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Referendum gegen Verschandelung und Verstrahlung

Das eidgenössische Parlament verabschiedete den «Mantelerlass Strom», um den Umbau unserer Stromversorgung per Express zu ermöglichen. Tritt das neue Gesetz in Kraft, würden zahlreiche Solar- und Windenergieanlagen neu gebaut und mit tausenden von Kilometern Bodenkabeln oder Hochspannungs-Freileitungen  an unser Stromnetz angeschlossen. Kommunizierende Stromzähler, sogenannte Smartmeter sollen bei jedem Haushalt montiert werden um jeden Abonnenten ganz persönlich zu kontrollieren.


Und in einem weiteren zukünftigen Ausbauschritt sollen Haushaltapparate wie Waschautomaten, Kochherde, Geschirrspüler usw. gesperrt oder freigegeben werden können.
Bei den stromfressenden Luft-Wärmepumpen ist das bereits heute der Fall.
Im Erdboden mehr Stromkabel und über Wiesen und Wälder mehr Hochspannungs-Freileitungen werden fast überall zu mehr niederfrequenten Magnetfeldern führen. Auch innerhalb von Wohngebieten. Und drinnen in den Wohnungen wird die hochfrequente Strahlung wegen der Datenübertragung durch die  Smartmeter zu deutlich mehr Strahlung führen als bisher.

Der Bundesrat würde viel Spielraum erhalten und möchte die Einspracheverfahren abkürzen oder Gemeindeabstimmungen abschaffen. Wenn die Planung unseres Stromnetzes stattdessen mit der nötigen Sorgfalt angegangen würde, wären Lösungen ohne Zwangsbestrahlung möglich. Aus diesen Gründen unterstützten der Verein Schutz vor Strahlung und Gigaherz.ch das Referendum gegen den Mantelerlass. Bitte unterschreiben auch Sie das Referendum und sammeln Sie weitere Unterschriften. Es braucht bis Ende Jahr insgesamt 50’000 Unterschriften. Danke für Ihre wertvolle Unterstützung!

Ausgangslage
Nicht nur in der Schweiz sondern in ganz Westeuropa hängen alle Verbraucher an einem gemeinsamen, sehr feinmaschig aufgebauten Stromnetz. Das Stromnetz ist jedoch kein Stromspeicher! Jedes Mal, wenn irgendwo in Westeuropa ein Gerät Strom bezieht, muss dieser genau in diesem Moment irgendwo produziert werden.
Der meiste Strom im Schweizerischen Netz – rund 40 % stammt immer noch aus Atomkraftwerken – rund 20% aus Flusskraftwerken und 30% aus Hochdruck Wasserkraftwerken, das heisst aus den Stauseen in den Alpen. Nur etwa 10% stammt aus Wind- und Solaranlagen.

Zugleich heizen und fahren viele Schweizerinnen und Schweizer mit Produkten aus Erdöl und Gas, bei deren Verbrennung CO2 entsteht. Mit Annahme der Energiestrategie 2050 durch das Volk und aufgrund der Klimastrategie des Bundesrats soll die Energieversorgungssituation in der Schweiz nun komplett ändern. Es dürfen keine neuen Atomkraftwerke als Ersatz der bisherigen gebaut werden, und Heizungen und Fahrzeuge sollen neu mit Strom oder „erneuerbaren Energieträgern“ wie z.B. Holz oder Biogas funktionieren. Dadurch benötigt die Schweiz unheimlich viel mehr Strom.

Nur ein Beispiel: Würden restlos alle Personenautos auf Elektroantrib umgerüstet, und nur jedes fünfte davon gleichzeitig  nachts an die Ladestation angesteckt, würde das die gesamte heutige Stromproduktion der Schweiz wegfressen.

Lösungsweg aus Sicht des Parlaments
Um diesen Bedarf zu decken, entschied sich das eidgenössische Parlament für die Investition von über 100 Milliarden Franken in den Umbau unseres Stromnetzes und die Subventionierung neuer Stromproduktions-Anlagen und verabschiedete den «Mantelerlass Strom». Bisher stammte der Strom hauptsächlich aus grossen Kraftwerken. Schon in wenigen Jahren sollen kleinere Kraftwerke wie Solaranlagen auf Alpwiesen und Dächern sowie Windenergieanlagen einen viel grösseren Anteil ausmachen. Der Strom würde neu an sehr vielen Stellen überall in das Stromnetz eingespeist. Die Überwachung und Steuerung des dannzumal sehr komplexen Stromnetzes soll möglichst «smart» sein. Aus all diesen Gründen hat das Parlament am 29. September 2023 eine Revision des Energie- und des Stromversorgungsgesetzes beschlossen, den «Mantelerlass Strom».

Ob sich da Bundesrat und das Parlament nicht verrechnet haben?
Ein mittleres AKW hat eine Leistung von 1300Megawatt und ein alpines Solarkraftwerk, je nach Fläche, 8 bis maximal 35 Megawatt (falls gerade die Sonne scheint)
Wir sind wahrlich keine Freunde von AKW’S, aber hier sei schon die Frage erlaubt, wer da falsch rechnet?

Referendum gegen das Gesetz
Die Fondation Franz Weber ergriff gegen diese Gesetzesrevisionen das Referendum. Bis am 18. Januar 2024 müssen 50‘000 beglaubigte Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht werden, um eine Volksabstimmung im Juni 2024 zu erreichen. Die Vereine Schutz vor Strahlung und Gigaherz.ch werden deshalb das Referendum unterstützen. Der Hauptgrund ist die zu erwartende starke Zunahme niederfrequenter Strahlung in der Nähe neuer Hochspannungsleitungen und Stromkabeln im Boden  sowie durch die hochfrequente Strahlung, die per Smartmeter-Netz, aufmoduliert auf die hausinterne Elektroinstallation, in den hintersten Winkel jeder Wohnung eindringt.

Mehr Strahlung durch mehr Bodenkabel und Hochspannungs-Freileitungen
Der Mantelerlass will, dass in der Schweiz in den kommenden Jahren viel mehr Strom produziert werden soll, nämlich etwa die Hälfte mehr als bisher. Das bedeutet zehntausende neue Solar- und Windkraftwerke in der freien Natur und auf bestehenden Dächern.

Durch den Mantelerlass würde es praktisch aussichtslos, gegen grosse Solar- und Windkraftwerke Einsprache zu erheben. All diese alpinen Kraftwerke müssen mit kilometerlangen neuen Bodenkabeln oder Hochspannungs-Freileitungen am westeuropäischen Stromnetz angeschlossen werden, um den Strom zu Häusern, Fabriken und Ladestationen zu liefern. Stromleitungen, die sehr schnell geplant und gebaut werden sollen. Zudem sind tausende von Netzverstärkungen im bestehenden Stromnetz nötig, da bisherige Kabel für die künftig dezentral produzierten Strommengen zu dünn sind.

Neue oder verstärkte Stromleitungen in der Luft oder im Boden bedeuten mehr magnetische, elektrische und elektromagnetische Strahlung. Das vom Parlament beschlossene Gesetz sieht keinerlei Bestimmungen zum Schutz der Gesundheit vor.

Mehr Strahlung durch «Smartifizierung»

Wind- und Solarkraftwerke liefern nur unregelmässig Strom. Deshalb muss das ganze Stromnetz immer stärker gesteuert werden. Dazu sind zwei Massnahmen vorgesehen: Um das Stromnetz zu überwachen, den Verbrauch und die Produktion zu messen, würde mit dem Mantelerlass in jedem Haushalt ein digitaler Stromzähler (Smartmeter) installiert. Eine Einsprachemöglichkeit gegen dise Installation ist im Gesetz nicht vorgesehen. Die zweite vorläufige Massnahme betrifft alle Solaranlagen, Wärmepumpen oder Ladestationen für Autos. Die Energieversorger sollen diese Geräte in Zukunft bei Energie-Engpässen oder einem Strom-Überschuss im Netz, via Smartmeter-Installation steuern können. Für diese Steuerung ist die Zustimmung des Kunden nötig, im Notfall darf der Energieversorger auch ohne Einwilligung Geräte ein- oder ausschalten.

Einerseits haben Smart Meter auch Vorteile, dank ihnen kann man zum Beispiel im Internet seinen eigenen Verbrauch nachsehen und dann Sparmassnahmen ergreifen. Der Bund rechnet mit einer Strom-Einsparung von 1.8 Prozent. Offensichtlich genügt diese Einsparung nicht, weshalb das Parlament neu den Energieversorgern die Möglichkeit bieten möchte, flexible Stromtarife anzubieten. Kunden mit diesem Tarif würden mit tieferen Stromkosten «belohnt», wenn sie ihren Stromverbrauch (und damit ihr Verhalten) dem ständig schwankenden Strompreis anpassen würden.

Weil niemand zuerst im Internet die Tages-Tarifstruktur kontrolliert – Hausfrau oder Hausmann müssen dann waschen und bügeln wenn sie Zeit haben und nicht dann wenn der Strom am billigsten ist – hat ein erster landesweiter Versuch mit 6 verschiedenen flexiblen Tarifen in Florida (USA) ergeben, dass dadurch die monatlichen Stromrechnungen pro Haushalt im Schnitt um 35% gestiegen sind. Das Ganze sieht eher nach einer unerhörten verdeckten Strompreiserhöhung aus.

Der Bundesrat regelt die Details
Der Gesundheitsschutz wird im Mantelerlass in keinem Wort erwähnt. Bis jetzt gibt es keine (vorsorglichen) Grenzwerte für Smartmeter-Strahlung. Das Gesetz gibt dem Bundesrat freie Hand, ob er dabei Vorschriften machen will, um schädliche Auswirkungen zu vermeiden oder um gesundheitsschonende Technologien (z. B. Glasfaser anstatt Funk) vorzuschreiben. Der Bundesrat gibt den Zeitplan vor, er kann über die Häufigkeit der Datenübertragung entscheiden und er könnte Sicherheitsmassnahmen gegen Hackerangriffe anordnen. Zuständig ist das Umwelt- und Kommunikationsdepartement von Bundesrat Albert Rösti, SVP. Gegen Verordnungen des Bundesrats kann man sich nicht wehren, es gibt keine Einsprachemöglichkeit.

Als problematisch erachten die Verein Schutz vor Strahlung und Gigaherz.ch auch, dass der Bundesrat neu Bewilligungsverfahren für Kraftwerke abkürzen und damit alle Einsprachemöglichkeiten einschränken dürfte. Wo dass neue Wind- und Solarkraftwerke gebaut werden sollen, wäre damit in der Hand von Kantonsregierungen, ohne Mitspracherecht der Bevölkerung. Ende November hat der Bundesrat nun angekündigt, dass er auch bei Hochspannungsleitungen das Verfahren verkürzen will. Tausende Grundeigentümer wären bei Neubauten von Hochspannungs-Freileitungen betroffen und könnten zur Mitwirkung gezwungen oder enteignet werden.

Alternativen vorhanden
Zurzeit lautet das Motto des Bundes offenbar «mehr Tempo, weniger Qualität». Das Parlament und der Bund handeln zurzeit überhastet und erarbeiten lückenhafte Konzepte für die zukünftige Stromversorgung. Würde stattdessen mit typisch schweizerischer Sorgfalt geplant, könnten Steuergeräte nur dort wo nötig und strahlungsfrei installiert werden. Zum beispiel in den Trafostationen.

Die Vereine Schutz vor Strahlung und Gigaherz.ch fordern wirksame Schutzbestimmungen im Gesetz, sodass die Gesundheitsvorsorge erste Priorität hat und die Mitspracherechte von allen Betroffenen gewahrt werden. Ein vollständiger Umbau des Schweizer Stromnetzes braucht eine genauere und sorgfältigere Planung sowie eine umsichtigere Umsetzung als sie bisher geschah.

Die Vereine Schutz vor Strahlung und Gigaherz.ch lehnen den Mantelerlass ab und unterstützt das Referendum.
Unterzeichnen auch Sie den Unterschriftenbogen und sammeln Sie Unterschriften in Ihrem Freundeskreis, in Ihrer Verwandtschaft und wenn möglich auch auf der Strasse. Danke!

Zum Herunterladen der Unterschriftenbogen:
https://www.ffw.ch/wp-content/uploads/2023/11/Mantelerlass_WEB_Bogen_A4_DE_Frankieren.pdf

Von Hans-U. Jakob

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