Sind manche Wissenschaftler so blöd oder wollen sie uns nur für dumm verkaufen?
Anhand des letzten BERENIS-Newsletters vom September 2024 und des im Oktober erschienen dritten Jahresberichts des Projektkonsortiums SWISSNIS (5G-Wanderer) muss man sich diese Frage schon ganz ernsthaft stellen.
BERENIS ist die offizielle Beratergruppe des Bundesrates und SWISSNIS die vom BAFU (Bundesamt für Umwelt) auserkorene Projektgruppe zur Überwachung der nichtionisierenden Strahlung in der Schweiz.
Bild: BERENIS und Die 5G-Wanderer waren wieder unterwegs.
BERENIS dort wo es nichts zu messen gab und die 5G-Wanderer endlich dort wo es gefährlich wird.
Eine Kritik von Hansueli Jakob
NIS-Fachstelle von Gigaherz.ch
Lanzenhäusern, 5.11.2024
Maltovi und Crispi bei BERENIS
Da versuchen doch 2 Koryphäen der Wissenschaft einen Zusammenhang zwischen niederfrequenten Magnetfeldern und Leukämie bei Kindern ab 5 Jahren auszuschliessen indem sie die Nähe von Trafostationen, die oftmals in Untergeschossen von Wohnhäusern eingebaut sind, als Immissionsquelle heranzuziehen.
Maltovi meint, 15 bis 25m Abstand als mittelhohe bis hohe Immission nehmen zu können während Crispi als hohe Immission annimmt, wenn die Wohnung Wand an Wand mit der Trafostation liegt oder direkt über der Trafostation.
Beide Varianten sind aus Sicht des Elektrofachmannes völlig unbrauchbar, weil viel zu ungenau. Da kann bei Magnetfeldwerten irgendwo zwischen Null und 20Mikrotesla alles vorkommen. Da ist der Abstand nur einer von 10 Parametern, die zu berücksichtigen sind.
Als erstes stellt sich die Frage nach der Trafoleistung. Sind das Transformatoren von 100, 250, 400 oder 630kVA. Oder sind gar 2 Trafos parallelgeschaltet.
Dann stellt sich die Frage, in welcher Ecke der Trafostation sich der Trafo befindet? Wo in der Trafostation befindet sich das Sekundärgestell mit den Abgangssicherungen? Hier entstehen ebenso hohe Magnetfelder. Und wie verläuft die Sekundärleitung vom Trafo zum Sekundärgestell? Im Boden oder an der Decke? Und sehr wichtig, welche Abschirmmassnahmen wurden bereits beim Bau der Trafostation getroffen? Am Trafo selbst, mittels einer Abschirmhaube oder am Sekundärgestell mit Abschirmblechen? An der Wand oder an der Decke?
Wer in einer Studie mit blossem Abstand oder der Lage zur Trafostation argumentiert, ohne sich mit deren Grundriss und deren Ausrüstung zu befassen, liefert in unserer Fachsprache gesagt einfach nur GUGUS. Wie kommt BERENIS überhaupt dazu, einen solchen Kabis zu publizieren?
Ebenso tragisch ist der Versuch von Blanchard und Co. die Schlafqualität von Frühgeborenen in einer Isolette als unbedenklich zu qualifizieren, bei mittleren hochfrequenten E-Feldstärken von 0.03V/m ±0.01V/m während 21 Tagen nach der Geburt und 0.03V/m±0.02V/m in den letzten 24 Stunden. Dabei wurden Spitzen von 0.12V/m±0.08V/m bereits als akut bezeichnet.
Da sei die Frage schon erlaubt was bei solch paradiesisch tiefen Werten, rund 170mal unterhalb des schweizerischen Strahlungsgrenzwertes von 5V/m, schon herausgekitzelt werden soll. Dies auch im Vergleich zu den Werten von 4V/m±1V/m die eine Pflegefachfrau für uns in einer Neonatologie gemessen hat, bei welcher eine Mobilfunk-Sendeanlage auf dem Nachbardach leicht versetzt über den Isoletten stand. Nur getrennt durch eine Betondecke mit Lichtkuppeln. Diese Neonatologie wurde nach unserer schriftlichen Intervention bei der Spitaldirektion, 3 Stockwerke tiefer verlegt. Nach der Pflegefachfrau, die uns die Messwerte geliefert hatte, wurde jedoch zwecks fristloser Entlassung, zuerst noch während 6 Monaten vergeblich gefahndet. Zur Lagebesprechung, Instruktion und Übergabe des Messgerätes hatten wir uns vorsichtshalber nachts weit ausserhalb des Spitals, auf einem Parkplatz getroffen. Fast wie bei James Bond.
Und in Lugano hatten wir kürzlich in einer Attikawohnung Messwerte von 8.6V/m. Erlaubter Grenzwert 5V/m.
Also, was soll jetzt dieser Unfug bei BERENIS? Wer ist da wohl blöd? Die Wissenschaftler die uns diesen Unfug für bare Münze verkaufen wollen oder diejenigen die solchen Schmarren etwa noch glauben.
Nicht nur BERENIS versucht, uns für dumm zu verkaufen. Jetzt kommt auch noch das BAFU selber. Oder sind die dort selber so blöd?
Welcher Grenzwert ist denn da gemeint?
In einer Pressemitteilung zum dritten Bericht nichtionisierende Strahlung ist bereits der Titel: «Die Belastung bleibt weit unter dem Grenzwert» höchst fragwürdig.
Ja, welcher Grenzwert ist denn da gemeint? In der Schweiz haben wir gesetzlich festgelegt, mindestens zwei davon. Nämlich den sogenannten «Immissionsgrenzwert» und den sogenannten «Anlagegrenzwert».
Der Immissionsgrenzwert regelt den Kurzzeitaufenthalt für Menschen. Damit sich seine Organe nicht innert kurzer Zeit unzulässig erhitzen können. Dieser beträgt für die Strahlung aus Mobilfunk-Sendeanlagen weltweit je nach Frequenzlage, 42 bis 61V/m (Volt pro Meter)
Der zweite in der Schweiz gültige Grenzwert, der sogenannte Anlagegrenzwert ist für Orte bestimmt, an welchen sich Menschen dauernd aufhalten, weil sie da wohnen, arbeiten, lernen, studieren, oder sich gesund pflegen lassen. Und dieser Anlagegrenzwert, ursprünglich als Vorsorgewert gedacht, beträgt je nach abgestrahlter Funk-Frequenz 4 bis 6 V/m. Da wir in der Schweiz hauptsächlich Mobilfunk-Sendeanlagen mit einem Frequenzgemisch haben, ist die Rede in den allermeisten Fällen von 5V/m.
Im Laufe der letzten 25 Jahre Mobilfunk hat sich jedoch durch unzählige Forschungsarbeiten belegt, ergeben, dass dieser ursprünglich als Vorsorgewert gedachte Anlagegrenzwert längstens zum Gefährdungswert geworden ist. Selbst BERENIS hat unlängst zugeben müssen, dass oxidativer Stress (eine beginnende Krebserkrankung) bereits im Bereich der Anlage-Grenzwerte auftritt. Siehe BERENNIS Sondernewsletter vom Januar 2021.
Beim genaueren Durchlesen der Pressemitteilung des BAFU vom 17.10.2024 kommt jedoch klar zum Ausdruck, dass mit dem Titel «Die Belastung bleibt weit unter dem Grenzwert», der Immissionsgrenzwert von 61V/m für Kurzzeitaufenthalt gemeint ist.
Zitat aus der Pressemitteilung:
Wie bereits in den ersten zwei Berichten zeigen auch die Ergebnisse der dritten Erhebung, dass die Bevölkerung insgesamt gering belastet und der Gesundheitsschutz gewährleistet ist. An Orten, an denen sich Menschen üblicherweise aufhalten, liegen die Belastungen mit nichtionisierender Strahlung klar unterhalb des Immissionsgrenzwerts.
Die höchsten Werte wurden an Flughäfen, Bahnhöfen und Tramhaltestellen gemessen, wo sich besonders viele Nutzerinnen und Nutzer von Mobilgeräten aufhalten. Wobei auch diese Höchstwerte immer noch klar unter den Immissionsgrenzwerten liegen.» Ende Zitat.
Bemerkung dazu: An Flughäfen und Bahnhöfen befinden sich auch tausende von Arbeitsplätzen und diese haben ein Anrecht auf den ursprünglich als Vorsorge gedachten Anlagegrenzwert.
Die grösste Lüge in der Pressemitteilung liegt jedoch bereits in deren Kopfzeile. Diese lautet, Zitat: «Der dritte Bericht zum Monitoring der nichtionisierenden Strahlung in der Schweiz liegt vor. Die Ergebnisse zeigen, dass die Bevölkerung insgesamt gering mit Strahlung belastet ist und der Gesundheitsschutz gewährleistet ist.» Ende Zitat
Die Pressemitteilung hat die «preisgekrönten» Qualitätsjournalisten von TA-Medien, NZZ und Co. sofort zu neuer Hetze gegen Elektrosmog-Betroffene und Geschädigte veranlasst. Selbstverständlich ohne diesen dritten 137-seitigen Bericht eingehend zu studieren. Was übrigens nichts ausmacht, verstanden hätten sie diesen ja sowieso nicht.
Man muss nämlich da schon sehr genau hinschauen, um auch aus dem dritten Bericht all das Perfide auszusortieren:
Wer den 137-seitigen Bericht gerne selber studieren möchte, kann das gerne selber tun. Nachfolgend eine Kurzfassung von Hansueli Jakob.
Im Gegensatz zu den zwei ersten Berichten haben sich die 5G-Wanderer doch noch dazu bequemt, mit ihren Dosimetern im Rucksack nicht nur Feld, Wald und Wiesen, sowie in den Wohnzonen ausschliesslich die schlecht bestrahlten, tiefen Strassenschluchten zu durchwandern, sondern sind tatsächlich in den 3. Und 4. Stock in die Wohnungen der Menschen hinaufgestiegen.
Diesmal das Dosimeter nicht im Rucksack, sondern in einem Behälter aus Kunststof, legten sie diesen für Kurzzeitmessungen während 10Minuten auf das Sofa oder den Esstisch und für Langzeitmessungen während 24 Stunden im Schlafzimmer auf das Nachttischchen oder sonstwie auf Liegehöhe. Ob diese Plätze jeweils den schlimmsten der Wohnung entsprachen, bleibt dabei offen, denn das verwendete Dosimeter verfügt über keinen Display und war ohnehin gut verpackt.
Für die mobilen Wohnungsmessungen wanderte der 5G-wanderer jeweilen während 10Minuten mit dem verpackten Dosimeter am Bauch in der Wohnung herum.
Spitzenwerte von durchschnittlich 7.5V/m (!)
Da die höchsten Strahlungswerte jeweils abends von 21 bis 23Uhr auftreten, ausgenommen in der Stadt Zürich wo dies zwischen 12 und 14Uhr der Fall ist, (Seite 65) interessierten uns dabei vorab die Langzeitmessungen.
Und bei diesen Langzeitmessungen interessieren uns natürlich wegen den adaptiven 5G Sendeantennen vorab die Spitzenwerte.
Dabei wurden von 247’293 Messresultaten, erhoben an 29 Messorten durchschnittlich Spitzenwerte von 7.5V/m aufgefunden. Dies bei einem erlaubten Anlagegrenzwert von 5V/m. (Seite 53 Abbildung 27) Demgegenüber stehen durchschnittliche Minimalwerte von 0.5V/m was zu einer mittleren Spitzenbelastung von 1.5V/m führen soll.
Mit einem Durchschnitt aus 247’293 Messpunkten, lässt sich offensichtlich alles beweisen. Das Mass aller Dinge für den Gesundheitsschutz ist und bleibt allerdings die Spitzenbelastung. Da lassen wir uns nichts vorgaukeln.
Diese Spitzenbelastung von 7.5V/m entspricht übrigens unseren (Gigaherz) Berechnungen aus über 100 Standortdatenblättern sobald bei den adaptiven 5G-Antennen der sogenannte Korrekturfaktor ausgeblendet wird. Das heisst, von der reduzierten (bewiligten) auf die effektiv benötigte Sendeleistung hochgeschaltet wird.
Endgültig aufgeräumt wird mit Prof. Rööslis Behauptung, die höchste Belastung stamme von unseren hauseigenen Geräten, wie Handys, WLAN, Blue-tooth usw. Die gemessenen Spitzenwerte stammen nämlich zu 90% aus dem Downlink der Mobilfunk-Strahlung, des heisst von der oder den nächstliegenden Mobilfunk-Sendeantenne(n). (seite 51, Abbildung 25)
Durchschnittliche Spitzenwerte von 7.5V/m aus 247’293 Datenpunkten, erhoben an 29 Orten empfindlicher Nutzung mit einem erlaubten Grenzwert von 5V/m.
Gut versteckt in 137 Seiten aus hochtechnischen Versuchen, die alarmierenden Zustände mit Durchschnittswerten aus dem Durchschnitt des Durchschnittswertes zu kaschieren. Nicht mit uns und unserem Steuergeld!
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