Silvester 2024
Es ist höchste Zeit auf das Jahr zurückzuschauen. Praktisch jeden Monat erfolgte ein Donnerschlag. Ein Blick in den Rückspiegel, zusammengestellt von Hansueli Jakob
Im Januar postet das BAKOM mit unserem Steuergeld auf Youtube ein 5G-Propagandavideo das sich gewaschen hat.
Mit 1 bis 3 Endgeräten wird simuliert wie die von der Sende-Antenne verschickte Strahlung, im Gegensatz zu 3G und 4G, stark abnehme. Weil mit 5G nicht mehr im Giesskannen-Prinzip in den Sektor hinausgestrahlt, sondern mit einzelnen Beams exakt auf die Endgeräte geschossen werde und deshalb zwischen den einzelnen Beams grosse Lücken entstünden. Der Trick ist der alte. Es wird tunlichst verschwiegen, dass da in einem Sektor draussen nicht nur 1 bis 3 Endgeräte auf Daten lauern, sondern deren 500 bis 1000 und dass dadurch der Sektor weitaus stärker strahlenbelastet ist, als seinerzeit bei 3G und 4G.
Im Februar verkündet die Eidgenössische Kommunikationskommission, dass sie ab 2029 6G im Frequenzbereich von 6, 26 und 40GHz einzuführen gedenke und infolge der sehr kurzen Reichweiten im 26 und 40GHz-Band, nochmals mit 100’000 zusätzlichen Antennenstandorten zu rechnen sei.
Im März wurden im Kanton Bern in 127 Gemeinden insgesamt 380 Mobilfunk-Sendeanlagen ohne offizielle Baubewilligung, das heisst im sogenannten Bagatellverfahren, nachträglich mit einem Korrekturfaktor versehen. Was heissen will, dass die bereits installierten adaptiven 5G-Sendeantennen von einem Tag zum andern plötzlich, je nach Antennentyp, 2.5 bis 10mal stärker strahlen dürfen, ohne dass die Anwohnerschaft dazu etwas zu sagen hat.
Im April gibt Hansueli Jakob nach 37 Jahren Kampf gegen die elektromagnetische Umweltverschmutzung sein Amt als Präsident von Gigaherz.ch ab, welches er die letzten 24 Jahre innegehabt hat. Die Verantwortung für die Vereinsführung wurde einem Co-Präsidium, bestehend aus Vital Burger und Joe Schlumpf übertragen. Beides sind erfahrene, bisherige Vorstandsmitglieder. Hansueli Jakob wird auf Zusehen hin, das heisst, so lange gesundheitlich noch möglich, im Hintergrund die NIS-Fachstelle von Gigaherz.ch weiterführen.
Im Mai erfolgt ein weiterer Donnerschlag aus Lausanne.
Das Bundesgerichtsurteil 1C_506/2023 vom 23.April 2024 zeigt auf, dass bei bestehenden Mobilfunk Sendeanlagen die nachträgliche Aufschaltung des sogenannten Korrekturfaktors ohne offizielle Baupublikation und ohne Einsprachemöglichkeit der betroffenen Bevölkerung, lediglich in einem sogenannten Bagatellverfahren rechtswidrig ist. Das hätte allein im Kanton Bern zur Folge, dass in 127 Gemeinden 380 5G-Antennen sofort stillgelegt und einem offiziellen Baubewilligungsverfahren zugeführt werden müssten. Siehe auch unter Monat März.
Davon betroffen sind gesamtschweizerisch 3000 Anlagen.
Im Juni fordert der Geschäftsführer des Verbandes Bernischer Gemeinden, Dr. Jörg Wichtermann, per E-mail alle Berner Gemeinden und Bauverwaltungen dazu auf, das Bundesgerichtsurteil 1C_506/2023 vom 23.April 2024 zu ignorieren und den baupolizeilichen Anzeigen von D. Laubschers Plannetzwerk und den Vereinen WIR und Gigaherz.ch wegen Bauen ohne Baubewilligung, keine Folge zu leisten, resp. diese weiterhin lediglich zu sistieren. Volle Rückendeckung dazu erhält Dr.Wichtermann von den vereinigten kantonalen Umweltdirektoren, der Bau-und Planungsdirektorenkonferenz BPUK.
Im Juli deckt der Infosperber auf, dass das Schweizer Bundesgericht jahrelang Mitglied beim Verein ASUT, war. ASUT ist der politische Arm der Schweizer Mobilfunkbetreiber und setzt sich in Bundes-Bern vor allem für den beschleunigten Ausbau der 5G-Mobilkfunknetze ein. Das Bundesgericht entrichtete ASUT einen Jahresbeitrag von 1191.25 und erhielt dafür stets die laufenden schöngefärbten technischen und gesundheitlichen Informationen im Mobilfunkwesen. Damit ist nun Schluss. Bundesrichter müssen fortan selber denken.
August. Die NIS-Fachstelle von gigaherz.ch geht für 5 Wochen Off-Line. Das Einfamilienhaus in welchem Hansueli und Katharina Jakob 40 Jahre lang als Mieter gelebt hatten, wurde infolge des Todes der Besitzerin dem Meistbietenden verkauft und musste geräumt werden. Unbeschreiblich, was sich da in den letzten 40 Jahren alles angesammelt hatte. Für das Gigaherz-Archiv in 20 Zügelkisten und die 200kg Schwarzenburger-Sendergeschichte mussten neue Plätze gefunden werden. Bis Wohnung und Büro am neuen Wohnort eingerichtet, Telefon, Internet und TV wieder liefen, war viel Nervenktaft erforderlich. Der Humor war nicht das Einzige was dabei verloren ging.
September. Gigaherz.ch ist wieder Online. Das BAFU liess inzwischen das liederlichste Sicherheitssystem der Welt, das sogenannte QS-System, welches der Bevölkerung garantieren sollte, dass der Strahlungsgrenzwert jederzeit, überall und immer eingehalten ist, überprüfen. Geprüft wurden nicht etwa die eingestellten Sollwerte der relevanten Sendeparameter in den Steuerzentralen der Mobilfunkbetreiber, es interessierten lediglich die am Sendemast vorhandene Höhe der Sendeantennen über Grund sowie deren mechanisch eingestellte Senderichtungen horizontal wie vertikal. Ergebnis:Von den insgesamt 76 kontrollierten Mobilfunkanlagen in der Deutschschweiz und in der Romandie waren 37 Prozent falsch eingestellt, Betrachtet man die Basisstationen der einzelnen Betreiber, sieht die Verteilung so aus: 10 Prozent der Basisstationen von Salt, 43 Prozent der Basisstationen von Sunrise und 21 Prozent der Basisstationen von Swisscom wiesen Abweichungen bei den baulichen Parametern auf. Mängel die jahrelang unentdeckt geblieben sind. Haarsträubend!
Im Oktober wird die BPUK entmachtet. In einem weiteren Bundesgerichtsurteil welches die Aufschaltung des Korrektorfaktors im Bagatellverfahren als unzulässig erklärt. (Urteil 1C_414/2022 vom 29.8.24 E4.3.1 bis 4.3.3) entmachtet das Bundesgericht so nebenbei auch noch gleich die BPUK, das ist die Konferenz der kantonalen Bau- Planungs- und Umweltdirektoren, die in den letzten Jahren immer wieder für Vorteilsgewährungen zu Gunsten der Mobilfunkbetreiber gesorgt hatte.
Diesen Empfehlungen komme keinerlei Gesetzeskraft zu und sie seien für die Gerichte nicht verbindlich, sagt das Bundesgericht.
Im November erfolgt zur Abwechslung wieder einmal ein total niederschmetterndes Bundesgerichtsurteil.
Wenn man weiss, dass dieser Beschwerde, einer der best fundierten, die je am Bundesgericht eingereicht worden sind, rund ein Duzend neuer wissenschaftlicher Berichte beilagen, ist es schon ein starkes Stück wenn das hohe Gericht genau das Gegenteil von dem behauptet, was in diesen, anerkannten Studien steht. Nämlich: Weder gebe es zurzeit allgemein anerkannte Kriterien für eine objektive Diagnose von Elektrosensibilität, noch sei je ein kausaler Zusammenhang zwischen elektromagnetischen Feldern und den mit Elektrosensibilität assoziierten Gesundheitsbeschwerden nachgewiesen worden. Geradezu hönisch wirkt der Satz, das Leiden elektrosensibler Menschen genüge nicht, um die Grenzwerte anzupassen! Urteil 1C_459/2023.
Zur Untermauerung ihrer Überzeugung zitieren die Bundesrichter fleissig aus einem veralteten, längst korrigierten BERENIS-Newsletter. Immerhin gibt es sie jetzt plötzlich, die Elektrosensiblen, deren Existenz am Bundesgericht jahrzehntelang verleugnet wurde, und es wird sogar anerkannt, dass diese leiden. Aber es gebe, um die Grenzwerte der NISV als rechtswidrig zu bezeichnen, noch Wissenslücken. Es besteht Ende 2024 durchaus Hoffnung, dass am Bundesgericht demnächst auch noch wahrgenommen wird, dass diese Wissenslücken längstens aufgefüllt sind und wohl nur noch in der Fantasie und Profitgier der Mobilfunkbetreiber und ihrer Helfer auf Bundes- und Kantonsämtern bestehen.
Dezember. Auf der NIS-Fachstelle von Gigaherz.ch herrscht Hochbetrieb. Dabei fällt auf, dass in letzter Zeit nur noch Baugesuche für adaptive 5G-Sendeantennen im 3400-3600MHz-Band eintreffen, die gemäss den Datenblättern der Antennenhersteller enorm viel zu hohe Sendeleistungen für die Versorgung der vorgesehenen relativ kleinen Gebiete aufweisen. Deklariert im Baugesuch sind dann jedoch Sendeleistungen die unterhalb 5% des möglichen, also in einem Bereich liegen in welchem die Antenne gar nicht mehr als Sendeantenne funktionieren kann.
Warum verbauen die Mobilfunker solche Monsterantennen, um diese dann mit lediglich 5% zu nutzen. Wenn eine Nutzung überhaupt höchst fragwürdig ist?
Es darf vermutet werden, dass die Mobilfunker jetzt darauf spekulieren, dass die Schweiz schon recht bald EU-Recht übernehmen wird, mit Vorsorge-Werten von 61V/m gegenüber den Schweizer Vorsorgewerten von 6V/m von heute. Denn 10mal höhere Strahlungsgrenzwerte in V/m gemessen. erlauben 100mal höhere Sendeleistungen in Watt ERP.
Vor dieser sich anbahnenden Katastrophe sei hier deutlich gewarnt! Nicht schlafen, wachsam bleiben!
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