft mit grosser Artenvielfalt in der Vogelwelt. Nicht nur im Gebiet des Burggrabens sondern auch in Chandossel gilt es, die Eisvögel, Eulen, Käuze, und sogar die Nachtigallen zu schützen.

Ebenfalls gross ist die Population an allen Arten von Raubvögeln, welche in Folge ihrer grossen Flügelspannweiten durch die Leitung extrem gefährdet werden.

Waldrodungen:

Die Rodungsgesuche beziehen sich nur auf die Standorte der Maste.  Die durch die Planer verharmlosend als Niederhaltezonen oder Waldkonfliktzonen bezeichneten Gebiete müssen jedoch ebenfalls kahl geschlagen und später mit niedrigen Gehölzen neu bepflanzt werden.   Denn Tannen, Buchen und ähnliche Baumarten können nicht einfach um 6m – 10m gekürzt werden.  Die würden in der Folge ausdorren.   Abgesehen davon, müssen diese für den Leitungszug ohnehin gefällt werden.  

Das heisst im Klartext, die Waldrodungsfläche für den Bau der Leitung erstreckt sich über 3 bis 4 km in einer Breite von 40 bis 45m.    Auch später, wenn diese Schneise neu bepflanzt ist, wird man diese weit herum als grossen Schaden an Wäldern und Waldrändern erkennen.

Bei den in den Niederhaltezonen zu erwartenden elektrischen und magnetischen Feldstärken von 1000 nT und mehr ist weder pflanzliches noch tierisches Leben mehr möglich.   Zu erwarten ist eine trostlose Einöde mit abgestorbenen Sträuchern und vielleicht noch mit vereinzelten missgebildeten Insekten.

Für Hasen und Rehe wird solcher Wald ober Waldrand unbewohnbar.

Aus allen obgenannten Gründen wird deshalb eine Erdverlegung der Leitung gefordert.

Es ist jedoch hinreichend bekannt, dass ohne flankierende Abschirmmassnahmen, erdverlegte Kabel noch grössere Magnetfelder erzeugen als Freileitungen. Für erdverlegte Leitungen ist Folgendes zu beachten:

Die Firma Siemens bietet heute Lösungen in GIL-Technik an, die, rechnet man für 40 Jahre die Energie-Transportverluste und die weitaus geringeren Unterhaltskosten vom Erstellungspreis  ab, nur noch 4-5 mal teurer sind als oberirdische Trassen.

Bei GIL-Leitungen ist das oberirdische Magnetfeld kaum mehr messbar.

Bei GIL-Leitungen wird der elektrische Leiter in einem ALU-Rohr geführt.  Der Zwischenraum zwischen Stromleiter und Aussenwand ist mit Isoliergas N2SF6 (Schwefelhexafluorid) gefüllt.

Zum Isoliergas ist ganz klar festzuhalten:

Dieses ist ungiftig und unbrennbar und kann auch nicht explodieren.

N2SF6 ist 5 mal schwerer als Luft und deshalb kein Treibhausgas wie die Stromhändler und ihre Helfer in den Behörden immer wieder und wider besseres Wissen behaupten.

GIL- Leitungen werden mit Vorteil in begehbare Stollen eingeschoben.   In Abschnitten von 120m erfolgt eine Schottung im Rohr.   Diese 120m-Rohrstücke sind mit Sensoren ausgerüstet die ein Leck unverzüglich in die Zentrale melden.   Es ist unwahr und gehört zu der üblen Propaganda der Stromhändler, dass kilometerlange Stücke auslaufen und die Bevölkerung vergiften können.

GIL können bis 1.25km hydraulisch eingeschoben werden.  Es wird lediglich alle 2.5km ein Rohrabsenkschacht benötigt.

Auf die GIL-Technik hat die Kabelindustrie mit verbesserten Isolationen bei Bodenkabeln mit Kunststoff-Isolation geantwortet.  Die XLPE-Kabel sind heute ebenso Stand der Technik wie die GIL-Technologie.    XLPE-Kabel müssen jedoch im 3er-Paket in je einen zusätzlichen Trog aus Abschirmblech verlegt werden, um auf harmlose Magnetfeldwerte auf der Erdoberfläche zu kommen.   

Nachteile gegenüber GIL:

Maximale Produktionslänge = 300m.  Das heisst, es muss alle 300m ein begehbarer Muffenschacht gebaut werden.   Diese Muffenschächte sind schwer abschirmbar.

Achtung, die Schweizer Kabelwerke können zur Zeit nur 8km Einzelleiter pro Jahr herstellen.

Bei 12 Einzelleitern, wie Villarepos-Galmiz wären das nur gerade ein Leitungsstück von 660m.   Es müsste demnach auf grosse europäische Kabelwerke zurückgegriffen werden.

Die KLPE-Leitungen liegen preislich nur unwesentlich unterhalb einer GIL.

XLPE-Leitungen können in Abschirmtrögen direkt ins Erdreich gelegt werden.

Für den heutigen Stromhandel mit ihren Milliardengewinnen fallen diese Mehrkosten nicht ins Gewicht.

FAZIT:

Bei den zu erwartenden magnetischen Feldstärken einer Freileitung werden zahlreiche Wohnungen und Häuser praktisch unbewohnbar und unvermietbar.   Ebenso sind hohe Schäden in der Landwirtschaft in Form von Ertragsausfällen sowohl im Ackerbau, wie in der Tierhaltung zu erwarten.   Die einzigartig schöne Landschaft vom Löwenberg bis Villarepos . würde durch die bis zu 92m hohe Stromleitung nachhaltig gestört.

Schlussbetrachtung

Mit den Planungsarbeiten zu dieser Leitung wurde bereits 1980 begonnen.  Mit einem Minimum an gutem Willen und Vorausblick hätte beim Autobahnbau Murten-Yverdon bereits ein unterirdischer Leitungsstollen für den Einzug der Hochspannungskabel vorgesehen werden können.

Die heute oberirdisch geplante Linienführung muss deshalb als grandiose Fehlplanung und Mangel an Weitblick bezeichnet werden.

Dafür lassen wir uns unsere schöne Landschaft und unsere Gesundheit nicht zuerstören.

Ein nachträgliche Einbau eines Kabelstollens entlang der Autobahn, ist immer noch möglich, kostet aber jetzt entsprechend mehr.   Für diese Mehrkosten sind die EOS, das Starkstrominspektorat und die involvierten Bundesämter verantwortlich.

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Unterschrift(en):……………………………………………

Wichtige Hinweise für Einsprecher:

Bei gleichlautenden Einsprachen ist ein gemeinsamer Vertreter zu benennen.

Absender, Datum und Unterschrift nicht vergessen.

Von Hans-U. Jakob

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