Schweizer Justizbehörden werden vollends unglaubwürdig
Hans-U. Jakob, 8.8.2010
Weil am 1. Januar 2011 in der Schweiz eine neue Strafprozessordnung in Kraft tritt, muss der Kanton Luzern seine bisherigen Strafverfolgungsbehörden (Amtsstatthalter) in den Amtsbezirken aufheben und in einer zentralen Staatsanwaltschaft zusammenlegen.
Deshalb werden in diesem Gebäude (Bild oben) demnächst die neuen Staatsanwälte des Kantons Luzern mit ihrem Gefolge einziehen, um die bösen Taten der bösen Luzerner/Innen zu untersuchen. Dafür benötigen sie natürlich einen klaren Kopf und keinen sturmen Grind….
Aber Oha lätz! Vor den Fenstern hat es nicht nur eine Fahrleitung der Bahnlinie Olten-Luzern, sondern das Gebäude ist zusätzlich noch von mehreren Mobilfunkantennen umzingelt. Ein richtig prächtiger Mix also, von hoch- und niederfrequenten elektromagnetischen Strahlungen.
Bild oben: Hier entsteht nicht etwa eine ausbruchsichere Gefängniszelle, sondern ein vollständig abgeschirmter Büroraum eines Staatsanwaltes. Boden, Wände, Decke, alles mit 2mm dicken Aluminiumplatten unterlegt von zwei verschiedenen Siliziumplatten. Wer nicht glauben möchte, dass es sich um Metallplatten handelt, sehe dem Schweisser zu, welcher die Fugen zwischen den einzelnen Blechen sauber verschweisst. Kostenpunkt inkl. Verlegung und Verschweissung nur gerade so mal Fr. 500.- per m2. Über dem Blech muss natürlich noch gestrichen oder tapeziert werden.
Wer da glaubt, die Abschirmung diene etwa lediglich der Computersicherheit, irrt gewaltig, denn die Räume der niedriger Chargierten werden nicht abgeschirmt. Diese arbeiten zwar auch am Computer, sind aber im Krankheitsfall leicht austauschbar. Und im Schadenfall sind sie auch leichter abzuwimmeln, als etwa ein Ex-Staatsanwalt.
Zudem hat es im selben Gebäude noch weitere Mieter, wie zum Beispiel eine Arztpraxis, welche alle unabgeschirmt arbeiten müssen.
Damit bei den neuen Schweizer Grenzwerten für Magnetfelder im Niederfrequenzbereich von 1 Mikrotesla überhaupt noch Bahnlinien durch bewohntes Gebiet geführt werden können, darf dieser Wert bei Eisenbahnen laut Verordnung des Bundesrates (NISV) über 24 Stunden gemittelt werden. Dies im Gegensatz zu gewöhnlichen Hochspannungsleitungen wo dieser Wert an keinem Ort wo sich Menschen dauernd aufhalten, zu keiner Zeit überschritten sein darf.
So kann es für Anwohner von Bahnlinien öfters kurze Spitzen zwischen 20 und 60 Mikrotesla geben, die aber über 24 Stunden gemittelt (alle 10Minuten 1 Zug und nachts noch viel weniger) rasch unter das 24-Stunden-Mittel von 1 Mikrotesla sinken.
Wie das Beispiel Emmenbrücke zeigt, gilt diese 24-Stunden Mittelung offensichtlich nur für Otto Normalbürger, nicht aber für Staatsanwälte. Diesen baut man für eine halbe Million nicht goldene, dafür faraday‘sche Käfige damit sie in Ruhe weiterhin Wasser predigen und Wein trinken können.
Was ist das für eine Justiz, welche elektrosensible und an Elektrosmog erkrankte Personen als Simulanten und IV-Betrüger abstempelt, für sich selber aber feudalste, vollkommenste und teuerste Abschirmungen auf Kosten der Steuerzahler anbringen lässt? Es reicht jetzt!
Und so belügt uns die Krebsliga: /so-beluegt-uns-die-krebsliga-schweiz/
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