Z58
Im neuen ärztlichen, über 900 Seiten umfassenden Diagnoseverzeichnis, ICD-10GM Version 2013, taucht plötzlich eine neue, bisher von den interessierten Kreisen vehement verleugnete Krankheit auf. Die Elektrosensibilität.
von Hans-U. Jakob
Schwarzenburg 9.3.2013
Der Begriff ICD-10 gemäss des Eidg. Bundesamtes für Statistik lautet:
Zitat: Die „Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme“ (ICD-10) wird von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erstellt. In der Schweiz wird für die Kodierung der Diagnosen die „German Modification“ (GM) verwendet. Diese basiert auf der WHO-Version und wird vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) erstellt. Ende Zitat
Eine solches Verzeichnis muss in jeder Arztpraxis und in jeder Klinik verfügbar sein, um erbrachte Leistungen unter Angabe des Codes abrechnen zu können. Diagnosen die im ICD-10 nicht aufgeführt sind, können den Krankenkassen nicht in Rechnung gestellt werden.
Bisher suchten Ärztinnen und Ärzte vergeblich nach einem Code, wenn sie es mit elektrosensiblen Patienten zu tun bekamen. Da die gigantische Desinformations- und Propagandaflut der Mobilfunk- und Stromnetzbetreiber, welche bisher elektrosensible Patienten als psychisch Gestörte und als Phobiker hinstellte, nicht spurlos an den Arztpraxen vorbeigezogen ist, sahen sich unzählige Ärztinnen und Ärzte veranlasst, diese Patienten tatsächlich mit der Diagnose „Wahnvorstellungen“ oder ähnlichem Unfug zu versehen.
Damit ist nun Schluss
Elektrosensible Menschen brauchen sich solches ab sofort nicht mehr gefallen zu lassen und sollen sich energisch zur Wehr setzen, falls ihnen eine solche Diagnose angehängt wird oder bereits angehängt wurde.
In der alphabetischen Version 2013 des IDC-10 steht unter dem Buchstabe E (auf Seite 210) klar und deutlich und in Fettschrift: Elektrosensibilität und unmittelbar dahinter die Code-Nr. Z58
Was ist Code Z58:
Um das zu klären muss man das 800-seitige systematische Verzeichnis des ICD-10 Version 2013 zur Hand nehmen. Da steht unter Z58 (auf Seite 779) ebenso klar und deutlich und in Fettschrift: Kontaktanlass mit Bezug auf die physikalische Umwelt wie: Bodenverschmutzung, Lärm, Luftverschmutzung, Strahlung, unzulängliche Wasserversorgung und Wasserverschmutzung.
Da steht nun im Bezug auf die Elektrosensibilität rein gar nichts von psychischer Erkrankung, sprich Einbildung oder ähnlichem Unsinn, sondern von einem Kontaktanlass mit der physikalischen Umwelt. In unserem Fall logischerweise mit Strahlung.
Es ist vorbei
Aus und vorbei ist nun die Akzeptanz für die dummen Bemerkungen der Bundesämter und Gerichtshöfe bis hinauf zum Bundesgericht, es sei nur die Angst die krank mache. Oder es seien nur die unguten Gefühle, welche eine Mobilfunkantenne auslöse um die Wohnqualität eines Quartiers herabzusetzen. Und diese unguten Gefühle seien rein psychologischer Natur, wie erst kürzlich noch das Bundesgericht in den Urteilen 1C_449/2011 und 1C/451/2011 lauthals verkündete.
Die Herren Bundesrichter und Bundesbeamten werden nun wohl oder übel umdenken müssen. Entsprechende Schreiben von Gigaherz an die Bundesämter sind im Rohr und erste Beschwerdeschriften mit Begründung Code Z58 gegen den Bau von weiteren Mobilfunkantennen sind seit 2 Tagen unterwegs durch die Instanzen.
Ebenfalls Post von Gigaherz bekommen werden nun einige Rektorate von Universitäten, die Elektrosmogleugner als Dozenten beschäftigen oder gar offizielle Verharmlosungs- und Verwässerungsinstitute in ihren heiligen Hallen beherbergen. Es reicht jetzt endgültig!
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat sich offensichtlich von ihrer eigenen, internen Krankheit, dem sogenannten Repachollismus 1) hervorgerufen durch das dort eingeschleppte ICNIRP-Virus 2) erholt. Ein für Elektrosensible hocherfreuliches Ereignis, für Versicherungsgesellschaften und Vermieter von Standorten für Mobilfunkantennen allerdings ein höchst folgenschweres.
1) Repacholli=langjähriger offizieller Botschafter der ICNIRP bei der WHO
2) ICNIRP= Privater Verein von Industrievertretern welcher sich Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung nennt.
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