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Zweiter offener Brief an den Ständerat

Betreffend neuem Gesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze

Der Inhalt dieses Briefes entspricht sinngemäss unserem Vortrag anlässlich der Anhörung durch die vorberatende Kommission UREK-S am 1.9.2016.

Schwarzenburg, 5. Dezember 2016

sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Ständerätinnen und Ständeräte,

Am 8. Dezember stimmen Sie über die Einführung eines neuen Gesetzes über den Um- und Ausbau der Stromnetze ab. Wir bitten Sie inständig dieses Gesetz aus nachfolgenden Gründen abzulehnen resp. nachzubessern.
Im Wissen um Ihre gegenwärtig sehr hohe Arbeitsbelastung haben wir die wichtigsten Fakten nachfolgend so kurz wie möglich zusammengefasst.

Hochspannungsleitungen erzeugen in ihrer unmittelbaren Umgebung gesundheitsschädigende niederfrequente Magnetfelder.
Verantwortlich für die Stärke und Grösse eines solchen Magnetfeldes ist nicht die Spannung in Kilovolt  sondern der Strom in Ampère oder Kiloampère. Die Masseinheit zur Quantifizierung von niederfrequenten Magnetfeldern ist das µT (Mikrotesla)

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Bild oben: Freie Fahrt den Strombaronen. Wenn nötig auch mitten durch Wohnquartiere. So etwas darf nie mehr passieren!

Am Schweizer Grenzwert von 1 Mikrotesla darf nicht gerüttelt werden.
Auf Grund zahlreicher wissenschaftlicher Studien und Erfahrungswerte wurde in der Schweiz der Grenzwert für niederfrequente Magnetfelder auf 1 Mikrotesla festgesetzt obschon die internationale Krebsagentur der WHO bereits im Jahr 2002 solche Magnetfelder ab 0.4 Mikrotesla und höher als möglicherweise kanzerogen erklärt und auf Stufe 2B gesetzt hat. 2B ist gleichrangig mit dem hierzulande verbotenen Schädlingsbekämpfungsmittel DDT. Seither sind zahlreiche weitere Studien im Umlauf, die den Level von 0.3 bis 0.4Mikrotesla als kanzerogen bestätigen.
Am Schweizer Grenzwert von 1Mikrotesla darf deshalb nicht gerüttelt werden, so wie dies die Erfinder des neuen Gesetzes gerne möchten.
Denn um in besiedelten Gebieten wie auch bei Einzelhöfen die Einhaltung des 1Mikrotesla-Grenzwertes sicherzustellen gibt es dort, wo die Einhaltung der erforderlichen Distanz von ca. 200 m nicht möglich ist, nur eine Lösung und die heisst „unter den Boden“.
Alles Nötige zum Thema Hochspannungsleitungen und Krebs finden Sie unter https://www.gigaherz.ch/hochspannungsleitungen-und-krebs-1659/

Der Fall Wattenwil-Mühleberg
Mit dem Bundesgerichtsurteil 1c_129/2012 vom 12.11.2012 wurde die vom Bundesamt für Energie erteilte Plangenehmigung für die 230kV-Hochspannungsleitung von Wattenwil nach Mühleberg über die Gesamtlänge von 33km aufgehoben und für 23 zusammenhängende Kilometer die Projektierung einer Bodenverkabelung verfügt. Was der in der Schweiz mit grossem Abstand längsten je erstrittenen Kabelstrecken entspricht und in ganz Europa zu grossem Aufsehen geführt hat.
Die Bernischen Kraftwerke und Swissgrid hätten gemäss Bundesgericht 9 Jahre Planungsarbeit und weitere 9 Jahre gigantische Juristerei als Altpapier entsorgen müssen.

Der Fall Riniken
Den erfolgreichen Beschwerdeführenden zwischen Wattenwil und Mühleberg dienten als Grundlage die Fakten aus dem Bundesgerichtsurteil 1C_398/2011 im Fall Riniken.
Am 5.4.2011 anerkennt das Schweiz. Bundesgericht:

1) Alle bisherigen Urteile in Sachen Erdverlegung von Hochspannungsleitungen entsprechen nicht mehr dem heutigen Stand der Technik und sind ungültig, weil die als unsicher geltenden Oelkabel längstens durch Kunststoff-Isolierte ersetzt worden sind.

2) Die Ausfallsicherheit von Bodenkabeln ist heute 7mal besser als bei Freileitungen (die bisherige Behauptung der Stromnetzbetreiber lautete gerade umgekehrt)

3) Eine Bodenverkabelung ist nur 1.6mal teurer als eine Freileitung (die bisherige Behauptung lautete 11-40mal teurer)

4) Voraussetzung dazu ist, dass die geringeren Strom-Transportverluste einer Bodenverkabelung welche 3-4mal geringer als bei einer Freileitung sind, für eine Dauer von 80 Jahren angerechnet werden müssen. Was bisher unberücksichtigt blieb.

5) Die Bodenerwärmung beträgt maximal 1°C (die bisherige Behauptung  lautete auf 4-8°C)

Der Fall Lauerz
380kV-Leitung, Sanierung (Neubau) der Freileitung Amsteg-Mettlen, Teilstück von 3km Ingenbohl-Lauerz. Hier wies das Bundesgericht die Plangenehmigung aus Gründen des Landschaftschutzes ebenfalls zurück und verlangte ein Projekt für die Erdverlegung.

Der Fall Hohle Gasse bei Küssnacht a.R.
Betrifft ebenfalls ein 380kV-Teilstück von 3km zwischen Amsteg und Mettlen.
Hier verlangt das Bundesgericht ganz klar, auch bei Sanierungen bestehender Leitungen die Einhaltung des 1 Mikrotesla-Grenzwertes. Sei es durch Verschiebung oder Erdverlegung der Leitungen.

Anstatt die Bundesgerichtsurteile zu befolgen und eine Erdverlegungen resp. Verschiebung der Leitungen zu projektieren und die Projekte neu aufzulegen, versucht die Stromlobby nun mit Hilfe der Politik die Gesetze zu ändern. Ein Polit- und Justizskandal wie ihn die Schweiz noch nie gesehen hat.

Mit dem Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze sollen Übertragungsleitungen (220 und 380kV) auf die Stufe von nationaler Bedeutung erhoben werden um den Landschaftsschutz auf nationaler, kantonaler und kommunaler Ebene auszuschalten. Art 15d Abs.2

Mit dem Stromversorgungsgesetz soll der betroffenen Bevölkerung das Einspracherecht entzogen und durch ein rechtlich völlig wirkungsloses Mitwirkungsrecht ersetzt werden.
Art. 9c bis 9f

Die NIS-Verordnung wurde bereits dahingehend geändert, das bei Sanierungen alter Leitungen der 1µT-Grenzwert nicht mehr eingehalten werden muss.
Damit wird das Urteil Hohle Gasse unterlaufen.

Die NISV wurde auch bereits dahingehend geändert, dass bei Sanierungen alter Leitungen Erdverlegungen und Verschiebungen quasi verboten werden.
Damit werden die Bundesgerichtsurteile Lauerz und Wattenwil-Mühlberg unterlaufen.

Meine Damen und Herren Ständerätinnen und Ständeräte,
das kann nicht gut gehen! Bildlich gesehen sitzen Sie hier buchstäblich auf einem Dampfkessel. Wenn Sie diesem mittels neuer Gesetze sämtliche Sicherheitsventile zuschweissen, riskieren Sie damit in die Luft zu fliegen. Die Anwohner sehen sich um ihre, mit jahrelangem, nervenaufreibenden Einsatz und mit grossem finanziellen und zeitlichen Engagement erstrittenen Erfolge betrogen und sind wütend.

Mit freundlichen Grüssen,

Gigaherz.ch
Schweizerische Interessengemeinschaft
Elektrosmog-Betroffener
Flüehli 17
3150 Schwarzenburg

Der Präsident:

Hans-U. Jakob

PS: Die Fälle Wattenwil-Mühleberg und Lauerz wurden unter alleiniger technischer Assistenz der Fachstelle Nichtionisierende Strahlung von Gigaherz.ch gewonnen. Der Fall Hohle Gasse unter teilweise technischer Assistenz von Gigaherz.ch

Von Hans-U. Jakob

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