Strahlen-Angriff auf Liechtenstein
Weil ab 2013 im Fürstentum Liechtenstein für Mobilfunksender ein 10mal tieferer (besserer) Grenzwert als in der Schweiz gilt, versucht Sunrise erstmals das Ländle von jenseits der Grenze aus zünftig zu bestrahlen.
Hans-U. Jakob, 30.1.09
Im Nachbarland Liechtenstein gilt ab 1.1.2013 ein Grenzwert von 0.6V/m.
Das ist definitiv per Gesetz und Verordnung so geregelt. Vom Landtag beschlossen und von der Regierung zu vollziehen.
Vorangegangen war ein lautstarkes Lamento der dortigen Mobilfunkgesellschaften, welches zeitweise in wüsten Beschimpfungen und durch Swisscom sogar in einem Erpressungsversuch gipfelte.
Sehen Sie dazu:
/regierung-von-liechtenstein-macht-ernst-mit-der-grenzwertsenkung-im-mobilfunk/ Regierung von Liechtenstein macht Ernst mit der Grenzwertsenkung
/swisscom-erpresst-regierung-von-liechtenstein/ Swisscom erpresst Regierung von Liechtenstein.
Auch das Schweizer Bundesamt für Kommunikation ergriff Partei für die Mobilfunker und drohte dem 25km langen und rund 6km breiten Land mit 180 zusätzlichen Antennenstandorten, falls der 0.6V/m-Grenzwert eingeführt würde. (!)
Sehen Sie dazu: /ein-unbrauchbares-gefaelligkeitsgutachten/ Ein unbrauchbares Gefälligkeitsgutachten.
Die Liechtensteinischen Politiker blieben, entgegen allen Befürchtungen der Mobilfunkkritiker, pickelhart und liessen sich weder einschüchtern noch erpressen. Im Nachhinein scheinen diese hart an der Grenze zum Kriminellen liegenden Aktivitäten der Swisscom sogar kontraproduktiv gewirkt zu haben.
Trotzdem machen die dortigen Mobilfunkbetreiber nun offenbar ihre „Drohung“ vom sofortigen Investitionsstopp wahr.
Als lachender Dritter beginnt jetzt der Schweizer Betreiber Sunrise von Schweizer Boden aus eine Strahlen-Offensive auf Liechtenstein.
Um ab 2013 in Liechtenstein Kunden abzuwerben, das heisst, die dortigen Anbieter zu übertreffen, stellt jetzt der Schweizer Anbieter Sunrise ein erstes reines UMTS-Geschütz im Grenzort Buchs SG, an der Valgurg 7, 1km von der Landesgrenze entfernt auf und strahlt mit voller Wucht über den Rhein hinweg in Richtung Vaduz-Schaan ins Fürstentum Liechtenstein. hinüber. (Senderichtung 80°) Dies mit einer im Standortdatenblatt deklarierten Sendeleistung von 2100Watt ERP in diesen Sektor. Wobei Sunrise den Schweizer Grenzwert von 6V/m in den Häusern vor der Antenne voll ausreizt.
Zum Vergleich: Um das Dorf Buchs selber zu bestrahlen, genügen laut Standortdatenblatt nur gerade 600Watt ERP, also 3.5 mal weniger.
Bild: Zu vermieten, herrliche Attika-Wohnung an der Valgurg 7, mit garantierten Strahlungswerten von 4.72V/m in der Wohnung (Punkt 01A) und 29V/m auf dem Balkon (Punkt 01B). Antennenkörper (rot gezeichnet) seitlich an Dachaufbau montiert.
Nicht genug damit. Die im Projekt Valgurg 7 vorgesehenen Antennen vom Typ Kathrein 742215 vermögen gemäss Hersteller-Datenblatt pro Senderichtung nicht nur 600 oder 2100 Watt ERP zu leisten sondern maximal je 10‘500Watt ERP. Diese Parameter können, von der Bevölkerung unbemerkt, von der Steuerzentrale von Sunrise aus ferngesteuert, nach Belieben verstellt werden, ohne dass sich ein Monteur auf das Dach von Valgurg 7 begeben muss. Eine solche Verstellung nach oben würde dann unweigerlich zu Grenzwertüberschreitungen im ganzen Quartier führen.
Um den neuen Grenzwert von 0.6V/m überall sicher einhalten zu können, wird die Regierung des Fürstemtums gezwungen sein, das sogenannte HCM-Abkommen mit der Schweiz, welches ein gegenseitiges überstrahlen der Landesgrenze erlaubt, zu kündigen.
Die geplante Sunrise Antenne dürfte dann gemäss internationalem Recht 1km nach der Landesgrenze nur noch mit 0.00085V/m einfallen. Mit dem vorliegenden Projekt (Sendeleistung 2100Watt ERP /Sektor) wären das jedoch 1km hinter der Landesgrenze stolze 0.15V/m. Das heisst, um Faktor 176 mal zu viel.
Vom internationalen Recht her ist deshalb das Projekt Valgurg 7 gar nicht mehr genehmigungsfähig.
Aber das alles durften die Bürgerinnen und Bürger von Buchs SG gar nicht erst erfahren.
Am 26. Januar fand eine öffentliche Orientierungveranstaltung statt, zu welcher aus Gründen der Ausgewogenheit auch ein Mobilfunkkritiker von Gigaherz als Referent vorgesehen war. Dieser wurde jedoch auf Druck der Kantonalen Umweltfachstelle (Hr. Hohl) und von der Bauherrschaft Sunrise/Alcatel von den Veranstaltern (Ortsverein) wieder ausgeladen und die Bürger/Innen von Buchs regelrecht bevormundet.
Die Elektrosmogleugner wollten unter sich bleiben.
Dementsprechend wurde dann die Bevölkerung auch angelogen. So stellten die Refernten die Grenzwertsenkung in Liechtenstein um den Faktor 10 als unwahr dar und machten sich darüber sogar lustig.
Der Vortrag des Alcatel-Vertreters liegt Gigaherz auch schriftlich vor.
Kommentar von Gigaherz zu Handen der Bürger/Innen von Buchs dazu:
Die hier von Alcatel und dem Kantonsvertreter aufgeführte sogenannte „Internationale Strahlenschutzkommission ICNIRP“ ist keine Behörde, sondern ein Verein von industrieabhängigen Akademikern mit Sitz in München dessen Mitglieder sich gegenseitig selbst wählen oder absetzen. Ihr rechtlicher Status entspricht demjenigen des Männerchors von Buchs SG. Keine Nation der Welt hat die Möglichkeit jemanden in die ICNIRP zu delegieren oder von dort abzuberufen.
Die ICNIRP anerkennt nur rein thermische Wirkungen (Verbrennungen) durch nichtionisierende Strahlung. Deren Sicherheitsfaktor von 50 bezieht sich auf die Masseinheit Watt/m2. Nimmt man die in der Schweiz geltenden Volt/m schrumpft dieser auf den bedenklichen Faktor 7 zusammen.
Wer in der ICNIRP etwas von biologischen Wirkungen erwähnt, wird gemäss deren „Ehrenkodex“ unverzüglich aus dem Verein ausgeschlossen. Die ICNIRP/WHO-Empfehlungen sind daher nicht rechtsverbindlich, sondern Parteibehauptungen. Siehe neue Grenzwerte in Liechtenstein
Sehen sie dazu: /die-icnirp-story-ein-privater-altherrenclub-haelt-die-welt-zum-narren/ Die ICNIRP-Story, ein privater Altherrenclub hält die Welt zum Narren.
Im weiteren Verlauf der Veranstaltung kamen sowohl der Kantonsvertreter wie der Vertreter von Sunrise/Alcatel mit der immer wieder im Affekt vorgetragenen unsinnigen Behauptung, es gäbe keine einzige wissenschaftliche Studie, welche gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für die Schädlichkeit von Mobilfunkstrahlung unterhalb der Schweizer Grenzwerte nachweisen würde.
Wissenschaftliche Studien, welche gravierende Gesundheitsschäden, auch unterhalb der schönen Schweizer Vorsorge- oder Anlagegrenzwerte nachweisen, gehen unterdessen in die Hunderte.
Weshalb unsere mobilfunklastigen Behörden diese Schäden nicht anerkennen, durften die bevormundeten Bürger/Innen von Buchs SG auch nicht erfahren:
In der neuesten Schriftenreihe „Hochfrequente Strahlung und Gesundheit“ aktualisierte Auflage vom Juni 2007, 165 Seiten, herausgegeben vom BAFU sind die Anforderungskriterien, für was welcher Effekt zu halten ist erstmals aufgelistet. http://www.umwelt-schweiz.ch/uw-0722-D (Seite 47)
Gesichert: Ein Effekt wird als gesichert erachtet, wenn er einer streng wissenschaftlichen Beweisführung standhält, d.h. mehrfach unabhängig repliziert worden ist, ein plausibles Wirkungsmodell besteht und er nicht im Widerspruch zu anderen Forschungsergebnissen steht.
Die Einteilung erfolgte laut BAFU/BAG in Anlehnung an die Klassifikation der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Bewertung der Kanzerogenität einer Substanz oder eines Agens. Diese Klassifikation wurde im Wortlaut übernommen und auf nichtkanzerogene Auswirkungen ausgedehnt.
Das „nicht im Widerspruch zu andern Forschungsergebnissen“ mutet den Insider schon wie ein schlechter Witz an. Denn die Bewertung der Kanzerogenität (Krebswirkung einer Substanz oder eines Agens ist vom wirtschaftlichen, das heisst von den finanziellen Milliarden-Interessen her kaum mit demjenigen nichtionisierender Strahlung vergleichbar.
Wird eine krebserzeugende Wirkung irgend einer Substanz oder eines Stoffes gefunden, hat wohl niemand so viel Geldmittel für Gegenstudien, die das Gegenteil beweisen, zur Verfügung wie die Mobilfunkbetreiber und Stromhändler. Es ist hinlänglich bekannt, dass diese im Geld schwimmenden Konzerne auf jede Studie, die einen Effekt als gesichert darstellen könnte, gleich mit mindesten 3 Gegenstudien antwortet.
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