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Offener Brief an Bundesrat und KVF-Mitglieder

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates hat  die anstehende Detailberatung zur Revision des Fernmeldegesetzes zum Anlass genommen, nochmals einen gross angelegten Abgriff auf die bestehenden Strahlenschutz Grenzwerte für Mobilfunksender zu starten. Dies nachdem dieses Anliegen innerhalb von 16 Monaten bereits 2 mal am NEIN des Ständerates gescheitert ist.
Die Kommission hat dazu Anhörungen von Wirtschaftsverbänden, wie der ASUT, des führenden Verbandes der Schweizer Telekommunikationsbranche durchgeführt und will nun dem Bundesrat einen Brief schreiben um die Detailberatung zum neuen FM-Gesetz im Juli aufzunehmen.
Da es die Kommission entgegen aller demokratischen Gepflogenheiten nicht für erforderlich hielt, auch Verbände Elektrosmog-Betroffener anzuhören, hat auch Gigaherz.ch dem Bundesrat einen Brief geschrieben, dessen voller Wortlaut nachstehend zu lesen ist.

Schwarzenburg, 18. Mai 2018

Betrifft: Angeblich praxistaugliche Umsetzung der NISV mittels einem 24h-Mittelwert für die Strahlenbelastung der Bevölkerung.

Sehr geehrter Herr Bundespräsident
sehr geehrte Damen und Herren Bundesrätinnen und Bundesräte

Sehr geehrte Frau Kommissionspräsidentin
sehr geehrter Herr Kommissionspräsident
sehr geehrte Damen und Herren National- und Ständeräte

Wir möchten unserer grossen Verwunderung darüber Ausdruck geben, dass zu oben erwähnter Angelegenheit, sowohl mehrere Wirtschaftsverbände wie auch ASUT als der führende Verband der Schweizer Telekommunikationsbranche angehört werden, ohne dabei die Meinung unseres Vereins, als der mit Abstand grössten Organisation Elektrosmog-Betroffener, nur im Entferntesten zu berücksichtigen. Das ist kein demokratischer Entscheidungsprozess mehr. Hier herrscht Wirtschaftsdiktatur und diese kommt bei mehr als der Hälfte der Bevölkerung gar nicht gut an. (Siehe Kap.6)

Wir erlauben uns deshalb, Ihnen hier die wichtigsten Argumente, die gegen jegliche Lockerung der Grenzwerte für nichtionisierende Strahlung und gegen jede Lockerung des Baubewilligungsverfahrens für Mobilfunkantennen sprechen, in 7 Kapiteln schriftlich darzulegen.

1) 24-Stunden Mittelwerte erlauben bis 36 mal stärkere Sender

2) Alles andere ist eine arglistige Täuschung der Bevölkerung

3) Mobilfunk und Krebs

3.1) Historisches

3.2) Die Krebsagentur der WHO erkennt Gefahrenstufe 2B

3.3) Die erhöhte Krebshäufigkeit bei höherer Senderdichte ist bekannt.

3.4) Hunderte von neuen Forschungsergebnissen erfordern strengere Grenzwerte. Die EROPAEM EMF-Richtlinie vom November 2016.

4) Die angeblich 10 mal strengeren Schweizer Grenzwerte – Ein Riesenschwindel!

5) 5G: 100mal mehr Daten in 100mal höherer Geschwindigkeit. Was spricht dagegen:

5.1 Physikalische Gesetze, die weder Bundesräte noch Bundesrichter ändern können.

5.2 Das grösste Hindernis für 5G, die Millimeterwellen, werden verschwiegen.

5.3 Und wo bleibt die Gesundheit ?

6) 52% der Schweizer Bevölkerung oder über 4.3 Millionen Personen, halten Mobilfunkantennen für gesundheitlich gefährlich oder eher gefährlich. 12% oder 960‘000Personen sogar für sehr gefährlich.

7) Weit mehr als 180 unterzeichnende Wissenschaftler und Ärzte von 36 Ländern,empfehlen ein Moratorium beim Ausbau der fünften Generation für Telekommunikation.

Nach dieser Zusammenfassung nun zu den Details. Es würde uns freuen, wenn Sie sich die nötige Zeit nehmen würden, auch die Stimme der Betroffenen anzuhören. Wir bemühen uns, die Sachlage so knapp wie nur möglich darzustellen.

1) 36 mal stärkere Sender dank 24h-Mittelwerten

Lauteten die von der Mobilfunkindustrie gestellten Forderungen in der vom Ständerat am 5.März dieses Jahres mit 22:21 Stimmen versenkten Motion Nr. 10.3006 noch auf eine Lockerung des Anlage-Grenzwertes von 5 auf 15V/m, was 9 mal stärkere Sender erlaubt hätte, lassen die heutigen, neuen Forderungen an Dreistigkeit nichts mehr zu wünschen übrig.

Gefordert wird jetzt nichts mehr und nichts minder als bei der Grenzwertsetzung für die Anlage-Grenzwerte nicht mehr die kurzzeitige Spitzenbelastung, sondern den 24-Stunden Mittelwert einzusetzen. Was im schlimmsten Fall den Spitzenwert an Orten empfindlicher Nutzung um das 6-Fache, das heisst, von 5 auf 30V/m erhöhen würde. Dies würde den Mobilfunkbetreibern erlauben, bis zu 36mal höhere Sendeleistungen zu installieren. Die Sendeleistung steigt nach physikalischen Gesetzen im Quadrat mit der an den OMEN festgestellten Feldstärken in V/m. In diesem Fall 62=36

2) Arglistige Täuschung der Bevölkerung

Alle anderen Verlautbarungen, wie etwa die in der Tagespresse kursierende Behauptung, die kurzzeitige Spitzenbelastung an Orten empfindlicher Nutzung würde durch die neue Berechnungsmethode nicht einmal um das Zweifache ansteigen, erachten wir als vorsätzliche und arglistige Täuschung der Bevölkerung.

Man stelle sich das einmal vor: 30V/m in unsern Schlaf- und Wohnzimmern. Oder gar in Schul- und Krankenzimmern! Diesen Wahnsinn finden Sie nirgendwo auf der ganzen Welt! Dieser Wahnsinn deckt sich jedoch sehr gut mit den offiziellen Zielen von ASUT. ASUT ist bekanntlich der führende Verband der Schweizer Telekommunikationsbranche. Laut seiner Homepage setzt sich der Verband durch angeblich fairen, freien und dynamischen Wettbewerb dafür ein das Land mit dem weltbesten Kommunikationsnetz aufzurüsten.
Das weltbeste Kommunikationsnetz benötigt indessen die weltweit grösste Senderdichte mit weltweit stärksten Sendern.

3) Mobilfunk und Krebs

3.1) Historisches
Im Jahr 2010, das heisst 20 Jahre nach Einführung des Mobilfunks in der Schweiz ist die Anzahl jährlicher Neuerkrankungen an Krebs um 10‘000Fälle oder 35% höher als 1990. In der gleichen Zeitspanne stieg die Anzahl der Mobilfunk-Basisstationen (Antennenstandorte) von Null auf 16‘800 an. Ein Ende des rapiden Anstiegs ist nicht abzusehen, da das Mobilfunknetz noch schneller ausgebaut werden soll als bisher.
Nach den Erfahrungen die man mit dieser Strahlungsart in den 5 Hauptsenderichtungen des ehemaligen Kurzwellensenders Schwarzenburg BE von Schweizer Radio International gemacht hat, war diese erschreckende Zahl zu erwarten. Die Anzahl Krebskranker war damals in diesen Regionen, in welchen die E-Feldstärken durchwegs zwischen 0.4 und 4V/m lagen, 3 mal höher als in der übrigen Schweiz. Was damals als „dummer“ Zufall gewertet wurde, hat sich jetzt bestätigt.

3.2) Die Krebsagentur der WHO
An ihrer internationalen Konferenz in Lyon (F) hat die Krebsagentur der WHO, die IARC, am 31.Mai 2011 Mobilfunkstrahlung und andere Funkanwendungen auf Grund des vorhandenen Wissenstands fast einstimmig in die Stufe 2B eingestuft. Das heisst so viel, wie vorher unbedenklich und jetzt neu möglicherweise krebserzeugend.
Zuvor wurden verschiedenen Wissenschaftlern, deren Nähe zur Telekommunikationsindustrie bekannt ist, das Stimmrecht entzogen. Unter andern auch einem Wissenschaftler und ehemaligen Mitglied der Deutschen Strahlenschutzkommission, der bösartiges Internet-Mobbing gegen elektrosensible Personen, deren Schutzorganisationen und gegen mobilfunkkritische Forscher betreibt. Ebenfalls in der Stufe 2B befindet sich auch das Schädlingsbekämpfungsmittel DDT, welches in der Schweiz seit Jahren verboten ist.
Auch niederfrequente Magnetfelder, wie sie von Hochspannungsleitungen und Trafostationen ausgehen sind schon seit 10 Jahren in der Kategorie 2B. Bestens bekannt ist hier das gehäufte Auftreten von Kinderleukämie entlang von Hochspannungsleitungen.

3.3) Krebs und Senderdichte
Der Zusammenhang zwischen Krebs und Mobilfunk-Senderdichte wurde noch nie so eindeutig nachgewiesen, wie in der neuen Brasilianischen Studie von Frau Dr. Adilza Condessa Dode. Daran vermögen weder Schweizer Bundesrichter noch die Schweizer Bundesämter etwas zu ändern.
In der Stadt Belo Horizonte (2.4Mio Einwohner) wurden von 1996 bis 2006 in den 9 Stadtbezirken insgesamt 856 Mobilfunkantennen (Basisstationen) errichtet. 40% davon allein im Bezirk Centro Sul. Die geringste Antennendichte mit 5% befindet sich im Bezirk Barreiro. Im Centro Sul lag die Anzahl Krebstote in dieser Zeitspanne bei 5.83 je 1000 (lebende) Einwohner und im Bezirk Barreiro 2.05 je 1000 Einwohner.
Fazit: Eine 8mal höhere Senderdichte ergibt 2.8mal mehr Krebstote.
Diese Zahlen stammen aus der Zusammenfassung dieser wissenschaftlichen Studie von Frau Dr. Adilza Dode und Mitarbeitende an staatlichen und privaten brasilianischen Universitäten.
Die Studie wurde am 25. Mai 2011 von der wissenschaftlichen Zeitschrift „Science of Total Environnement“ angenommen und zur Veröffentlichung freigegeben.

3.4 Hunderte von neuen Forschungsergebnissen erfordern strengere Grenzwerte
Die EROPAEM EMF-Richtlinie, welche im November 2016 veröffentlicht wurde, sieht für Mobilfunkantennen Grenzwerte an Orten empfindlicher Nutzung von 0.2V/m am Tag und 0.06V/m während der Nacht vor. Die EUROPAEM EMF-Richtlinie beruht auf über 300 neuen wissenschaftlichen Studien. Diesen Werten stehen die völlig veralteten und wertlosen, Schweizer Anlage-Grenzwerte von heute noch 5V/m gegenüber.   Die EUROPAEM EMF-Richtlinie (61 Seiten) finden Sie in der Beilage
Mit dem Vorliegen dieser hunderten von konkreten Forschungsergebnissen, welche gesundheitliche Langzeitschäden nachweisen, ist das Vorsorgeprinzip gemäss Art. 1 Abs. 2 des Schweizerischen Umweltschutzgesetzes (USG) ein weiteres mal gravierend verletzt.

4) Die angeblich 10 mal strengeren Schweizer Grenzwerte – Ein Riesenschwindel !

Da das Schweizerische Umweltrecht die Pflicht zur Vorsorge kennt, jedoch nur soweit diese Vorsorge technisch machbar und wirtschaftlich tragbar ist, setzte der Bundesrat mit der Verordnung über nichtionisierende Strahlung NISV vom Dezember 1999 den Grenzwert für Orte mit empfindlicher Nutzung, für sogenannte OMEN rund 10mal tiefer (strenger) als der europäische Immissions-Grenzwert. Als OMEN gelten indessen nur Schlafzimmer, Kinderzimmer, Wohnzimmer, Krankenzimmer und Büro-Arbeitsplätze, sowie weitere Innenraum-Arbeitsplätze, sofern diese mindestens 2.5 Tage pro Woche oder 2.2 Stunden pro Tag belegt sind.
Da sich bald herausstellte, dass der angebliche Vorsorgewert mit Vorsorge herzlich wenig zu tun hat, wurde dieser in Anlage-Grenzwert umbenannt. Nicht zuletzt auch deshalb, weil dieser nur für den von jeder Anlage separat abgestrahlte Wert gilt und nicht für das Gesamttotal der auf einen Punkt einwirkenden, von mehreren Anlagen gleichzeitig erzeugten Strahlungswerten.
Und hochbrisant: Dieser Anlage-Grenzwert, früher Vorsorgewert genannt, geht an all diesen OMEN aus rein physikalisch-technischen Gründen gegenüber dem Immissions-Grenzwert ganz automatisch auf 10% zurück, ohne dass die Mobilfunkbetreiber dafür nur den kleinen Finger rühren müssen.
Diese physikalischen Gründe für den automatischen Rückgang der Strahlung sind:
a) die Distanz Antenne bis OMEN
b) die Abweichung der Senderichtung zum OMEN horizontal
c) die Abweichung der Senderichtung zum OMEN vertikal
d) in unmittelbarer Antennennähe noch durch die Dämpfung der Strahlung durch die Gebäudehülle (Betondecken)

Das hindert indessen weder die Anwälte der Mobilfunkbetreiber noch die Wirtschaftspolitiker daran, seit Jahren lauthals zu verkünden, die Schweiz habe 10mal strengere Grenzwerte, als das europäische Umland.
Über diesen grössten, dem Schweizer Volk je aufgetischten Schwindel, kann die nachstehende Grafik klare Auskunft geben.


Gigaherz berichtet seit Juli 2003 immer wieder regelmässig von neuem über diesen Skandal. Berichte darüber sind zu finden unter:
https://www.gigaherz.ch/wp-content/uploads/2015/04/Der-Schweizer-Grenzwertschwindel-Neuauflage.pdf

Damit ist klargestellt, dass es an den Schweizer Anlage-Grenzwerten nichts herumzuschrauben gibt. Es sei denn, man möchte die lausigsten Grenzwerte Europas oder ev. der ganzen Welt.

5) 5G: 100mal mehr Daten in 100mal höherer Geschwindgkeit. Was spricht dagegen?

5.1 Physikalische Gesetze, die weder Bundesräte noch Bundesrichter ändern können
Die Mobilfunker versprechen 100mal mehr Daten in 100mal höherer Geschwindigkeit. Benötigte UMTS (3G) noch Signalbreiten von 5MHz, verschlingt LTE (4G) bereits Signalbreiten von 20MHz. Sollen die wahnwitzigen Versprechungen von 100 mal mehr in 100-Facher Geschwindigkeit eingehalten werden, gibt es keine andere Möglichkeit als Signalbreiten von mindestens 2 Gigahertz anzustreben. Signale mit solchen Breiten finden ausschliesslich nur in Frequenzbändern irgendwo zwischen 10 und 100 Gigahertz Platz. Das sind Wellenlängen zwischen 30 und 3 mm.

5.2 Das grösste Hindernis wird verschwiegen
Nämlich dass die extrem kurzen 5G-Wellen, die Hausmauern nicht mehr zu durchdringen vermögen.
Die Wellenlänge in Metern rechnet sich bekanntlich 300/f in MHz. Das wären dann bei 30GHz = 300/30’000 = 0.01m oder 10mm. Oder bei einer Frequenz von 100GHz noch 3mm.
Eine Faustregel sagt: Ist die Wellenlänge kürzer als die Dicke einer Mauer, durchdringt die Strahlung, die Mauer nicht mehr. Oder mit andern Worten, mit dieser Strahlungsart kommt man nicht mehr in die Häuser hinein. Deshalb sind ja die Mobilfunker alle so scharf auf die 800MHz-Frequenzen. Da haben wir Wellenlängen von 37cm und diese durchdringen selbst die dicksten Mauern mit kleinen Sendeleistungen.
Wie wollen jetzt die Mobilfunker bei 5G dieses Problem lösen? Ganz einfach, mit mehr Power. Das heisst indem Mobilfunkantennen für 5G mit mindestens der 10-Fachen Leistung senden müssen. Was in V/m (Volt pro Meter) gemessen, in den Wohnzonen mindestens das 3-Fache der heutigen Strahlungswerte ergibt. Weil das jedoch kaum genügt, will man zudem tausende von zusätzlichen Mobilfunkantennen erstellen. Philipp Horisberger, stellvertretender Direktor des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) spricht im Interview mit der Netzwoche.ch von mindestens alle 150m einer Antenne. (!) Das macht fast 100 stark strahlende Mobilfunkantennen pro Quadratkilometer.
Welch ein Antennenwald und welch ein Strahlenmeer!
Auch Swisscom CEO Urs Schäppi spricht in der Sonntagspresse von vielen zusätzlichen kleinen Antennen die nötig werden um 5G zu betreiben.
Was Schäppi nicht sagt, ist dass die Abmessungen einer Mobilfunkantenne heute nichts über die abgestrahlte Leistung aussagen. Die Miniaturisierung der Elektronik hat auch im Antennenbau nicht Halt gemacht. In einem Antennenkörper mit welchem vor 15 Jahren eine einzige Funkfrequenz abgestrahlt wurde, finden heute im selben Gehäuse unter demselben Deckel locker 5 Antennen für 5 unterschiedliche Frequenzen Platz.

5.3 Und wo bleibt die Gesundheit ?
Was wissen wir über gesundheitliche Auswirkungen so hoher Frequenzen mit so kurzen Wellenlängen? Antwort: NICHTS.
Es gibt jedoch berechtigte Befürchtungen:
Weil die menschliche Haut 3mm-Wellen des 5G-Mobilfunks kaum mehr durchlässt, sondern die gaze Energie vollständig absorbiert, befürchten Schweizer Aerztinnen und Aerzte für Umweltschutz und neuerdings auch die FMH, eine starke Zunahme von Hautkrebs.

6) 52% der Schweizer Bevölkerung oder über 4.3 Millionen Personen, halten Mobilfunkantennen für gesundheitlich gefährlich oder eher gefährlich. 12% oder 960‘000Personen sogar für sehr gefährlich.

Dies geht aus den statistischen Erhebungen des Bundesamtes für Statistik hervor. Die Umfrage-Ergebnisse blieben von 2010 bis 2015 trotz massivster, millionenschwerer, oft unlauterer Propagandamanöver der Mobilfunkanbieter völlig unverändert.
Es kann nicht mehr länger toleriert werden, dass 4.3 Millionen Schweizerinnen und Schweizer von Behörden, Mobilfunkkonzernen und ihren Helfershelfern weiterhin als Phobiker, psychisch Gestörte, eingebildete Kranke oder gar Versicherungsbetrüger beschimpft und verspottet werden.
Das Thema ist bei dieser klaren Volksmeinung von grösstem öffentlichen Interesse und bedarf einer äusserst seriösen, neutralen Bearbeitung und nicht dem Kopieren der Parteibehauptungen der Mobilfunkbetreiber und deren Anwälte.

7) Weit mehr als 180 unterzeichnende Wissenschaftler und Ärzte von 36 Ländern, empfehlen ein Moratorium beim Ausbau der fünften Generation für Telekommunikation

Dies bis potenzielle Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt vollständig durch industrieunabhängige Wissenschaftler erforscht wurden.
5G wird die Exposition gegenüber elektro­magne­tischen Feldern im Hochfrequenzbereich (HF-EMF) gewaltig erhöhen, indem es zu GSM, UMTS, LTE, WLAN, usw. hinzukommt, die bereits für die Telekommunikation genutzt werden. Den vollständigen Beitrag, 11 Seiten in deutscher Übersetzung durch Diagnose Funk finden Sie unter: https://www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail&newsid=1220

Sehr geehrte Bundesrätinnen und Bundesräte,
sehr geehrte Bundesparlamentarier und Bundesparlamentarierinnen,

Unter diesen, hier in 7 Kapiteln geschilderten Umständen, sind keinerlei Lockerungen der NISV oder der dort festgeschriebenen Grenzwerte verantwortbar. Viel mehr ist das Gegenteil anzustreben. Nämlich eine massive Verschärfung.

Wir bedanken uns, dass sie sich Zeit genommen haben, unsere Argumente durchzulesen und verbleiben mit freundlichen Grüssen,

Gigaherz.ch
Schweizerische Interessengemeinschaft
Elektrosmog-Betroffener

Präsident und Vorstandsmitglieder

Von Hans-U. Jakob

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