UMTS-Antennen können ab sofort wieder bewilligt werden, wenn….
Eine Empfehlung an alle Schweizer Baubewilligungsbehörden
von Hans-U. Jakob, am 8.9.06
Vorwort
Politiker/Innen und Behördemitglieder sind vielbeschäftigte Leute und finden kaum Zeit, sich durch die Stapel von Untersuchungsberichten, Gesetzesvorlagen und Sitzungsprotokollen durchzuarbeiten. Besonders dann nicht, wenn sie ihr Amt noch in ihrer Freizeit ausüben müssen. Meistens lesen sie nur gerade mal den Titel und die erste Seite. Und was dieser erste Eindruck hinterliess, war bei den Berichten über die sogenannte Replikation der TNO-Studie der UNI/ETH-Zürich so falsch, dass er falscher gar nicht hätte sein können.
Keine Auswirkungen kurzfristiger UMTS-Mobilfunkstrahlung auf das Wohlbefinden stand da in fetten Grossbuchstaben auf den Rundschreiben der Schweizer Bundesämter.
Und die Mobilfunker doppelten mit Faktenblättern an alle Gemeinden sofort nach:
Bewilligungsblockaden der Gemeinden für Mobilfunksender können nun per sofort aufgehoben werden. UNI/ETH-Studie gibt vollständige Entwarnung.
Gigaherz kann dem unter einigen Vorbehalten zustimmen und gibt allen Schweizer Baubewilligungsbehörden, welche unter Zeitnot leiden, folgende Kurzfassung ab. Alles Wissenswerte auf einer Seite auf einen Blick zusammengefasst in 9 Punkten.
UMTS-Antennen können ab sofort wieder bewilligt werden, wenn diese:
1.) nicht mehr als 45 Minuten pro Woche eingeschaltet werden
2.) nur ein Pilotkanal-Signal ohne Daten- und Bildübertragung senden
3.) und dazu alle GSM-Sender im Umkreis von 2km abgeschaltet werden.
4.) Wenn die bestrahlte Bevölkerung im Schnitt nicht älter als 38 Jahre ist und
5.) keine Kinder dabei sind.
6.) Alle bestrahlten Personen kerngesund sind und trotzdem
7.) 3.5% der Bestrahlten (4 von 117) für 2 Tage pro Woche arbeitsunfähig gemacht werden dürfen
Dies entspricht den Parametern der sogenannten Replikation der TNO-Studie an der UNI/ETH Zürich, wo angeblich keine Effekte gefunden wurden.
weitere Parameter dieser Studie:
8.) Die Kosten betrugen sfr 723’000
40% wurden durch die Mobilfunkbetreiber bezahlt und
60% durch Staatsbeiträge CH und NL gedeckt
und mittels Knebelverträgen vor unliebsamen Resultaten abgesichert.
9.) Die Probanden
Untersucht und ausgewertet wurden:
84 nicht elektrosensible Probanden gegen 33 angeblich elektrosensible Probanden.
Näheres zu Punkt 9:
Von den 33 sind uns (Gigaherz) nur 4 bekannt. Als grösste Schweizer Betroffenen-Organisation müssten wir mindestens die Hälfte der elektrosensiblen Probanden kennen. Wir sind ein kleines Volk und kennen einander. Trotz Zeugenaufruf in Internet und Rundbrief haben sich nur gerade 4 gemeldet. Für uns heisst das, dass höchstens 8 echte Sensible dabei waren. Die restlichen 25 sind vermutlich den Forschern von der interessierten Industrie untergeschoben worden.
Näheres zu Punkt 8:
Geldquellen Industrie:
Swisscom Mobile AG.-
Orange Communications AG.-
TDC Switzerland (Sunrise)AG.-
Staatliche Geldquellen:
Bundesamt für Gesundheit (CH)
Bundesamt für Kommunikation (CH)
Bundesamt für Umwelt (CH)
Eidg. Kommunikationskommission, ComCom
Ministerium für Wirtschaft (NL)
Ministerium für Gesundheit (NL)
Ministerium für Planung (NL)
Ministerium für Soziales (NL)
Näheres zu Punkt 7:
Nach den uns vorliegenden Zeugenaussagen waren 4 Probanden nach der jeweiligen Bestrahlung bis zu 2 Tagen arbeitsunfähig. Das sind dann trotz aller Selektionsmethoden immer noch 3.5% einer bestrahlten Bevölkerung.
In den Forschungsberichten wurde nur die Zeit während der Bestrahlung festgehalten. Was nachher eintrat, interessierte niemanden.
So berichtete eine Rechtsanwältin, dass sie praktisch 2 Tage lang kaum in der Lage gewesen sei, an einer Besprechung teilzunehmen oder einer Konferenz zu folgen.
Ein selbständiger Handwerker berichtete von tagelanger Uebelkeit.
Ein technischer Redaktor berichtete von seiner Unfähigkeit, nach der Bestrahlung ein Auto zu lenken.
Näheres zu Punkt 6:
Mit Gesundheitsproblemen vorbelastete Personen wurden vom Versuch ausgeschlossen. Elektrtrosensible haben jedoch immer irgendwelche Gesundheitsprobleme. Es gibt keine gesunden Elektrosensiblen. Schon von da her ergibt sich ein Widerspruch, wenn behauptet wird, es hätten 33 elektrosensible Personen teilgenommen.
Näheres zu Punkt 5:
Am Bestrahlungsversuch durften keine Kinder teilnehmen.
Näheres zu Punkt 4:
Die Teilnehmer an der Schweizer Studie waren im Schnitt 20 Jahre jünger, als diejenige an der Vorgänger-Studie in den Niederlanden.
Näheres zu Punkt 3:
Die Bestrahlungs-Versuche erfolgten in einem abgeschirmten Untergeschossraum mit reiner UMTS-Strahlung. Der in der Praxis über dem Erdboden herrschende zusätzliche Hintergrund von GSM, W-LAN, DECT, TV- und Radiosendern fehlte völlig.
Näheres zu Punkt 2:
Die Bestrahlungs-Versuche erfolgten mit einem UMTS-Pilotkanal-Signal, ohne jede zusätzliche Daten-, Sprach-, oder Bildübertragung. Das sind von der Signalform her wesentliche Unterschiede.
Näheres zu Punkt 1:
Zwischen den 3 Sitzungen à 45 Minuten lag jeweils eine Pause von einer Woche in welcher sich die Probanden erholen konnten. Das hat mit den realen Bedingungen, in welchen die UMTS-Sender Tag und Nacht laufen, nicht mehr das Geringste zu tun.
Fazit:
Die Studie gibt mehr Rätsel auf, als sie löst. Von Entwarnung kann nicht im Entferntesten die Rede sein.
Wer es genauer haben will soll bitte hier klicken
Wieso man die TNO-Studie replizierte (und keine andere) (unter Forschung und Technik)
Zürcher UMTS-Studie – wissenschaftlich kritisch beleuchtet (unter Forschung und Technik)
„Mir wurde schwindlig“ (unter Forschung und Technik)
Gemeinsame kritische Stellungnahme von Schweizer Organisationen zur UMTS-Studie (unter Forschung und Technik)
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