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Oktoberrevolution in Frankreich / Konterrevolution in Schwyz

Handys sollen in Frakreich aus Grund- und Mittelschulen verschwinden. Im Kanton Schwyz werden sie obligatorisch erklärt und im Unterricht eingesetzt.



Hans-U. Jakob. 18.12.09

Absolutes Handyverbot an Grund- und Mittelschulen

Paris: 8.Oktober 2009

Der Senat, die zweite Kammer des Parlaments, erliess am Mittwoch einen Gesetzesartikel, nach welchem Handys in Grund- und Mittelschulen verboten werden.  Begründung: Die elektromagnetische Strahlung der Handys stellt eine Gefahr für die Gesundheit der Kinder dar.

Die Kammer beschloss auch ein Verbot für Handy-Werbung, die sich an Kinder unter 14 Jahren richtet.

Das neue Gesetz muss noch von der Nationalversammlung, das heisst von der ersten Kammer, verabschiedet werden.

Quelle: Radionachrichten von DRS-1 am 8.10.09



Schwyz 8.Dezember 2009

In einem der skrupellosesten Versuche, die an lebenden Kindern je gestartet wurden, sollen im Gegensatz dazu in der Schweiz, Handys für den Schulunterricht obligatorisch erklärt werden. Zum Beispiel als tragbares Sprachlabor, als Wörterbuch und als Nachschlagewerk.  Dieser geradezu kriminell anmutende 2-Jahresversuch an der Projektschule Goldau (SZ) wurde von einem Mobilfunkbetreiber initiert, welcher den 11-jähigen Schülern Gratis-Handys und Gratis-Abos dazu zur Verfügung stellt.



Die Aufsichtsbeschwerde von Gigaherz

Gigaherz hat am 4.9.09 gegen den Schulrat der Gemeinde Goldau und gegen die Schulleitung der Projektschule sowie gegen den Projektleiter (Informatik-Professor), eine Aufsichtsbeschwerde beim Regierungsrat des Kantons Schwyz deponiert. Siehe unter: /das-handy-als-lehrmittel/

Diese wurde am 26 November vom kantonalen Erziehungsrat behandelt und unter fragwürdigen und fahrlässigen Argumenten abgewiesen.




HirntumorOP1.jpg<<<Bild links: Niemand soll behaupten können: „Ich wusste von nichts.“ Bild aus www.Next-up.org

 

So wurde beispielsweise behauptet, an den Versuchsschülern seien selbst nach 3 Monaten Versuchsdauer keine Spuren von Körperverletzungen festzustellen. Was ja bei einer Latenzzeit für Hirntumore von 5 bis 10 Jahren, wohl kaum jemanden, der (noch) über gesunden Menschenverstand verfügt, verwundern kann. Auch seien zahlreiche Vorsorgemassnahmen ergriffen worden, wie etwa die Installation eines WLAN-Senders direkt im Schulzimmer, damit die Handys der Schüler wegen der grossen Distanz zum nächsten UMTS-Sendemast weniger stark aufdrehen müssten.(!)  Und während dem Unterricht dürften die Schüler nur über Freisprechanlagen (Hadsets) kommunizieren. Zudem seien sämtliche behördlich verfügten Grenzwerte eingehalten.

Mehr zu den Ansichten des Bundesamtes für Gesundheit erfahren Sie unter

/elektrosensiblen-hetze-unter-dem-wappen-der-eidgenossenschaft-folge-1/ und /elektrosensiblen-hetze-unter-dem-wappen-der-eidgenossenschaft-folge-2/ sowie

/elektrosensiblen-hetze-unter-dem-wappen-der-eidgenossenschaft-folge-3/

 


HirntumorOP2.jpg<<<Bild links: Hirntumor-Opperation am offenen Schädel. Bild aus www.Next-up.org

Bezeichnend für das Verhalten des Erziehungsrates des Kantons Schwyz ist, dass die Schwyzer Presse 10 Tage vor Gigaherz über das Urteil informiert wurde. Gigaherz musste zuerst über Telefonanrufe von besorgten Eltern von diesem dubiosen Urteil Kenntnis nehmen:



Im schriftlichen Urteil ist weiter zu lesen: „Im Uebrigen kommt für diese Frage nicht das hier gewählte Verfahren zur Anwendung, strafrechtliche Vorkommnisse sind in einem Strafverfahren anzulegen und untersuchen zu lassen.“



Die Vorstandsmitglieder von Gigaherz haben in ihrer Sitzung vom 12.12.09 beschlossen von diesem „Ratschlag“ Gebrauch zu machen und die Geschichte den Strafverfolgungsbehörden des Kantons Schwyz zu unterbreiten. Auch wenn diese Behörde falsch spielen sollte, wären wenigstens, falls sich innerhalb der nächsten 10 Jahre ein oder mehrere Fälle von Hirntumoren bei den Versuchs-Kindern einstellen sollten, die Verantwortlichen dafür aktenkundig und könnten zur Rechenschaft gezogen werden.



Den Vogel abgeschossen hat indessen der Schulrat der Gemeinde Arth-Goldau, welcher dem Erziehungsrat des Kantons beantragte, Gigaherz sei für ihre (Zitat) „mutwillige Beschwerde“ mit einer Geldstrafe zu belegen.

Anzufügen wäre, dass sich am 7. Nationalen Gigaherz-Kongress vom 21.11.09 trotz freundlicher Einladung, weder Mitglieder des Schwyzer Erziehungsrates noch des Schulrates von Arth-Goldau blicken liessen. Hier hätten sie sich bei pflichtbewussten Wissenschaftlern persönlich erkundigen können. Siehe unter /olten-2009-eine-nachlese/

 

Adressen für Protestbriefe:

Rechtsdienst des

Bildungsdepartementes des Kantons Schwyz

zu Handen des Erziehungsrates

Bahnhofstrasse 9

Postfach 1200

6431 Schwyz

Pädagogische Hochschule Zentralschweiz

Institut für Medien und Schule

Zaystrasse 42

6410 Goldau

Gemeindeschulen Arth-Goldau

Schulrat

Postfach 263

6415 Arth

Mehr über Kinder und Hirntumore unter /mobiltelefone-verursachen-hirntumore/

Von Hans-U. Jakob

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