Nationalrat Ruedi Nosers Husarenritt gegen Lausanne
von Hans-U. Jakob
Schwarzenburg, 30.11.2013
Historisches
Unter dem Titel „Zukunftstaugliches Mobilfunknetz“ reichte Nationalrat Ruedi Noser (FDP) am 15.6.2012 folgendes Postulat ein: (alle Zitate in Schrägschrift)
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Bericht vorzulegen über die Entwicklungsmöglichkeiten im Bereich des Mobilfunks. Dabei ist auch auf die Frage einzugehen, ob die rechtlichen Rahmenbedingungen namentlich im Bereich Raumplanung und Umweltschutz die zeitgerechte Errichtung einer modernen Mobilfunkinfrastruktur erlauben.
Das tönte eigentlich noch recht harmlos. Ganz anders aber die Begründung. Es sei mit einer Zunahme der zu transportierenden Datenmenge um das 50-fache zu rechnen und für diesen nötigen Ausbau hätten die Mobilfunkbetreiber schliesslich eine Milliarde Franken an reinen Konzessionsgebühren in die Bundeskasse abgeliefert.
Nosers Frontalangriff auf das Bundesgericht lautet:
Gleichzeitig erscheinen die Rahmenbedingungen in der Schweiz im Vergleich zu anderen Ländern in den Bereichen Raumplanung/Baurecht sowie Umweltschutz ausserordentlich streng und sind durch die Praxis des Bundesgerichts in letzter Zeit eher noch verschärft worden (Urteile 1C_449/2011 Urtenen, 1C_51/2012 Hinwil). Dadurch wird die Modernisierung der Netze erheblich erschwert und die Einführung der neuen Technologie LTE (Long Term Evolution) verzögert.
Was Ruedi Noser für die abgelieferte Milliarde so alles erwartet.
Es sei nun an der Zeit, dass der Bundesrat aus gesamtheitlicher Sicht eine Auslegeordnung erstelle und seine Einschätzung über den Stand und die Zukunft der Mobilfunkentwicklung abgebe. Dabei sei insbesondere die Frage zu beantworten, ob angesichts der bestehenden Rahmenbedingungen künftig die aus gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Sicht erforderlichen Leistungen erbracht werden können. Meint Noser weiter. Und:
Schliesslich wird erwartet, dass der Bundesrat allfälligen Handlungsbedarf und Möglichkeiten zur Behebung von Mängeln bzw. zur Verbesserung der Voraussetzungen aufzeigt.
Am 22.8.2012 beantragte der Bundesrat den eidg. Räten, das Postulat anzunehmen und am 28.9.2012 stimmten diese denn dem Antrag auch zu. Wen wundert das noch?
Folgen:
Anfangs 2013 erhielt das Bundesamt für Umwelt vom Bundesrat den Auftrag, in Erfüllung des Postulates Noser abzuklären, wie weit die den Mobilfunkbetreibern auferlegten gesetzlichen Regulierungen, auf Grund neuester Forschungsergebnisse gelockert werden können.
Gleichzeitig lief beim Bundesamt für Umwelt – eingereicht von Gigaherz.ch, der schweizerischen Interessengemeinschaft Elektrosmog-Betroffener – seit einem Jahr ein Beschwerdeverfahren gegen Dr. Martin Röösli als Leiter der Dokumentationsstelle ELMAR der UNI Basel, welche die vertraglich geregelte Aufgabe hatte, dem Bundesrat jährlich über den Stand des Wissens in Sachen EMF zu berichten.
Kurz zusammengefasst wurde Röösli Falschbeurteilungen, Verzerrungen und Verharmlosung von Studienergebnissen und Seilschaft mit einem der schlimmsten Mobbing-Spezialisten gegen Elektrosmog-Betroffene und deren Schutzorganisationen vorgeworfen und die unverzügliche Auflösung des Vertrages gefordert. Da die UNI Basel, wo das ELMAR-Institut angesiedelt ist, jährlich über 70Millionen an Sponsorengeldern aus der Industrie bezieht, wurde auch noch Korruptionsverdacht angeführt.
Selbsverständlich wurde die Beschwerde abgewiesen und Dr. Röösli als integeren, hochqualifizierten Wissenschaftler reingewaschen.
Im Verlaufe des Beschwerdeverfahrens musste das BAFU jedoch den Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Dokumentationsstelle ELMAR herausrücken. Da dieser Ende Juni 2013 ohnehin auslief, machte es für Gigaherz wenig Sinn, weiterhin auf Vertragsauflösung zu beharren. Ergo wurde nur noch darauf beharrt, dass nicht mehr ein Einzelner den Bundesrat beraten dürfe sondern eine paritätisch zusammengesetzte Arbeitsgruppe.
Mit Brief vom 20.Sept 2013 teilt das BAFU nun Gigaherz mit, dass der Vetrag mit Röösli, resp. dem Institut ELMAR nicht verlängert worden sei und dass jetzt in Erfüllung des Postulates Noser dafür eine Arbeitsgruppe einberufen wurde. Diese habe bis Ende September 13 dem BAFU den vom Bundesrat geforderten Bericht punkto Lockerung der gesetzlichen Rahmenbedingungen im Mobilfunkwesen abzuliefern. Anschliessend werde der Bericht beim BAFU finalisiert (was immer das heissen mag) und Ende Jahr dem Bundesrat zur Kenntnis gebracht. Sobald der Bundesrat diesen genehmigt habe, werde er veröffentlicht. Vorher könne Gigaherz nicht Einsicht nehmen.
Den Bock zum Gärtner gemacht
Eine solche Einsichtnahme hatte auch niemand verlangt. Was man bei Gigaherz jedoch gerne gewusst hätte, war die Zusammensetzung dieser Arbeitsgruppe. Eine entsprechende Anfrage vom 9.Oktober wurde bis heute nicht beantwortet.
Das lässt gar nichts Gutes erahnen. Das NFP-57 lässt grüssen.
Immerhin wurde uns Pflichtenheft und Vertrag mit der Arbeitsgruppe zugestellt.
Und wer ist der Leiter dieser Arbeitsgruppe? Wer hat freie Hand in der Auswahl der Teilnehmer? Und wer präsidiert diese Gruppe? Und wer schreibt den Bericht?
3 mal darf man raten.
Es ist nicht zu fassen. Es ist Dr. Martin Röösli, Leiter des ELMAR-Institutes.
Im Parlament dürfte dieser Bericht dann nicht einfach so schlank durchgehen. Gigaherz hat da schon noch einige Eisen im Feuer. Sprich Parlamentarier an der Hand die für Ueberraschungen sorgen könnten.
Willkommen in Korruptistan!
Weiterführende Links
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