Rösti wird ungeniessbar
Die Anweisung zu einem Volksbeschiss der alles bisherige weit in den Schatten stellt, erreichte alle involvierten Behörden mit einer e-mail aus dem Bundesamt für Umwelt und dem Departement Rösti am Montagabend, 13.Januar 2025 um 17.43Uhr.
Von Hansueli Jakob
Lanzenhäusern, 17. Januar 2025
Die Anweisung begann mit folgenden Worten, Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren
Am 21. September 2023 hat das Parlament die Motion 20.3237 «Mobilfunknetz. Die Rahmenbedingungen für einen raschen Aufbau jetzt schaffen» an den Bundesrat überwiesen. Er ist somit beauftragt, «die notwendigen Massnahmen zu ergreifen und Entscheidungen zu treffen, um die Einführung der fünften Generation des Mobilfunkstandards (5G) zu ermöglichen, ohne dabei die in der NISV [festgelegten] vorsorglichen Anlagegrenzwerte zu ändern. Das Ziel ist dabei anzustreben, dass es den Anbietern innerhalb der nächsten fünf Jahre möglich ist (d.h. bis 2024), ein qualitativ hochwertiges nationales 5G-Netz zu möglichst geringen Kosten aufzubauen.» Ende Zitat
Im Klartext bedeutet das:
Seit dem Bericht der noch von Bundesrätin Doris Leuthard ins Leben gerufenen Arbeitsgruppe «Mobilfunk und Strahlung» vom 28.November 2019 (E2), forderten die Mobilfunkbetreiber und ihre Lobbyisten in den eidgenössischen Räten wiederholt und sehr lautstark die Lockerungen des Strahlungsgrenzwertes von 5 auf 20V/m (Volt pro Meter). Ansonsten die Einführung des wunderbaren neuen Mobilfunkstandarts 5G innerhalb der nächsten 5 bis 10 Jahre gar nicht möglich sei.
Siehe Grafik in nachstehendem Bild oder auf Seite 84 im Bericht.
Für Fachleute eine einfache Rechnung: Für die Erhöhung des Grenzwertes um das 4-Fache (von 5 auf 20V) wären 16 (sechzehn) mal stärkere Sender erforderlich. (E1)
In der Folge lehnten die selben Parlamentarier beider Kammern, wohl aus wahltaktischen Gründen, eine Lockerung der Strahlungsgrenzwerte in 2 Anläufen endgültig ab.
Wie passt das zusammen? 16mal stärkere Sender ohne den Strahlungsgrenzwert, auch Anlage-Grenzwert genannt, in dermassen unzumutbar hohem Mass zu überschreiten?
Nach jahrelangem Ausbrüten hat uns das BAFU rep. das Departement Rösti am 13.Januar nun das Ei des Kolumbus präsentiert:
Damit das blöde Volk nichts mitbekommt, ändern wir einfach still und heimlich in den Baugesuchsunterlagen die Berechnungsmethode für die Berechnung der Strahlung bei den Anwohnern.
Und zwar in dem Sinn, dass Abweichungen zur Hauptsenderichtung von bisher 15dB neu mit 30dB zu berechnen seien. In Dezimalfaktoren umgerechnet, statt mit Faktor 32, neu mit Faktor 1000. Dass damit bis 16 mal stärker gesendet werden darf ohne den berechneten Grenzwert von 5V/m (Volt pro Meter) zu übersteigen, sagt das BAFU selbstverständlich nicht. (E1)
Somit sind die Mobilfunkbetreiber an ihrem Ziel angelangt. Ursprünglich hatten sie dem Parlament beantragt den Grenzwert von 5 auf 20V/m zu erhöhen. Weil der National- und Ständerat dies 2 mal ablehnten, wurde jetzt einfach die Berechnungsmethode geändert. Das blöde Volk wird da sowieso nicht drauskommen und wie das neueste Urteil 1C_307/2023 aus Lausanne eindrücklich aufzeigt, die Bundesrichter noch viel weniger. (E3)
Die Anweisung zum Volksbeschiss der alles bisherige weit in den Schatten stellt, kann hier abgerufen werden. https://www.gigaherz.ch/wp-content/uploads/2025/01/Aenderung-Vollzugsempfehlung-vom-22-11-2024.pdf
Zum Bild oben: Faktisch abgeschafft mit der neuen Berechnungsart hat das BAFU zusätzlich auch noch gleich die Wirkung der bei 5G im 3400 bis 3600MHz-Band gehäuft auftretenden Reflektionen. Das Bild stammt aus einem Propagandavideo des Antennenherstellers ERICSSON. Das BAFU weiss es offensichtlich besser als die Antennenhersteller!
Erläuterungen zu den Fussnoten:
(E1)
Die 15 mal stärkeren Sender sind ein typischer Wert, welcher je nach Antennenkonfiguration und Überbauungsart des umliegenden Geländes auch mal nur Faktor 6 oder andererseits auch mal bis Faktor 30 betragen kann.
(E2) Die 2018 von Bundesrätin Doris Leuthard ins Leben gerufenen Arbeitsgruppe «Mobilfunk und Strahlung» bestand aus 11 Vertetern der Mobilfunklobby und 2 vertretern der betroffenen Bevölkerung. Das heisst aus einer Ärztin und einem Messtechniker (dipl.Ing). Die Abstimmungsresultate lauteten jeweils 11:2. Der Messtechniker verliess die Arbeitsgruppe vorzeitig. Das heisst vor dem Erscheinen des erwähnten Berichtes. Wie er uns sagte, aus Frust über die Voreingenommenheit und die konstanten Falschaussagen der übrigen Gruppenmitglieder.
(E3)
Nach der Konsultation des entsprechenden Standortdatenblattes wird sofort klar, dass die 5 Bundesrichter eine komplett andere Anlage beurteilen, als diejenige die sie in ihrem angeblichen neuen Leiturteil 1C_307/2023 beschrieben haben. Des Weiteren haben sie es unterlassen, dem Hauptantrag der Beschwerdeführenden zu folgen, welche nichts anderes beantragt hatten, als anhand von bereits erfolgten Abnahmemessungen zu untersuchen ob die in den Baugesuchen prognostizierten Strahlungswerte jeweils mit der Realität übereinstimmen. Stattdessen wurde wacker aus dem 33-seitigen Argumentenkatalog der Swisscom abgeschrieben. Entweder haben die tapferen Fünf den Antrag nicht verstanden, oder nicht verstehen wollen.
Sehen Sie dazu auch unsere Unwetterwarnung vom Dezember 2023.
https://www.gigaherz.ch/erneuter-volksbeschiss-im-anzug/
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